In Portugal neuansässige Bürger, die den steuerlichen Sonderstatus „Residente Não Habitual“ (RNH) erwerben, profitieren von zahlreichen steuerlichen Vergünstigungen. Rechtsanwalt und advogado Dr. Alexander Rathenau, Experte im Steuerrecht, berichtet über die neueste Gesetzesänderung ab dem 1.1.2020
In Portugal erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder unternehmerischer Tätigkeit und selbstständiger Arbeit werden nur mit einer Steuerflatrate in Höhe von 20 % besteuert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Arbeit bzw. Tätigkeit zu denjenigen zählt, die der Gesetzgeber als mit besonderer wirtschaftlicher, technischer oder künstlicherer Wertschöpfung ansieht. Dieser Steuersatz in Höhe von 20 % ist im Vergleich zu den allgemeinen progressiven Steuersätzen sehr günstig.
Ab dem 1.1.2020 gilt eine neue Liste der steuerlich privilegierten Berufe, die weitaus mehr Berufe abdeckt. Nunmehr richten sich die Berufe, die als „Berufe mit erhöhter Wertschöpfung“ klassifiziert werden, nicht mehr nach der CAE (Classificação Portuguesa das Atividades Econónimas), sondern nach der CPP (Classificação Portuguesa de Profissões). Die CPP-Berufe sind in neun Hauptgruppen aufgeteilt. Die Hauptgruppen unterteilen sich in Untergruppen; die einzelnen Berufe werden in weiteren Unterpunkten konkretisiert. Nunmehr kann genauer ermittelt werden, ob ein bestimmter Beruf oder eine bestimmte Tätigkeit vom Anwendungsbereich des RNH-Status umfasst ist und somit das entsprechende Einkommen steuerlich privilegiert wird.
1. Generaldirektoren und exekutive Manager von Unternehmen
Insbesondere bestehen die Tätigkeiten in (nicht kumulativ zu verstehen): Planung, Leitung u. Koordination der Abläufe des Unternehmens; Überprüfung von Abläufen u. Ergebnissen des Unternehmens u. Weiterleitung der Ergebnisse an den Geschäftsführer bzw. Vorstand; Festlegung von Zielen u. Strategien sowie der Geschäftspolitik u. der Programme für das Unternehmen; Feststellung der Leistung des Unternehmens u. dessen Bewertung; Vertretung des Unternehmens; Personalmanagement; Sicherstellung, dass das Unternehmen seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt.
2. Leitung von Verwaltungsabteilungen und kaufmännischen Abteilungen
Inbegriffen sind Tätigkeiten u. Funktionen von Direktoren der Verwaltungsabteilungen u. der kaufmännischen Abteilungen eines privaten oder öffentlichen Unternehmens.
Nunmehr sind sowohl die einzelnen Abteilungen als auch die einzelnen Tätigkeiten spezifiziert. Insbesondere geht es um Finanzabteilungsleiter (Nr. 1211), Personalleiter (Nr. 1212), Planungsabteilungen (Nr. 1213), usw. Zu den kaufmännischen Vorständen zählen insbesondere der Verkaufsmanager, das Öffentlichkeitsmanagement, das Marketingmanagement, die Forschungs- u. Entwicklungsabteilung, usw.
3. Produktionsdirektoren und Direktoren spezialisierter Dienstleistungen
Darunter fallen Tätigkeiten u. Funktionen von Produktionsdirektoren im Rahmen der Landwirtschaft (Nr. 1311.1); der Tierproduktion (Nr. 1311.2); der forstwirtschaftlichen Produktion (Nr. 1311.3); der Fischerei u. Fischzucht (Nr. 1312); von Verarbeitungsunternehmen (Nr. 1321); der Rohstoffindustrien (Nr. 1322); der Bauindustrie u. Bauwesen (Nr. 1323); des Einkaufs, Transports, Lagerung u. Verteilung von Waren (Nr. 1324); der Informations- u. Kommunikationstechnologien (Nr. 133) sowie spezialisierter Dienstleistungen (Nr. 134) in Unternehmen u. in der öffentlichen Verwaltung.
