Close Menu
  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    • GESCHICHTE
    • POLITIK
    • RECHT
    • STÄDTE
    • TRADITION
  • LEBEN & KULTUR
    • EVENTS
    • FREIZEIT
    • KUNST & KULTUR
    • GASTRONOMIE
    • WEIN
  • UMWELT & NATUR
    • FAUNA
    • FLORA
    • UMWELT
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve

  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    1. GESCHICHTE
    2. POLITIK
    3. RECHT
    4. STÄDTE
    5. TRADITION
    6. View All

    Merkwürdig! Portugiesische Frauenbewegung

    Fr. 02. Mai 2025

    Hinter den Kulissen: Bericht eines Augenzeugen

    Fr. 05. April 2024

    Die Spínola-Affäre: Ein Journalist deckt auf

    Mi. 03. April 2024

    Nelkenrevolution: Eine Blume steht Pate

    Di. 02. April 2024

    Investition in Streitkräfte

    Fr. 02. Januar 2026

    Staatshaushalt 2026

    Mo. 29. Dezember 2025

    Portugals Verfassungsgericht kippt zentrale Teile der Staatsangehörigkeitsreform

    Di. 16. Dezember 2025

    EDP verpflichtet Millionen an Staat zu zahlen

    Di. 02. Dezember 2025

    Portugals Verfassungsgericht kippt zentrale Teile der Staatsangehörigkeitsreform

    Di. 16. Dezember 2025

    Lösungen gegen das Aussetzen von Haustieren gefordert

    Fr. 05. Dezember 2025

    Alojamento Local-Betriebe – Teil VIII

    Di. 02. Dezember 2025

    Petition fordert: Rassismus soll in Portugal als Verbrechen gelten

    Do. 06. November 2025

    Hotelbau am Vale do Olival

    Di. 06. Januar 2026

    Entdeckt: Ossónobas Tempel

    Mi. 01. Oktober 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Faro hat gute Luftqualität

    Fr. 05. September 2025

    Olivenöl aus Portugal – weiterhin wertstabil

    Mo. 26. Mai 2025

    Calçada soll UNESCO-Weltkulturerbe werden

    Mi. 30. April 2025

    Alheira de Mirandela ist Portugals meistverkaufte Produkt

    Di. 09. April 2024

    Olivenöl

    Mo. 01. Mai 2023

    Hotelbau am Vale do Olival

    Di. 06. Januar 2026

    Moliceiros: UNESCO schützt Schiffsbaukunst aus Aveiro

    Mo. 05. Januar 2026

    Investition in Streitkräfte

    Fr. 02. Januar 2026

    Algarve: Bestes Strandziel der Welt

    Fr. 02. Januar 2026
  • LEBEN & KULTUR
    1. EVENTS
    2. FREIZEIT
    3. KUNST & KULTUR
    4. GASTRONOMIE
    5. WEIN
    6. View All

    Märkte & Messen

    Do. 01. Januar 2026

    Tanz & Musicals

    Do. 01. Januar 2026

    Musik

    Do. 01. Januar 2026

    Ausstellungen

    Do. 01. Januar 2026

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Innovatives Sportzentrum

    Do. 06. März 2025

    Algarve: Neues Wanderfestival

    Mi. 05. Februar 2025

    Monte Gordo: Sand Races World Cup

    Do. 07. November 2024

    Portimão in Bildern

    Do. 08. Januar 2026

    Lesung: Deutsch-Portugiesische Beziehungen

    Mi. 22. Oktober 2025

    Kulturherbst im CLCC

    Mo. 06. Oktober 2025

    Dana Georgescus Muschelkunst

    Do. 02. Oktober 2025

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Pastel de Feijão: Geografisch geschützte Bohnentörtchen

