Close Menu
  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    • GESCHICHTE
    • POLITIK
    • RECHT
    • STÄDTE
    • TRADITION
  • LEBEN & KULTUR
    • EVENTS
    • FREIZEIT
    • KUNST & KULTUR
    • GASTRONOMIE
    • WEIN
  • UMWELT & NATUR
    • FAUNA
    • FLORA
    • UMWELT
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve

  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    1. GESCHICHTE
    2. POLITIK
    3. RECHT
    4. STÄDTE
    5. TRADITION
    6. Alle anzeigen

    Merkwürdig! Portugiesische Frauenbewegung

    Fr. 02. Mai 2025

    Hinter den Kulissen: Bericht eines Augenzeugen

    Fr. 05. April 2024

    Die Spínola-Affäre: Ein Journalist deckt auf

    Mi. 03. April 2024

    Nelkenrevolution: Eine Blume steht Pate

    Di. 02. April 2024

    Wahlen – Studie deckt unrealistische Versprechen auf

    Fr. 16. Mai 2025

    Wahlen: Wer vertritt die Algarve?

    Di. 29. April 2025

    Politik: Ausländer beteiligen sich wenig

    Mo. 14. April 2025

    Politische Instabilität

    Do. 03. April 2025

    EU-Gebrauchtfahrzeugsteuer

    Mi. 04. Dezember 2024

    Immobilienkauf Befreiung von der Erwerbsteuer

    Fr. 01. November 2024

    Portugiesisch Eine Weltsprache des Rechts

    Mi. 02. Oktober 2024

    Tierschutz Deutschland und Portugal im Vergleich

    Di. 01. Oktober 2024

    Lissabon: Parque Tejo wird Parque Papa Francisco

    Do. 24. April 2025

    Verhaltenskodex für Albufeira

    Do. 13. Februar 2025

    Loulé tritt der „Trees in Cities Challenge“ bei

    Di. 04. Februar 2025

    Praia de Faro: Neue Brücke

    Do. 30. Januar 2025

    Olivenöl

    Mo. 01. Mai 2023

    Krippenvielfalt – Alle Jahre wieder

    Mo. 16. Dezember 2019

    Volksglaube trifft Zukunft – Die Prozession der Fischerboote auf der Insel Culatra

    Fr. 16. August 2019

    Heiligabend – Die Suche nach Weihnachten

    Di. 18. Dezember 2018

    Wahlen – Studie deckt unrealistische Versprechen auf

    Fr. 16. Mai 2025

    Merkwürdig! Portugiesische Frauenbewegung

    Fr. 02. Mai 2025

    Albufeira setzt auf Sicherheit

    Mi. 30. April 2025

    Wahlen: Wer vertritt die Algarve?

    Di. 29. April 2025
  • LEBEN & KULTUR
    1. EVENTS
    2. FREIZEIT
    3. KUNST & KULTUR
    4. GASTRONOMIE
    5. WEIN
    6. Alle anzeigen

