Mitarbeiter der Assembleia da República, die die täglichen Parlamentsdebatten begleiten, haben eine formelle Beschwerde gegen die Partei Chega eingereicht. Sie werfen ihren Abgeordneten „unkontrolliertes Verhalten“ vor und verlangen dringend Schutzmaßnahmen.
In einem Brief an den Verwaltungsrat des Parlaments beklagt die zuständige Gewerkschaft, dass bestimmte Verhaltensweisen von Chega-Abgeordneten „die Würde, das Selbstwertgefühl, die psychische Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit“ der Beschäftigten beeinträchtigten. Anlass seien wiederholte Anschuldigungen gegen Parlamentsmitarbeiter, ihnen mangele es an politischer Neutralität.
In einem Interview mit der TSF erklärte die Gewerkschafterin Catarina Simão, dass Chega-Abgeordnete die Parlamentsmitarbeiter beschuldigen, „die an Chega gerichteten Zwischenrufe in den Protokollen zu unterschlagen“. „Wenn es eine Wortmeldung gibt, machen die Abgeordneten Zwischenrufe, und die Parlamentsmitarbeiter müssen diese in den Transkriptionen der Anhörungen festhalten. Nun werden sie beschuldigt, genau diese Zwischenrufe zu verbergen“, so Simão. Dies sei eine „schwere Anschuldigung“. Sie betont, dass diese Verhaltensweisen „systematisch“ seien und darauf abzielten, „die Arbeit der Parlamentsbediensteten herabzusetzen und zu entwerten“. „Die Beschäftigten sind noch nie mit einer derartigen Behandlung oder solchen Vorwürfen konfrontiert gewesen. Ihre Integrität als Arbeitnehmer wird infrage gestellt – denn das sind äußerst schwerwiegende Beschuldigungen“, so Simão weiter. Eine solche Situation habe es in den 50 Jahren des Bestehens der Assembleia da República noch nie gegeben.
Diese Vorwürfe führten zu großem Unbehagen und Angst unter den Angestellten, heißt es weiter. Die Gewerkschaft betont zudem, sie werde keine Verletzung des Rechts auf Ehre oder Angriffe auf den guten Ruf akzeptieren.
Parlamentspräsident José Pedro Aguiar-Branco erklärte gegenüber Medien, er habe bislang keine direkte Beschwerde von Mitarbeitern über Einschüchterungen durch Chega erhalten. Bestätigte jedoch, dass ihn die Generalsekretärin des Parlaments über das Schreiben informiert habe – ohne jedoch konkrete Maßnahmen einzuleiten. Die weitere Behandlung des Falls liege bei der Generalsekretärin, die das Verfahren begleite.

