Close Menu
  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    • GESCHICHTE
    • POLITIK
    • RECHT
    • STÄDTE
    • TRADITION
  • LEBEN & KULTUR
    • EVENTS
    • FREIZEIT
    • KUNST & KULTUR
    • GASTRONOMIE
    • WEIN
  • UMWELT & NATUR
    • FAUNA
    • FLORA
    • UMWELT
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve

  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    1. GESCHICHTE
    2. POLITIK
    3. RECHT
    4. STÄDTE
    5. TRADITION
    6. View All

    Merkwürdig! Portugiesische Frauenbewegung

    Fr. 02. Mai 2025

    Hinter den Kulissen: Bericht eines Augenzeugen

    Fr. 05. April 2024

    Die Spínola-Affäre: Ein Journalist deckt auf

    Mi. 03. April 2024

    Nelkenrevolution: Eine Blume steht Pate

    Di. 02. April 2024

    Jurist fordert Auflösung von Chega

    Do. 30. Oktober 2025

    Kommunalwahlen Algarve: Chega verfehlt Erwartungen

    Di. 14. Oktober 2025

    Kommunalwahlen 2025: Ergebnisse

    Di. 14. Oktober 2025

    Marokkanische Migranten aus Abschiebehaft entlassen

    Di. 07. Oktober 2025

    Petition fordert: Rassismus soll in Portugal als Verbrechen gelten

    Do. 06. November 2025

    Deco gegen digitale Bordkarten bei Ryanair

    Mi. 05. November 2025

    Alojamento Local-Betriebe – Teil VII

    So. 02. November 2025

    Die Beendigung von Arbeitsverträgen in Portugal: Teil VI

    Do. 02. Oktober 2025

    Entdeckt: Ossónobas Tempel

    Mi. 01. Oktober 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Faro hat gute Luftqualität

    Fr. 05. September 2025

    Lagos: Mangelhafte Krankenhaus-Ausstattung

    Di. 02. September 2025

    Olivenöl aus Portugal – weiterhin wertstabil

    Mo. 26. Mai 2025

    Calçada soll UNESCO-Weltkulturerbe werden

    Mi. 30. April 2025

    Alheira de Mirandela ist Portugals meistverkaufte Produkt

    Di. 09. April 2024

    Olivenöl

    Mo. 01. Mai 2023

    Petition fordert: Rassismus soll in Portugal als Verbrechen gelten

    Do. 06. November 2025

    Deco gegen digitale Bordkarten bei Ryanair

    Mi. 05. November 2025

    Alojamento Local-Betriebe – Teil VII

    So. 02. November 2025

    Jurist fordert Auflösung von Chega

    Do. 30. Oktober 2025
  • LEBEN & KULTUR
    1. EVENTS
    2. FREIZEIT
    3. KUNST & KULTUR
    4. GASTRONOMIE
    5. WEIN
    6. View All

    Märkte & Messen

    Sa. 01. November 2025

    Messen

    Sa. 01. November 2025

    Gastronomie

    Sa. 01. November 2025

    Tanz & Musicals

    Sa. 01. November 2025

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Innovatives Sportzentrum

    Do. 06. März 2025

    Algarve: Neues Wanderfestival

    Mi. 05. Februar 2025

    Monte Gordo: Sand Races World Cup

    Do. 07. November 2024

    Art Expo Algarve

    Mi. 05. November 2025

    Literatur geht auf die Straße

    Mo. 03. November 2025

    Lesung: Deutsch-Portugiesische Beziehungen

    Mi. 22. Oktober 2025

    Kulturherbst im CLCC

    Mo. 06. Oktober 2025

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Pastel de Feijão: Geografisch geschützte Bohnentörtchen

    Do. 06. März 2025

    Monchique: Bolo de Tacho wird Kulturerbe

    Fr. 31. Januar 2025

    Rabanadas

    Do. 01. Dezember 2022

    Weinsteuer anpassen

    Di. 05. August 2025

    Algarve Wein auf europäischer Bühne

    Mo. 26. Mai 2025

    Weinbranche in Sorge

    Do. 03. April 2025

    Ein Zuhause für Algarve-Weine

    Mi. 05. März 2025

    Fotoausstellung enthüllt Höhlenbiodiversität der Algarve

    Fr. 07. November 2025

    Art Expo Algarve

    Mi. 05. November 2025

    Literatur geht auf die Straße

    Mo. 03. November 2025

    Märkte & Messen

    Sa. 01. November 2025
  • UMWELT & NATUR
    1. FAUNA
    2. FLORA
    3. UMWELT
    4. View All

    Iberischer Luchs in den Pyrenäen gesichtet

    Fr. 12. September 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Vogelbeobachtungsfestival

    Di. 02. September 2025

    Die Biber sind zurück

    Mi. 18. Juni 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Mandelbäume verschwinden

