Die meisten jener marokkanischen Migranten, die im August an der Algarve aufgegriffen wurden, sind inzwischen aus der Abschiebehaft entlassen worden. Nach Angaben der portugiesischen Regierung geschah dies, weil die gesetzlich zulässige Höchstdauer von 60 Tagen für die Unterbringung in den Ausreiseeinrichtungen (CIT) überschritten worden war. Die Verfahren zur zwangsweisen Rückführung laufen jedoch weiter.
Von den 38 Migranten, die am 8. August bei Boca do Rio (Vila do Bispo) illegal an Land gegangen waren, kamen 37 inzwischen frei. Zwei von ihnen hatten zunächst einer freiwilligen Rückkehr zugestimmt – einer zog diese Entscheidung später zurück. Laut Regierung hätten die übrigen Betroffenen alle verfügbaren rechtlichen Mittel ausgeschöpft, um ihre Abschiebung zu verzögern: darunter Asylanträge, Klagen mit aufschiebender Wirkung und die Verweigerung der Mitwirkung bei der Beschaffung von Ausweispapieren.
In einer gemeinsamen Erklärung des Präsidialamts und des Innenministeriums kritisierte die Regierung die „unzureichenden rechtlichen und materiellen Voraussetzungen“ für eine rasche und wirksame Durchführung von Abschiebungen in Portugal. Zugleich hob sie hervor, Justiz, Verwaltung, Polizei (PSP) und die Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA) hätten „mit größtmöglicher Beschleunigung und innerhalb der gesetzlichen Fristen“ gehandelt – sowohl bei der Inhaftierung als auch bei der Ablehnung von Asylanträgen.
Die Exekutive erinnerte daran, sie habe bereits im vergangenen Jahr mehrfach auf die strukturellen Defizite hingewiesen, die Abschiebungen erschwerten. Als zentrale Engpässe nannte sie die Überlastung der AIMA, die nach der Auflösung der Ausländer- und Grenzbehörde (SEF) für Rückführungen zuständig wurde, den Mangel an Plätzen in den CIT sowie ein Rückführungsrecht, das „durch überlange Fristen, doppelte Verfahrensstufen und vielfältige Rechtsmittel erhebliche Verzögerungen ermöglicht“.
Um gegenzusteuern, seien die Zuständigkeiten für Abschiebungen inzwischen von der AIMA auf die neu geschaffene Nationale Einheit für Ausländer und Grenzen (UNEF) der PSP übertragen worden, heißt es weiter. Diese Änderung sei im Sommer umgesetzt worden, nachdem ein erster Versuch Ende 2024 im Parlament an den Stimmen der größten Oppositionsparteien gescheitert war.
Zudem habe die Regierung die Finanzierung für den Bau zweier neuer Ausreiseeinrichtungen in Lissabon und Porto genehmigt. Sie sollen künftig rund 300 zusätzliche Plätze schaffen und damit die derzeitige Kapazität von nur 85 Plätzen deutlich erweitern.
Ein Gesetzentwurf zur Reform des Rückführungsregimes, der Fristen verkürzen, Verfahren vereinfachen und Verzögerungstaktiken erschweren soll, soll nach Angaben der Behörden noch im Laufe dieses Monats vorgestellt werden.
Die freigelassenen Marokkaner werden während der laufenden Rechtsmittelverfahren vorläufig vom Sozialamt betreut. Häufig gelingt es den Behörden jedoch nicht, den Aufenthaltsort entlassener Migranten weiter zu verfolgen – viele setzen offenbar ihre Reise in andere europäische Länder fort.