    Märkte & Messen

    Mi. 30. April 2025

    Feste

    Mi. 30. April 2025

    Gastronomie

    Mi. 30. April 2025

    Theater & Tanz

    Mi. 30. April 2025

    Innovatives Sportzentrum

    Do. 06. März 2025

    Algarve: Neues Wanderfestival

    Mi. 05. Februar 2025

    Monte Gordo: Sand Races World Cup

    Do. 07. November 2024

    Via Algarviana: Partnernetzwerk

    Di. 01. Oktober 2024

    Ivete Sangalo in Lagoa

    Mo. 05. Mai 2025

    Calçada soll UNESCO-Weltkulturerbe werden

    Mi. 30. April 2025

    Hommage an Carlos Paredes

    Di. 29. April 2025

    Eine Premiere: Nadir Afonso

    Fr. 04. April 2025

    Pastel de Feijão: Geografisch geschützte Bohnentörtchen

    Do. 06. März 2025

    Monchique: Bolo de Tacho wird Kulturerbe

    Fr. 31. Januar 2025

    Tag der Gastronomie 2025

    Mi. 07. August 2024

    Rabanadas

    Do. 01. Dezember 2022

    Weinbranche in Sorge

    Do. 03. April 2025

    Ein Zuhause für Algarve-Weine

    Mi. 05. März 2025

    Algarve-Wein: 70 % lokal verkauft

    Mo. 14. Oktober 2024

    Portugal: Bestes Reiseziel für Weinliebhaber

    Fr. 11. Oktober 2024

    Notfallfonds zur Unterstützung von Restaurants

    Mo. 05. Mai 2025

    Ivete Sangalo in Lagoa

    Mo. 05. Mai 2025

    Märkte & Messen

    Mi. 30. April 2025

    Feste

    Mi. 30. April 2025
  • UMWELT & NATUR
    1. FAUNA
    2. FLORA
    3. UMWELT
    4. Alle anzeigen

    Grenzüberschreitendes Projekt

    Do. 01. Februar 2024

    Tierisch erfrischend

    Mi. 18. Mai 2022

    Erinnerungsstücke – Charaktervolle Hundeportäts

    Di. 12. Oktober 2021

    Mit vollem Einsatz – Hilfe für Pferde in Not

    Di. 12. Oktober 2021

    Drachenfrucht-Versuchsfeld

    Mi. 30. Oktober 2024

    Mandelbäume verschwinden

    Mo. 29. Januar 2024

    Vom Aussterben bedroht

    Mi. 14. Oktober 2020

    Spirulina

    So. 08. November 2015

    Talsperre Pisão: gestoppt oder nicht?

    Mi. 14. Mai 2025

    Chance für deutsche KMU

    Mi. 07. Mai 2025

    Almargem: Parkplatz im Naturschutzgebiet

    Fr. 02. Mai 2025

    Fristverlängerung beim Brennstoff Management

    Mi. 23. April 2025

    Talsperre Pisão: gestoppt oder nicht?

    Mi. 14. Mai 2025

    Chance für deutsche KMU

    Mi. 07. Mai 2025

    Blaue Flaggen wehen wieder

    Fr. 02. Mai 2025

    Almargem: Parkplatz im Naturschutzgebiet

    Fr. 02. Mai 2025
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve
Facebook Instagram
Sie sind hier:Startseite»Land & Leute»Recht»Rechtsanwalt Hühn»Anwaltspraxis – Die Vor- und Nacherbschaft als letztwilliges Gestaltungsmittel

Anwaltspraxis – Die Vor- und Nacherbschaft als letztwilliges Gestaltungsmittel

0
Von agaspar - Mi. 15. April 2020 Rechtsanwalt Hühn

Leseranfrage:

Ich denke zur Zeit daran, meinen Nachlass zu regeln. Ich bin in zweiter Ehe verheiratet und habe drei Kinder, eines aus der ersten Ehe. Zu meinem Vermögen gehört eine Quinta in Portugal mit einem Hotelbetrieb. Ich möchte einerseits, dass meine Ehefrau nach meinem Ableben weiterhin den Hotelbetrieb weiterführen und von den Einnahmen leben kann, andererseits möchte ich die Quinta mit dem Hotel meinen beiden Kindern aus zweiter Ehe erhalten, die beide mit viel Engagement in dem Betrieb mitarbeiten. Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für diesen Fall?

Antwort:

In Ihrem Fall ist zunächst an die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft zu denken. Diese bietet die Möglichkeit für den Erblasser, sein Vermögen über zwei Erben-Generationen hinweg weiterzugeben. In den §§ 2100 bis 2146 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die Vorerbschaft und die Nacherbschaft geregelt. Nach § 2100 BGB kann der Erblasser einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Der Vorerbe ist praktisch ein „Erbe auf Zeit“: Der Vorerbe und der Nacherbe erben zeitlich versetzt nacheinander.

Durch eine solche Anordnung kann der Erblasser beispielsweise sicherstellen, dass sein Vermögen der Familie erhalten bleibt und sein Ehegatte bis zu seinem Tod das Vermögen nutzen kann und sein Lebensunterhalt gesichert ist. Außerdem kann durch die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft sichergestellt werden, dass seine Kinder die Letztbegünstigten sind und der überlebende Ehegatte das Vermögen nicht an eine andere Person übertragen oder vererben kann.

