Das Parlament hat die Überarbeitung des Gesetzes für den TVDE-Sektor (entgeltlicher Personentransport über elektronische Vermittlungsplattformen) verabschiedet. Nach monatelangen Beratungen erhielt die Reform in der Schlussabstimmung die Mehrheit und geht nun in die Feinjustierung, bevor sie dem Staatspräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt wird. Die wohl bedeutendste Neuerung ist die Öffnung der digitalen Vermittlungsplattformen für Taxis. Künftig können auch Taxis über Apps Fahrten anbieten, sofern sie die Vorgaben für TVDE-Fahrzeuge erfüllen und bei einer lizenzierten Plattform registriert sind. Diese Änderung war im Vorfeld besonders umstritten, da sowohl die Mobilitätsbehörde AMT als auch das Institut IMT darauf hingewiesen hatten, dass Taxi- und TVDE-System unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Darüber hinaus wird der Begriff TVDE neu definiert. Künftig steht die Abkürzung offiziell für den entgeltlichen Personentransport in elektronisch vermittelten Fahrzeugen. Gleichzeitig wird klar zwischen dem Fahrzeugbetreiber und dem Plattformbetreiber – etwa Unternehmen wie Uber – unterschieden.
Weitere Änderungen betreffen strengere Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrer. Das bisher abnehmbare TVDE-Kennzeichen wird durch ein fest angebrachtes, fälschungssicheres Siegel ersetzt. Das Höchstalter der Fahrzeuge steigt von sieben auf zehn Jahre, bei Elektrofahrzeugen auf zwölf Jahre. Neue Fahrer müssen künftig eine mindestens 50-stündige Ausbildung absolvieren, eine Abschlussprüfung bestehen und Portugiesischkenntnisse nachweisen.
Neu ist außerdem eine zentrale Datenplattform des IMT, über die Informationen zu Fahrzeugen, Fahrern, Versicherungen und Lizenzen zwischen Behörden ausgetauscht werden. Ziel ist es, illegale Aktivitäten besser zu bekämpfen und die Kontrolle steuerlicher sowie administrativer Pflichten zu erleichtern.
Zudem werden Bußgelder deutlich erhöht: Für Unternehmen können sie künftig bis zu € 44.000 betragen. Auch die bisherige Obergrenze für dynamische Fahrpreise entfällt, während die maximale Vermittlungsprovision der Plattformen bei 25 % des Fahrpreises ohne Mehrwertsteuer bleibt.

