Die Regierung bereitet die Verabschiedung einer Änderung des Tabakgesetzes vor, die neue Vorschriften zum Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchen vorsieht.
Einrichtungen wie psychiatrische Krankenhäuser, Seniorenheime, Haftanstalten, Veranstaltungshallen oder Gastronomiebetriebe, Bars und Diskotheken, die Raucherzonen beibehalten oder einrichten wollen, müssen mindestens 100 m2 groß sein und eine Deckenhöhe von drei Metern haben. Der Raucherbereich darf nicht mehr als 20 % der Gesamtfläche aufnehmen und muss durch einen mindestens 4 m2 großen, über ein separates System belüfteten Vorraum mit automatischen Schiebetüren getrennt sein. Raucherbereiche dürfen keinen Gastronomieservice anbieten, damit die Arbeitnehmer dem Rauch nicht ausgesetzt sind.
Laut Ricardo Tavares vom portugiesischen Verband der Bars und Diskotheken ist es praktisch unmöglich, die neuen Vorschriften einzuhalten, da 98 % der Bars unter 100 m2 groß sind. Zudem bedauert er den von der Regierung gewählten Zeitpunkt. Es seien kostspielige Baumaßnahmen notwendig, um die Vorschriften einzuhalten, und dies zu einer Zeit, in der viele Unternehmer ums Überleben kämpften.