Unter den spezialisierten Dienstleistungen fallen die Tätigkeiten von Direktoren im Rahmen der: Kinder- (Nr. 1341), Gesundheits- (Nr. 1342) u. Seniorenbetreuung (Nr. 1343); Sozialhilfe (Nr. 1344); Bildung (Nr. 1345), insbesondere ist der Universitäts- u. Schuldirektor inbegriffen; Banken u. Versicherungen (Nr. 1346); Bibliotheken, Museen, Kunstgalerien, nationale Denkmäler (Nr. 1349.1); Sicherheitskräfte u. Sicherheitsdienstleistungen (Nr. 1349.2); juristischen Dienstleistungen, Justizvollzugsanstalten, usw. (Nr. 1349.3). Mit besonderem Augenmerk auf die Planung, Leitung u. Koordination der genannten Tätigkeiten.
4. Direktoren im Hotelgewerbe, in der Gastronomie, Handelsgewerbe und anderen Dienstleistungen
Umfasst die Tätigkeiten u. Funktionen von Direktoren u. Geschäftsführern im: Hotelgewerbe u. Ähnliche, wie Motels, Pensionen, Jugendherberge oder andere Beherbergungsbetriebe (Nr. 1411); in der Gastronomie u. Cateringbetrieben (Nr. 1412), im Einzel- u. Großhandel (Nr. 142) u. im Rahmen anderer Dienstleistungen (Nr. 143). Bei den anderen Dienstleistungen handelt es sich um Direktoren u. Geschäftsführer insbesondere von Sportvereinen, Freizeitzentren u. Kulturzentren (Nr. 1431), namentlich Freizeitparks, Spielhallen, Casinos, Kinos u. Theatern. Dabei handelt es sich bei den maßgeblichen Tätigkeiten insbesondere um die Planung, Organisation u. Aufsicht der angebotenen Leistungen.
5. Physiker, Mathematiker, Ingenieure und ähnliche Wissenschaftler
Umfasst die Tätigkeiten u. Funktionen von: Physikern (Nr. 2111.1), Astronomen (Nr. 2111.2), Meteorologen (Nr. 2112), Chemikern (Nr. 2113), Geophysikern (Nr. 2114), Geologen (Nr. 2114.1); Die Tätigkeiten von Mathematikern (Nr. 2120.1), Statistikern u. Demographen (Nr. 2120.3). Zudem auch Biowissenschaftlern, insbesondere Biologen (Nr. 2131.1), Botanikern (Nr. 2131.2), Zoologen (Nr. 2131.3), Pharmakologen (Nr. 2131.4) u. ähnliche Spezialisten; Des Weiteren zählen zu dieser Gruppe auch Ingenieure im Bereich der Agrarwissenschaft (Nr. 2132.1), Forstingenieure (Nr. 2132.2), Fischereifachberater (Nr. 2132.3) u. Umweltspezialisten (Nr. 2133) u. Wirtschafts- u. Produktionsingenieure (Nr. 214). Dabei handelt es sich ausdrücklich um Bauingenieure (Nr. 2142), Umweltingenieure (Nr. 2143), Maschinenbauingenieure (Nr. 2144), Chemieingenieure (Nr. 2145), Bergbauingenieure (Nr. 2146.1), Metallbearbeitungstechniker (Nr. 2146.2) u. ähnliche Ingenieure im Bereich des Bergbaus u. der Metallbearbeitung (Nr. 2146.3); Ingenieure im Bereich der Elektrotechnologien (Nr. 215), insbesondere Elektroingenieure (Nr. 2151) u. Telekommunikationsingenieure (Nr. 2153); Tätigkeiten u. Funktionen von Gebäudearchitekten (Nr. 2161), Landschaftsarchitekten (Nr. 2162), Mode-, Innen-, Produkt, u. Textildesignern (Nr. 2163), Städte- u. Straßenverkehrsplanern (Nr. 2164), Kartografen u. Landvermessern (Nr. 2165.1) u. Topografen u. Ähnliche (Nr. 2165.2); Grafik-, Kommunikations- u. Mediendesigner (Nr. 2166).
6. Ärzte
Umfasst die Tätigkeiten u. Funktionen von Allgemein- u. Fachärzten, mit besonderem Augenmerk auf die Diagnostik, Behandlung u. Prävention von Krankheiten u. Verletzungen sowie andere Körperverletzungen u. psychische Beeinträchtigungen von Menschen, mit Anwendung der Grundsätze u. Verfahren der modernen Medizin. Demnach sind alle Arten von Ärzten u. Chirurgen in dieser Gruppe inkludiert.