    Mo. 29. Januar 2024

    Vom Aussterben bedroht

    Mi. 14. Oktober 2020

    Spirulina

    So. 08. November 2015

    Küstenerosion: Regierung plant Schutzmaßnahmen

    Mo. 03. November 2025

    Tourismus gefährdet Recycling-Ziel

    Do. 02. Oktober 2025

    Klimawandel macht Hitzewellen in Portugal 40-mal wahrscheinlicher

    Di. 09. September 2025

    Leitfaden für umweltfreundliche Investitionen

    Do. 07. August 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Küstenerosion: Regierung plant Schutzmaßnahmen

    Mo. 03. November 2025

    Zero kritisiert Deponiezelle

    Fr. 31. Oktober 2025

    Umweltschutz nur theoretisch

    Fr. 03. Oktober 2025
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve
Facebook Instagram
Sie sind hier:Home»Land & Leute»Recht»Rechtsanwalt Hühn»Anwaltspraxis – Vereinbarungen bei einer einvernehmlichen Ehescheidung
Rechtsanwalt Hühn

Anwaltspraxis – Vereinbarungen bei einer einvernehmlichen Ehescheidung

Von agasparSa. 16. November 2019Aktualisiert:Di. 16. August 20224 Min Lesezeit

Leseranfrage:

Mein Ehemann und ich leben in Portugal und wir beabsichtigen, uns scheiden zu lassen. Wir sind beide deutsche Staatsangehörige und wir wollen wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleichsansprüche sowie auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten.

Antwort:

Zunächst stellt sich die Frage, bei welchem Gericht die Scheidung durchgeführt werden kann. Die internationale Zuständigkeit für Scheidungsverfahren in Europa ist in der EU-Verordnung Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 geregelt. In Artikel 3 Absatz 1 dieser Verordnung werden sieben verschiedene Zuständigkeiten eröffnet. Für Sie kommen zwei Zuständigkeitsmöglichkeiten in Betracht, und zwar die der Gerichte des Mitgliedstaates, „in dessen Hoheitsgebiet beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben“ sowie „dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten besitzen“. In Ihrem Falle ist somit die Zuständigkeit zweier unterschiedlicher Mitgliedsstaaten eröffnet, die des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts, also die der Gerichte in Portugal, und die der gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit, also die der deutschen Gerichte.

Das Verfahren der einvernehmlichen Ehescheidung fällt in Portugal in die ausschließliche Zuständigkeit des Standesbeamten. Die Familiengerichte sind nur für streitige Scheidungsverfahren zuständig.

Jedoch sind die portugiesischen Standesämter nur dann international für die Ehescheidung zuständig, wenn mindestens einer der Ehegatten seinen Wohnsitz in Portugal hat, was durch eine Aufenthaltserlaubnis (Residência) nachgewiesen werden muss.

Die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen kann nach portugiesischem Recht von den Ehegatten zu jeder Zeit beantragt werden. Die Angabe eines Scheidungsgrundes und die Einhaltung einer Mindesttrennungszeit vor der Scheidung sind nach portugiesischem Recht nicht erforderlich. Die scheidungswilligen Ehegatten müssen jedoch über den nachehelichen Unterhalt, den Kindesunterhalt, die Ausübung der elterlichen Sorge und die weitere Nutzung der ehelichen Wohnung Einigkeit erzielen. Die von den Ehegatten hierüber erzielten Vereinbarungen müssen mit dem Scheidungsantrag beim Standesamt eingereicht werden. Der Standes-beamte muss die von den Ehegatten vorgelegten Vereinbarungen daraufhin überprüfen, ob die Interessen des jeweiligen Ehegatten sowie gegebenenfalls die der Kinder ausreichend berücksichtigt wurden. Ist dies nicht der Fall, so kann der Standesbeamte Änderungsvorschläge unterbreiten. Der Scheidungsantrag sowie die einzureichenden Vereinbarungen bedürfen lediglich der einfachen Schriftform.

Das einvernehmliche Verfahren vor dem Standesamt ist kostengünstig und dauert in der Regel nur drei bis sechs Monate. Es ist lediglich ein gemeinsamer Termin vor dem Standesbeamten erforderlich; es besteht kein Anwaltszwang, jedoch lassen sich die Parteien in der Regel wegen der Formulierung des Scheidungsantrags und der erforderlichen Vereinbarungen anwaltlich vertreten.

Auslandsdeutsche, d.h. Deutsche, die in Deutschland keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr haben, können sich auch vor dem Amtsgericht Schöneberg in Berlin scheiden lassen.

Die weitere Frage, das Scheidungsrecht welchen Staates anwendbar ist, richtet sich nach der sog. ROM-III-Verordnung (EU) Nr. 1259/2010.

Danach können die Ehegatten das auf die Ehescheidung anzuwendende Recht durch Vereinbarung bestimmen, beispielsweise das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt. Die Rechtswahlvereinbarung kann jederzeit, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts geschlossen oder geändert werden.

