Nach der Tabaksteuer (s. ESA 06/26) verliert auch die Zuckerabgabe ihre Zweckbindung für das Gesundheitswesen. Die Einnahmen aus der portugiesischen Steuer auf zucker- und süßstoffhaltige Getränke werden ab diesem Jahr nicht länger dem Nationalen Gesundheitsdienst (SNS) zugewiesen. Mit dieser Entscheidung beendet die Regierung eine Regelung, die seit Einführung der Abgabe im Jahr 2017 galt.
Seit ihrer Einführung hat die als „Coca-Cola-Steuer“ bekannte Maßnahme € 533,2 Mio. eingebracht. Bislang flossen die Erlöse vollständig in die Finanzierung des SNS. Künftig werden sie dem allgemeinen Steueraufkommen zugerechnet.
Der Schritt widerspricht sowohl der ursprünglichen Begründung für die Einführung der Abgabe als auch den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. Ziel war es, den Konsum stark gesüßter Getränke zu reduzieren und zugleich zusätzliche Mittel für die öffentliche Gesundheitsversorgung bereitzustellen.
Das Gesundheitsministerium begründet die Neuregelung mit dem Bestreben, bestehende Zweckbindungen im Steuersystem zu vereinfachen. Die Finanzierung des SNS werde weiterhin über Mittel aus dem Staatshaushalt gewährleistet. Zweckgebundene Einnahmen sollen demnach künftig vor allem dort eingesetzt werden, wosie unmittelbar mit konkreten gesundheitspolitischen Maßnahmen verknüpft sind.

