Portugals Staatspräsident Marcelo Rebelo de Sousa legte Veto gegen das neue Ausländergesetz ein. Der Schritt folgt auf ein Urteil des Verfassungsgerichts, das fünf Bestimmungen des Gesetzes für verfassungswidrig erklärte.
Zuvor hatte Rebelo de Sousa selbst eine vorbeugende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit beantragt – konkret zu sieben Passagen, darunter Regelungen zum Recht auf Familienzusammenführung, zu Fristen für die Bearbeitung von Anträgen durch die Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA) sowie zum Recht auf Rechtsmittel.
Das Parlament hatte die Reform am 16. Juli mit den Stimmen von PSD, Chega und CDS-PP beschlossen. Die liberale IL enthielt sich, während PS, Livre, PCP, BE, PAN und JPP dagegen stimmten. Kritiker warfen der Regierung vor, das Gesetz sei verfassungswidrig und ohne Anhörung von Migrantenverbänden oder Verfassungsrechtlern verabschiedet worden. Auch verpflichtende Stellungnahmen seien nicht eingeholt worden.
Der Minister für Präsidialangelegenheiten, Leitão Amaro, stellte klar, dass die fünf vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen geändert werden sollen. Zugleich bekräftigte er, dass die Regierungsmehrheit „nicht vom Ziel abrücke, die Einwanderung zu regeln – auch im Bereich der Familienzusammenführung“.