    Do. 06. März 2025

    Monchique: Bolo de Tacho wird Kulturerbe

    Fr. 31. Januar 2025

    Rabanadas

    Do. 01. Dezember 2022

    Weinsteuer anpassen

    Di. 05. August 2025

    Algarve Wein auf europäischer Bühne

    Mo. 26. Mai 2025

    Weinbranche in Sorge

    Do. 03. April 2025

    Ein Zuhause für Algarve-Weine

    Mi. 05. März 2025

    Loulé: Vorträge zu Portugal

    Do. 15. Januar 2026

    Portimão in Bildern

    Do. 08. Januar 2026

    Ella & More: Konzert des Jazzorchesters der Algarve

    Mo. 05. Januar 2026

    Märkte & Messen

    Do. 01. Januar 2026
  • UMWELT & NATUR
    1. FAUNA
    2. FLORA
    3. UMWELT
    4. View All

    Blaukrabbe bedroht Muschelproduktion

    Do. 04. Dezember 2025

    Iberischer Luchs: Zuchtprogramm feiert Rekordergebnis

    Do. 27. November 2025

    Iberischer Luchs in den Pyrenäen gesichtet

    Fr. 12. September 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Insekt könnte Ausbreitung von Akazienplage stoppen

    Do. 11. Dezember 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Mandelbäume verschwinden

    Mo. 29. Januar 2024

    Vom Aussterben bedroht

    Mi. 14. Oktober 2020

    Rückschritte bei den „Erneuerbaren“

    Mi. 10. Dezember 2025

    Pfandsystem soll 2026 endlich starten

    Mi. 03. Dezember 2025

    Schlechte Sammlung von Bioabfällen

    Mo. 24. November 2025

    Riff Pedra do Valado: außergewöhnliche Artenvielfalt

    Di. 18. November 2025

    Erfolgreiches Projekt: LIFE Ilhas Barreira

    Mi. 07. Januar 2026

    Meerwasser statt Trinkwasser

    Mo. 05. Januar 2026

    Abwasser: Zwei Investitionen, ein Ziel

    Mo. 29. Dezember 2025

    Insekt könnte Ausbreitung von Akazienplage stoppen

    Do. 11. Dezember 2025
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve
Facebook Instagram
You are at:Home»Land & Leute»Recht»Rechtsanwalt Hühn»Anwaltspraxis – Sicherung des Immobilienverkäufers bei Teilzahlung des Kaufpreises
Rechtsanwalt Hühn

Anwaltspraxis – Sicherung des Immobilienverkäufers bei Teilzahlung des Kaufpreises

By agasparMo. 15. Juni 2020Updated:Fr. 21. Oktober 20224 Mins Read

Leseranfrage:

Wir wollen unsere in der Algarve gelegene Immobilie verkaufen und haben einen Kaufinteressenten, der zwar bereit ist, den von uns geforderten Kaufpreis zu zahlen, jedoch teilweise in Raten. Er hat uns angeboten, 60 % des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages und den Restkaufpreis in Raten über einen Zeitraum von acht Jahren zu zahlen. Wie können wir uns bezüglich des Restkaufpreises absichern?

Antwort:

Es besteht die Möglichkeit den Restkaufpreis durch einen Eigentumsvorbehalt oder durch eine Hypothek zu sichern. Der Eigentumsvorbehalt (reserva da propriedade) ist in Artikel 409 des portugiesischen Código Civil (CC) geregelt. Danach können die Parteien bei Veräußerungsgeschäften vereinbaren, dass sich der Verkäufer das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen oder teilweisen Zahlung des Kaufpreises vorbehält. Bei Immobilien und anderen registerpflichtigen beweglichen Sachen, wie z. B. Kraftfahrzeugen, muss die Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts bei Geschäftsabschluss schriftlich und mit ausdrücklicher Willenserklärung des Käufers im Kaufvertrag oder einem gesonderten Vertrag, der gleichzeitig mit dem Kaufvertrag abgeschlossen wird, vereinbart werden. Der Eigentumsvorbehalt muss nämlich spätestens beim Kaufvertragsschluss vereinbart werden, weil ansonsten unmittelbar mit Abschluss des Kaufvertrages das Eigentum auf den Käufer übergeht. Anders als im deutschen Recht findet nach portugiesischem Recht der Eigentumsübergang von Immobilien automatisch mit dem Kaufvertragsschluss statt, nicht erst mit der Eintragung des Käufers im Grundbuch wie in Deutschland.