Sofern die Ehegatten keine Rechtswahl getroffen haben, bestimmt sich das anwendbare Recht nach den Regeln der ROM-III-Verordnung, wonach in erster Linie das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anwendung findet.

Haben die Ehegatten beispielsweise das Trennungsjahr noch nicht hinter sich gebracht und wollen sich scheiden lassen, so können sie das portugiesische Recht wählen, wonach im Gegensatz zum deutschen Scheidungsrecht das Trennungsjahr nicht Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist. Wie bereits oben ausgeführt, müssen bei der einvernehmlichen Scheidung vor dem portugiesischen Standesamt sämtliche zwischen den Ehegatten zu treffenden Vereinbarungen zusammen mit dem Scheidungsantrag eingereicht werden.

Vor dem deutschen Familiengericht kann eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung im Scheidungsverfahren abgeschlossen werden, in der u.a. Regelungen über den nachehelicher Unterhalt, den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich getroffen werden können.

Haben die Ehegatten nicht bereits Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen in einem Ehevertrag getroffen und wollen vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen, so muss diese notariell beurkundet werden, insbesondere wenn Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt, den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich getroffen werden sollen. Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Ehegatten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit.

Die Vereinbarung der Ehegatten über den Versorgungsausgleich unterliegt der Inhalts- und Wirksamkeitskontrolle durch das Familiengericht. Unwirksam kann eine derartige Vereinbarung beispielsweise sein, wenn diese dazu führt, dass ein Ehegatte durch einen Verzicht nicht mehr über eine ausreichende Alterssicherung verfügt.

Text: RECHTSANWALT WALDEMAR HÜHN in ESA 11/2019

ehescheidung einvernehmlichen huehn rechstanwalt
Instagram
Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email Copy Link

Verwandte Artikel

Erbrechtliche Probleme in Patchwork-Familien

Vermietung von Wohnraum an Touristen oder langfristige Vermietung?

General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung im Vergleich

 

Entdecken Sie Algarve

ESA (Entdecken Sie Algarve) ist die deutschsprachige Zeitschrift Portugals, einschließlich der Inselgruppen Madeira und Azoren.

Seit 36 Jahren informiert das Magazin Urlauber und Residenten über Land, Leute, Kultur, Wirtschaft, Politik sowie aktuelle Ereignisse und Veranstaltungen und ist unentbehrlich für jeden, der mehr über Portugal wissen möchte.

Darüber hinaus bietet Ihnen auch die Online-Version von „Entdecken Sie Algarve“ umfangreiche Informationen.

Auf der Webseite www.entdecken-sie-algarve.com und auf unserer Facebook-Seite ESAmagazin können Sie tagesaktuelle Meldungen und ausgewählte Beiträge aus der Printausgabe lesen.

©2025 Entdecken Sie Algarve – Powered by Editurismo, Lda.  | Redaktionsstatut | IMPRESSUM

Webcare by ableLabel.eu

Suchbegriff eingeben und Eingabe, drücken. Zum Abbrechen Esc.

Diese Website verwendet Cookies für eine bessere Funktionalität. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Ablehnen
Akzeptieren
Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites verwendet werden können, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Das Gesetz besagt, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern können, wenn sie für den Betrieb dieser Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Arten von Cookies benötigen wir Ihre Erlaubnis. Diese Website verwendet verschiedene Arten von Cookies. Einige Cookies werden von Drittanbieterdiensten platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
  • notwendig
    Always Active
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie Die Seitennavigation und den Zugriff auf sichere Bereiche der Website ermöglichen. Die Website funktioniert ohne diese Cookies nicht ordnungsgemäß.

  • Marketing
    Marketing-Cookies werden verwendet, um Besucher über Websites zu verfolgen. Die Absicht ist es, Anzeigen anzuzeigen, die für den einzelnen Benutzer relevant und ansprechend sind und somit für Verlage und Werbetreibende von Drittanbietern wertvoller sind.

  • Analytik
    Analyse-Cookies helfen Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher anonym mit Websites interagieren, indem sie Informationen sammeln und anonym berichten.

  • Präferenz
    Präferenz-Cookies ermöglichen es einer Website, Informationen zu speichern, die die Art und Weise ändern, wie sich die Website verhält oder aussieht, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • Nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir derzeit zusammen mit den Anbietern von individuellen Cookies klassifizieren.

  • Analytics
    Analytics-Cookies helfen Website-Besitzern, zu verstehen, wie Besucher mit Websites interagieren, indem sie Informationen anonym sammeln und melden.

  • Notwendig
    Always Active
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugang zu sicheren Bereichen der Website ermöglichen. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

  • Einstellungen
    Mit Präferenz-Cookies kann sich eine Website Informationen merken, die das Verhalten oder Aussehen der Website ändern, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir zusammen mit den Anbietern einzelner Cookies klassifizieren.

Scroll Up