Die EU-Kommission setzt Portugal unter Druck: Innerhalb von zwei Monaten muss das Land seine Steuerpraxis beim Wein anpassen – sonst droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Hintergrund ist die nullprozentige Verbrauchssteuer, die Portugal auch auf verstärkte Weine mit einem Alkoholgehalt zwischen 15 % und 18 % erhebt – selbst wenn der Alkoholgehalt nicht natürlich entstanden, sondern etwa durch Zuckerzusatz erhöht wurde. Das widerspricht laut EU-Recht den Vorgaben, wonach nur natürlich vergorene Weine von der Nullsteuer profitieren dürfen. Die portugiesische Gesetzgebung berücksichtige diese Bedingung nicht, so Brüssel.
Neben dieser Aufforderung hat die Kommission auch ein separates Verfahren gegen Portugal eingeleitet – wegen Versäumnissen bei der Umsetzung von EU-Regeln zur Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Alkohol.

