Die EU arbeitet derzeit an einer Reform der Fluggastrechteverordnung 261/2004, die die Beziehung zwischen Fluggesellschaften und Passagieren regelt. Die potenziellen Änderungen betreffen die Fluggäste direkt. Am deutlichsten zeigt sich dies an den neuen Handgepäckmaßen. Die vorgeschriebenen Grenzen für kostenloses Handgepäck sollen auf 40x30x15 cm reduziert werden, was bei den meisten Airlines zu kleinerem Gepäck führen wird, teilweise um bis zu 10 cm. Verbraucherschützer betrachten dies als Rückschritt, da bisher kostenfreies Gepäck nun mit hohen Gebühren belegt werden könnte.
Auch die Rechte bei Flugverspätungen werden eingeschränkt. Bisher war ab einer Verspätung von drei Stunden eine Entschädigung fällig. Zukünftig wird diese Frist für Flüge unter 3.500 km auf vier und für längere Strecken auf sechs Stunden erhöht. Die finanzielle Entschädigung für Verspätungen wurde ebenfalls reduziert: Bisher lag sie bei € 400 für Strecken bis 3.500 km, nun wird sie auf € 300 gesenkt. Bei längeren Flügen sinkt die Entschädigung von € 600 auf € 500. Verbraucherschützer warnen, dass dadurch bis zu 85 % der aktuellen Entschädigungsansprüche ungültig werden könnten, was in Zeiten von Inflation als Wertminderung der Entschädigung angesehen wird.
Es gibt jedoch auch positive Änderungen für Flugpassagiere. Zum Beispiel wird es eine Pflicht geben, bei einer dreistündigen Verspätung eine Alternative anzubieten. Gelingt dies nicht, können Passagiere selbst eine Lösung finden und bis zu 400 % des ursprünglichen Ticketpreises als Entschädigung verlangen. Auch klarere Regeln zu Verpflegung, Unterbringung und Kommunikation sind begrüßenswert.
Im digitalen Bereich gibt es ebenfalls positive Entwicklungen. Bei Flugannullierungen müssen automatisch Entschädigungsformulare bereitgestellt werden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. Beschwerdeverfahren werden standardisiert und erhalten eine Frist von 14 Tagen.