7. Dozenten an Universitäten / Hochschulen
Umfasst alle Tätigkeiten u. Funktionen eines Dozenten an einer Universität / Hochschule.
8. Techniker in Informations- und Kommunikationstechnologien
Umfasst die Tätigkeiten u. Funktionen von Systemanalytikern (Nr. 2511), Softwareprogrammierern (Nr. 2512), Web- u. Medienprogrammierern (Nr. 2513), Applikationenprogrammierern (Nr. 2514) u. anderen Informatikern u. Programmierern; Techniker im Rahmen der Datenverarbeitung u. Netzwerken. Insbesondere Verwalter u. Techniker in der Erstellung von Datenbanken (Nr. 2521), Systemverwalter (Nr. 2522), Techniker in Computernetzwerken (Nr. 2523) u. sonstige Datenverarbeitungs- u. Netzwerktechniker (Nr.2529).
9. Schriftsteller, Journalisten und Linguisten
Umfasst alle Tätigkeiten u. Funktionen von Schriftstellern (Nr. 2641), Journalisten (Nr. 2642), Linguisten u. Philologen (Nr. 2643.1). Insbesondere sind auch Übersetzer (Nr. 2543.2) u. Dolmetscher (Nr. 2643.3) inkludiert.
10. Plastische Künstler und Schauspieler
Umfasst die Tätigkeiten u. Funktionen aller bildenden Künstler (Nr. 2651); aller Komponisten, Musiker u. Sänger (Nr. 2652); aller Tänzer u. Choreografen (Nr. 2653); Theater- u. Filmregisseure (Nr. 2654.1), Schauspieler (Nr. 2654.2 u. 2655), Film- u. Theaterproduzenten (Nr. 2654.3), Fernseh- u. Radioregisseuren u. Produzenten (Nr. 2654.4), sowie Bild- u. Tontechniker u. Sonstige (Nr. 2654.5); Fernseher- u. Radiomoderatoren, sowie anderer Medien (Nr. 2656); Andere Künstler im Rahmen des Entertainments (Nr. 2659).
11. Techniker und Fachkräfte im Rahmen der Naturwissenschaften und Ingenieurwesen im mittleren Bereich
Umfasst u.a. die Tätigkeiten u. Funktionen von Fachkräften im Rahmen der Naturwissenschaften u. des Ingenieurwesens, die im Rahmen der Rohstoff-, der Verarbeitungs- u. der Bauindustrie tätig sind. Inbegriffen sind auch Betriebs- u. Kontrolltechniker im Rahmen industrieller Abläufe sowie Biowissenschaftler (Nr. 314), Fach- u. Kontrollarbeiter im Rahmen des Schiffs- u. Luftverkehrs (Nr. 315).
12. Techniker der Informations- und Kommunikationstechnologien
Umfasst alle Tätigkeiten u. Funktionen der unter der Nr. 25 genannten Spezialisten, wobei es sich hier um mittelrangige Fachkräfte u. Techniker handelt.
13. Landwirte und Fachkräfte in der Landwirtschaft und Tierproduktion
14. Fachkräfte im Rahmen des Waldgebietes, der Fischerei und Jagd
15. Facharbeiter im Rahmen der Industrie, des Bauwesens und Handwerker
Sämtliche Fachkräfte im Rahmen des Bauwesens, namentlich; alle Arten von Handwerkern, Installateure, Maler, Facharbeiter für Reinigungsarbeiten, Metallbauer, Metallverarbeitern u. Mechaniker aller Art (Nr. 723); Facharbeiter im Rahmen des Drucks (Nr. 732), der Herstellung von Präzisionsinstrumenten, insbesondere Goldschmiede u. alle Arten von Kunsthandwerkern (Nr. 73); Facharbeiter im Rahmen der Elektrik u. der Elektronik (Nr. 74); Beschäftigte im Rahmen der Lebensmittel-, Holz- u. Textilverarbeitung, sowie anderer Industrien u. Kunsthandwerke (Nr. 75). Insbesondere sind Fleischer, Bäcker, Schneider, Schuster, u. Taucher inbegriffen.
16. Facharbeiter im Rahmen von Installationen, Maschinen und Montagearbeiten
Umfasst alle Tätigkeiten u. Funktionen von Installateuren u. Monteuren u. Maschinenfacharbeitern.
Text: DR. ALEXANDER RATHENAU in ESA 12/2019