Nach dem Veto des Verfassungsgerichts hat die portugiesische Regierung ihre Reform des Ausländerrechts überarbeitet und am Mittwoch, dem 24. September, eine neue Fassung präsentiert. Die Änderungen betreffen vor allem das Familiennachzugsrecht. Minister der Präsidentschaft António Leitão Amaro betonte, die strengen Voraussetzungen für den Aufenthalt von MIgranten blieben bestehen, zugleich sei die Neuregelung „eine gute Lösung für alle – Portugiesen und Migranten“.
Künftig gilt für den Familiennachzug für Ehepartner eine einjährige Wohnsitzpflicht – vorausgesetzt, das Paar ist verheiratet oder lebt nachweislich seit mindestens einem Jahr zusammen. Zwangsehen, polygame Ehen oder Ehen mit Minderjährigen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für andere Familienangehörige, etwa volljährige Kinder oder abhängige Verwandte, bleibt es bei der zweijährigen Aufenthaltsfrist. Keine Einschränkungen gelten für Inhaber von „Goldenen Visa“, für hochqualifizierte Fachkräfte oder für Träger der EU-Blauen Karte.
Auch in anderen Punkten zieht die Reform Konsequenzen aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts. So wird klargestellt, dass Familienmitglieder nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis Integrationsmaßnahmen absolvieren müssen: Sprachkurse in Portugiesisch, Einführung in die verfassungsmäßigen Werte des Landes und – bei Minderjährigen – die verpflichtende Schulausbildung.