Bei der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts handelt es sich um ein aufschiebend bedingtes Rechtsgeschäft. Der Eigentumsvorbehalt kann nicht unbefristet vereinbart werden, er muss an einen bestimmten Termin oder an ein bestimmtes Ereignis, meist die vollständige Zahlung des Kaufpreises, geknüpft werden. Die Erfüllung der aufschiebenden Bedingung und folglich die Übertragung des vollständigen Eigentums auf den Käufer erfolgt bei Bedingungseintritt rückwirkend zum Datum des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages unter Eigentumsvorbehalt.

Wirksamkeitsvoraussetzung für den Eigentumsvorbehalt bei unbeweglichem oder eintragungspflichtigen beweglichen Sachen gegenüber Dritten ist gemäß ausdrücklicher Bestimmung in Artikel 409 Absatz 2 CC dessen Eintragung in dem entsprechenden Register.

Der Eigentumsvorbehalt ist für den Verkäufer vorteilhaft, da allein aufgrund einer fehlenden Kaufpreiszahlung kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag entsteht. Selbst bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts kann der Kaufvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen nur dann rückgängig gemacht werden, wenn die ausstehende Kaufpreisrate mindestens ein Achtel des Kaufpreises beträgt, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.

Mit der Eigentumsvorbehaltsklausel im Kaufvertrag sichert der Verkäufer die Zahlung des Kaufpreises sowie eventueller Schadenersatzforderungen, schützt sich zugleich aber auch vor einer möglichen Insolvenz des Käufers und schränkt dessen Verfügungsbefugnisse bezüglich des Kaufobjekts ein.

Mit Abschluss des Kaufvertrages muss die Grunderwerbsteuer und die Stempelsteuer für den Gesamtkaufpreis, also auch für den noch später zu zahlenden Teil des Kaufpreises bezahlt werden. Der Eigentumsvorbehalt verursacht nur geringe zusätzliche Kosten und ist daher im Vergleich zur Sicherung durch eine Hypothek erheblich kostengünstiger.

Eine weitere Möglichkeit der Sicherung des Restkaufpreises kann durch eine zwischen den Vertragsparteien vereinbarte rechtsgeschäftlich bestellte Hypothek (hipoteca voluntária) zugunsten des Verkäufers erfolgen. Wie bereits ausgeführt vollzieht sich der Eigentumsübergang an Immobilien nach portugiesischem Recht beim Kauf allein durch den Abschluss des Kaufvertrages. Der Kaufvertrag unterliegt dem besonderen Formerfordernis der Beurkundung. Die Grundbucheintragung hierbei dient allein Publizitätszwecken, d. h. sie ist nicht konstitutiv, sondern rein deklaratorisch. Im Gegensatz dazu muss die Hypothek, um wirksam zu sein, in das Grundbuch eingetragen werden; der Grundbucheintrag hat bei der Hypothek also konstitutiven Charakter.

Die rechtsgeschäftlich bestellte Hypothek entsteht durch Vertrag oder einseitige Willenserklärung und bedarf ebenfalls der notariellen Beurkundung. Bei der Sicherung des Restkaufpreises durch eine Hypothek kann der Kaufvertrag und der Hypothekenvertrag in einer Urkunde vereinbart werden (escritura de compra e venda com hipoteca). Die Vertragsparteien haben weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten und können die Höhe des sofort fälligen Kaufpreisanteils sowie des Restkaufpreises festlegen und bestimmen in welcher Höhe und in welchem Zeitraum sowie in welchen Zeitabständen, monatlich, vierteljährlich oder jährlich, die Raten zu zahlen sind.

Zuzüglich zu der Hauptforderung in Höhe des Restkaufpreises kann die Hypothek auch Zinsen für drei Jahre sowie die voraussichtlichen Kosten für den Fall der Zwangsvollstreckung sichern. Der bezifferte Gesamtbetrag (montante máximo) wird ins Grundbuch eingetragen.

Ratsam ist die Vereinbarung einer Verfallklausel des Inhalts, dass bei nicht rechtzeitiger Zahlung von beispielsweise drei aufeinanderfolgenden Raten die gesamte Restschuld fällig wird.

