Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz nimmt zu, doch Portugal zieht nun regulatorische Leitplanken ein. Künftig müssen Richter offenlegen, wenn sie KI bei der Abfassung von Urteilen oder Beschlüssen eingesetzt haben. Grundlage ist ein neuer Regelkatalog des Obersten Justizrates, der den Umgang mit digitalen Hilfsmitteln im Gerichtswesen präzisiert. Kern der Vorgaben ist die Transparenz: Sobald KI-Systeme genutzt werden, etwa zur Recherche, Strukturierung von Akten oder Erstellung von Textentwürfen, muss dies ausdrücklich in der Entscheidung kenntlich gemacht werden. Gleichzeitig bleibt die Verantwortung eindeutig beim Menschen: Richter tragen weiterhin die volle Haftung für ihre Urteile. Und zwar unabhängig davon, ob technische Unterstützung zum Einsatz kam.
Die neuen Leitlinien definieren auch klare Grenzen. KI darf ausschließlich unterstützend eingesetzt werden, etwa für juristische Recherche oder organisatorische Aufgaben. Eine eigenständige Bewertung von Beweisen, die Anwendung des Rechts oder gar die Entscheidungsfindung selbst bleibt strikt den Richtern vorbehalten. Begleitet wird die Einführung durch geplante Kontrollmechanismen. So soll eine eigene Struktur zur Überwachung des KI-Einsatzes in der Justiz geschaffen werden. Ziel ist es, Risiken wie algorithmische Verzerrungen, Fehler oder Intransparenz frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen.
Die Maßnahme fügt sich in eine breitere europäische Entwicklung ein: Auch auf internationaler Ebene wird betont, dass KI zwar Effizienzgewinne bringen kann, die richterliche Entscheidungsgewalt jedoch unangetastet bleiben muss. Transparenz gilt dabei als zentrale Voraussetzung für Vertrauen in digitale Justizsysteme.
Mit der Offenlegungspflicht reagiert Portugal auf ein grundlegendes Spannungsfeld zwischen technologischer Innovation und rechtsstaatlicher Kontrolle. Die Botschaft ist eindeutig – KI kann unterstützen, aber nicht entscheiden.

