Die rechtspopulistische Partei Chega hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der die Bedingungen für den Schusswaffeneinsatz durch Polizei- und Sicherheitskräfte in Portugal deutlich ausweiten würde. Laut geltendem Recht dürfen Polizisten ihre Waffen nur einsetzen, um „eine gegenwärtige rechtswidrige Aggression abzuwehren“, wenn dabei eine unmittelbare Gefahr für Leben oder körperliche Unversehrtheit besteht.
Chega will diesen Passus ändern: Künftig soll der Schusswaffengebrauch auch dann erlaubt sein, wenn sich der Angriff durch Gewalt, Gewaltandrohung oder den Einsatz einer Waffe – etwa durch mindestens drei Personen – vollzieht. Damit würde der Begriff der „unmittelbaren Gefahr“ deutlich weiter gefasst.
Ein weiterer Vorschlag sieht vor, dass auch die bloße Mitführung von Elektroschockwaffen durch Tatverdächtige – bei Verbrechen mit einer Strafandrohung von mehr als drei Jahren – bereits den Waffeneinsatz zur Festnahme rechtfertigen soll.
Zudem will Chega die bestehende Pflicht zur doppelten Warnung vor Schusswaffengebrauch bei Menschenansammlungen streichen. Diese Regelung, die aktuell in Demonstrations- oder Unruhesituationen gilt, sei aus Sicht der Partei ein Sicherheitsrisiko für die Einsatzkräfte.
Chega begründet die Gesetzesinitiative damit, dass das aktuelle Regelwerk zu restriktiv sei und Polizeibeamte in kritischen Situationen handlungsunfähig mache. Der Einsatz von Schusswaffen müsse möglich sein, „wenn es die einzige Antwort zur Verhinderung eines Verbrechens oder zum Eigenschutz ist“. Insbesondere bei „Störungen der öffentlichen Ordnung“ gehe die Bedrohung über einzelne Beamte hinaus, so Chega. Auch unbeteiligte Bürger oder unter Polizeischutz stehende Personen könnten betroffen sein – ebenso wie andere Einsatzkräfte.
Ziel der Reform sei es, so das Dokument abschließend, die Autorität der Sicherheitskräfte zu stärken und die „offensichtliche Regel wiederherzustellen, dass Waffen eingesetzt werden, wenn es nötig ist“.