Verfallvereinbarungen, durch die das Eigentum der Immobilie wieder an den Verkäufer fällt, sofern der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, sind nichtig, d. h. von Anfang an unwirksam. Ebenso sind Vereinbarungen nichtig, die dem Käufer verbieten, die mit der Hypothek belastete Immobilie zu veräußern. Die Übertragung von mit Hypotheken belasteten Immobilien ist nach portugiesischem Recht möglich und gesetzlich geregelt.

Die Hypothek erlischt mit dem Untergang der ihr zugrunde liegenden Forderung, mit dem Verzicht des Gläubigers oder durch Verjährung der Hypothek. Durch die Hypothek ist die Restkaufpreisforderung des Verkäufers dinglich gesichert. Er kann im Falle der ausbleibenden Ratenzahlungen die Zwangsvollstreckung in die Immobilie betreiben.

Text: RECHTSANWALT WALDEMAR HÜHN in ESA 06/2020

anwaltspraxis huehn Sicherung des Immobilienverkäufers Teilzahlung des Kaufpreises
Instagram
Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email Copy Link

Related Posts

Erbrechtliche Probleme in Patchwork-Familien

Vermietung von Wohnraum an Touristen oder langfristige Vermietung?

General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung im Vergleich

 

Entdecken Sie Algarve

ESA (Entdecken Sie Algarve) ist die deutschsprachige Zeitschrift Portugals, einschließlich der Inselgruppen Madeira und Azoren.

Seit 36 Jahren informiert das Magazin Urlauber und Residenten über Land, Leute, Kultur, Wirtschaft, Politik sowie aktuelle Ereignisse und Veranstaltungen und ist unentbehrlich für jeden, der mehr über Portugal wissen möchte.

Darüber hinaus bietet Ihnen auch die Online-Version von „Entdecken Sie Algarve“ umfangreiche Informationen.

Auf der Webseite www.entdecken-sie-algarve.com und auf unserer Facebook-Seite ESAmagazin können Sie tagesaktuelle Meldungen und ausgewählte Beiträge aus der Printausgabe lesen.

©2026 Entdecken Sie Algarve – Powered by Editurismo, Lda.  | Redaktionsstatut | IMPRESSUM

Webcare by ableLabel.eu

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

Diese Website verwendet Cookies für eine bessere Funktionalität. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Ablehnen
Akzeptieren
Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites verwendet werden können, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Das Gesetz besagt, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern können, wenn sie für den Betrieb dieser Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Arten von Cookies benötigen wir Ihre Erlaubnis. Diese Website verwendet verschiedene Arten von Cookies. Einige Cookies werden von Drittanbieterdiensten platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
  • notwendig
    Immer aktiv
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie Die Seitennavigation und den Zugriff auf sichere Bereiche der Website ermöglichen. Die Website funktioniert ohne diese Cookies nicht ordnungsgemäß.

  • Marketing
    Marketing-Cookies werden verwendet, um Besucher über Websites zu verfolgen. Die Absicht ist es, Anzeigen anzuzeigen, die für den einzelnen Benutzer relevant und ansprechend sind und somit für Verlage und Werbetreibende von Drittanbietern wertvoller sind.

  • Analytik
    Analyse-Cookies helfen Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher anonym mit Websites interagieren, indem sie Informationen sammeln und anonym berichten.

  • Präferenz
    Präferenz-Cookies ermöglichen es einer Website, Informationen zu speichern, die die Art und Weise ändern, wie sich die Website verhält oder aussieht, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • Nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir derzeit zusammen mit den Anbietern von individuellen Cookies klassifizieren.

  • Analytics
    Analytics-Cookies helfen Website-Besitzern, zu verstehen, wie Besucher mit Websites interagieren, indem sie Informationen anonym sammeln und melden.

  • Notwendig
    Immer aktiv
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugang zu sicheren Bereichen der Website ermöglichen. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

  • Einstellungen
    Mit Präferenz-Cookies kann sich eine Website Informationen merken, die das Verhalten oder Aussehen der Website ändern, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir zusammen mit den Anbietern einzelner Cookies klassifizieren.

Scroll Up