Gemäß § 2106 Absatz 1 BGB fällt die Erbschaft dem Nacherben mit dem Tode des Vorerben zu, sofern der Erblasser Nacherbschaft angeordnet hat, ohne den Zeitpunkt oder das Ereignis zu bestimmen, mit dem die Nacherbfolge eintreten soll. Der Erblasser ist in der Festlegung des Zeitpunkts, zu dem der Nacherbfall eintreten soll, vollkommen frei. Er kann also beispielsweise zusätzlich zum Eintritt der Nacherbfolge mit dem Tode des Vorerben dessen Wiederverheiratung als Nacherbfall (Wiederverheiratungsklausel) anordnen. Tritt die Nacherbfolge bereits durch die Wiederheirat des überlebenden Ehegatten ein, so wird die für den Tod vorgesehene Nacherbfolge gegenstandslos.

Der Vorerbe wird zwar in vollem Umfang Eigentümer der Nachlassgegenstände und Inhaber der zum Nachlass gehörenden Rechte, jedoch gebühren ihm lediglich die Nutzungen und die Erträge, die Substanz der Erbschaft hat er für den Nacherben zu erhalten.

Das vom Erblasser ererbte Vermögen bildet beim Vorerben ein Sondervermögen, welches getrennt von seinem Eigenvermögen zu halten ist.

Da es Ziel der Vor- und Nacherbschaft ist, die Substanz des Vermögens dem Nacherben zu erhalten, kann der Vorerbe nur eingeschränkt über den Nachlass verfügen und unterliegt gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen. Schenkungen sind dem Vorerben beispielsweise gemäss § 2113 Abs. 2 BGB generell verboten.

Die Verfügung des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück ist dem Vorerben gemäss § 2113 Abs. 1 BGB ebenfalls untersagt. Der Erblasser kann den Vorerben jedoch von den Beschränkungen des § 2113 Abs. 1 BGB sowie weiteren gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen befreien. Man spricht in diesen Fällen von einer „befreiten Vorerbschaft”. Ein befreiter Vorerbe kann weitestgehend unbeschränkt über den Nachlass verfügen und benötigt dazu nicht die Einwilligung des Nacherben.

Der Erblasser kann die Befreiung auch gegenständlich beschränken, beispielsweise kann er die Befreiung nur für das Privatvermögen, nicht jedoch auch für das Geschäftsvermögen erteilen.

Jedoch ist eine Verfügung auch durch den nicht befreiten Vorerben über eine Nachlassimmobilie immer dann möglich, wenn sämtliche Nacherben dieser Verfügung ihre Zustimmung erteilt haben. Willigen die Nacherben ein oder genehmigen sie die Verfügung im Nachhinein, dann ist die Verfügung wirksam.

Nach deutschem Recht wird nach § 51 der Grundbuchordnung ein Nacherbenvermerk in das Grundbuch eingetragen. Die Anordnung einer Nacherbfolge kann sich längstens über einen Zeitraum von 30 Jahren erstrecken. 30 Jahre nach dem Erbfall verliert die Nacherbeneinsetzung ihre rechtliche Wirkung. Der Vorerbe wird dann Vollerbe und der Nacherbe geht leer aus.

Insbesondere wegen der Trennung des zur Vorerbschaft gehörenden Nachlasses als Sondervermögen von dem Eigenvermögendes Vorerben, wird die Auffassung vertreten, dass es sich bei der Vor- und Nacherbschaft um ein kompliziertes juristisches Kunstgebilde handele, das bei Verfügungen von Todes wegen über Privatvermögen tunlichst vermieden werden sollte. Jedoch hat sie beim Unternehmertestament erhöhte Bedeutung, Sie kann dort der Versorgung des überlebenden Ehegatten dienen, wenn dieser zur Unternehmensführung geeignet ist, der Vorsorge für den Fall der Wiederverheiratung des Ehegatten und der Vermeidung der Einmischung des Vormundschaftsgerichts wegen der Erbenstellung minderjähriger Abkömmlinge.

Vorliegend käme auch in Betracht, die Ehefrau als Vorerbin und die beiden Kinder als Nacherben einzusetzen und zugleich der Ehefrau ein Vorausvermächtnis zuzuwenden, das der Nacherbfolge nicht unterliegt und das alle Nachlassgegenstände mit Ausnahme der Quinta mit Hotelbetrieb umfasst. Dadurch würde erreicht, dass der Ehefrau das gesamte Vermögen des Ehemannes mit Ausnahme der Quinta im Voraus vermacht würde und nur die Quinta der Nacherbschaft unterläge.

Im portugiesischen Recht ist die Vor- und Nacherbschaft in den Artigos 2286 bis 2296 des Código Civil ähnlich wie im deutschen Recht geregelt. Der Vorerbe hat den Nachlass für den Nacherben treuhänderisch zu verwalten. Ein Verkauf oder eine Belastung von zur Vorerbschaft gehörenden Nachlassgegenständen, ist im portugiesischen Recht jedoch nur mit gerichtlicher Genehmigung möglich.

Text: RECHTSANWALT WALDEMAR HÜHN in ESA 04/202

Instagram
Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email Copy Link

Verwandte Artikel

Erbrechtliche Probleme in Patchwork-Familien

Vermietung von Wohnraum an Touristen oder langfristige Vermietung?

General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung im Vergleich

 

Entdecken Sie Algarve

ESA (Entdecken Sie Algarve) ist die deutschsprachige Zeitschrift Portugals, einschließlich der Inselgruppen Madeira und Azoren.

Seit 36 Jahren informiert das Magazin Urlauber und Residenten über Land, Leute, Kultur, Wirtschaft, Politik sowie aktuelle Ereignisse und Veranstaltungen und ist unentbehrlich für jeden, der mehr über Portugal wissen möchte.

Darüber hinaus bietet Ihnen auch die Online-Version von „Entdecken Sie Algarve“ umfangreiche Informationen.

Auf der Webseite www.entdecken-sie-algarve.com und auf unserer Facebook-Seite ESAmagazin können Sie tagesaktuelle Meldungen und ausgewählte Beiträge aus der Printausgabe lesen.

©2025 Entdecken Sie Algarve – Powered by Editurismo, Lda.  | Redaktionsstatut | IMPRESSUM

Webcare by ableLabel.eu

Suchbegriff eingeben und Eingabe, drücken. Zum Abbrechen Esc.

Add new entry logo

Diese Website verwendet Cookies für eine bessere Funktionalität. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Akzeptieren Ablehnen
Ich stimme der Verwendung folgender Cookies zu:
Cookie-Erklärung Informationen zu Cookies
notwendig Marketing Analytik Präferenz Nicht klassifiziert Analytics Notwendig Einstellungen nicht klassifiziert
Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie Die Seitennavigation und den Zugriff auf sichere Bereiche der Website ermöglichen. Die Website funktioniert ohne diese Cookies nicht ordnungsgemäß.
Marketing-Cookies werden verwendet, um Besucher über Websites zu verfolgen. Die Absicht ist es, Anzeigen anzuzeigen, die für den einzelnen Benutzer relevant und ansprechend sind und somit für Verlage und Werbetreibende von Drittanbietern wertvoller sind.
Analyse-Cookies helfen Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher anonym mit Websites interagieren, indem sie Informationen sammeln und anonym berichten.
Präferenz-Cookies ermöglichen es einer Website, Informationen zu speichern, die die Art und Weise ändern, wie sich die Website verhält oder aussieht, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.
Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir derzeit zusammen mit den Anbietern von individuellen Cookies klassifizieren.
Analytics-Cookies helfen Website-Besitzern, zu verstehen, wie Besucher mit Websites interagieren, indem sie Informationen anonym sammeln und melden.
Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugang zu sicheren Bereichen der Website ermöglichen. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.
Mit Präferenz-Cookies kann sich eine Website Informationen merken, die das Verhalten oder Aussehen der Website ändern, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.
Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir zusammen mit den Anbietern einzelner Cookies klassifizieren.
Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites verwendet werden können, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Das Gesetz besagt, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern können, wenn sie für den Betrieb dieser Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Arten von Cookies benötigen wir Ihre Erlaubnis. Diese Website verwendet verschiedene Arten von Cookies. Einige Cookies werden von Drittanbieterdiensten platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
Scroll Up