Das neue portugiesische Gesetz zum Schutz der Rechte von Frauen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ist am 24. August in Kraft getreten. Es ersetzt den seit 2025 gesetzlich verwendeten Begriff der „Gewalt in der Geburtshilfe“ (violência obstétrica) durch die Bezeichnung „unangemessene, respektlose oder nicht einvernehmliche Praktiken“.
Als solche gelten künftig medizinische oder organisatorische Maßnahmen, die während Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett ohne begründete und notwendige medizinische Indikation vorgenommen werden, keinen nachgewiesenen gesundheitlichen Nutzen für die Frau oder das Neugeborene haben oder nicht mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den geltenden Richtlinien und technischen Standards übereinstimmen. Auch Maßnahmen, die die Autonomie, das Wohlbefinden, die Würde oder die körperliche und emotionale Unversehrtheit der Frau beeinträchtigen können, werden darunter gefasst.
Gleichzeitig stellt das Gesetz klar, dass notwendige und verhältnismäßige medizinische Eingriffe weiterhin möglich sind, wenn sie nach den Regeln guter klinischer Praxis und auf Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse erfolgen, insbesondere zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Mutter und Kind.
Verpflichtende Dokumentation
Bei jeder medizinischen oder pflegerischen Maßnahme während der Geburt muss künftig die klinische Begründung dokumentiert werden. Je nach Fall sind außerdem die Informationen festzuhalten, die der Frau gegeben wurden, sowie ihre Einwilligung oder Ablehnung. Auch die medizinische Begründung für Notfalleingriffe muss im Krankenakt vermerkt werden.
Bei wiederholten Hinweisen auf Verstöße gegen geltende klinische oder gesetzliche Vorgaben können klinische Audits durchgeführt werden.
Die bisher im Gesetz vorgesehenen besonderen Sanktionen für Episiotomien und andere wiederholt vorgenommene geburtshilfliche Maßnahmen ohne Begründung entfallen dagegen. Das frühere Gesetz sah unter anderem finanzielle Sanktionen für Krankenhäuser und Auswirkungen auf deren Finanzierung sowie Disziplinarverfahren gegen medizinisches Personal vor. Die Verpflichtung, sich an die fachlichen Vorgaben der Gesundheitsbehörden und an die wissenschaftliche Evidenz zu halten und die informierte Zustimmung der Patientin einzuholen, bleibt jedoch bestehen.
Neue Indikatoren zur Kontrolle
Das Gesetz sieht außerdem die Einrichtung eines Nationalen Rates zum Schutz der Schwangerschaft und der perinatalen Versorgung vor. Dieser soll einen einheitlichen Katalog nationaler Indikatoren zur Überwachung der Versorgungsqualität festlegen.
Dazu gehören unter anderem die vorherige Besprechung und Umsetzung des Geburtsplans, die Dokumentation der Einwilligung zu medizinisch relevanten Eingriffen, die Raten von Episiotomien, Kaiserschnitten und instrumentellen Geburten sowie die Einhaltung der Richtlinien der portugiesischen Gesundheitsbehörde DGS. Auch die Zufriedenheit der Patientinnen, Beschwerden, unerwünschte Ereignisse und durchgeführte Audits sollen erfasst werden.
Mehr Schulung und Unterstützung
Gesundheitseinrichtungen müssen ihr Personal künftig stärker für den respektvollen Umgang mit Frauen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sensibilisieren und entsprechende Schulungen anbieten.
Frauen, die von negativen Erfahrungen berichten, sollen zudem Beratung und Unterstützung in den Einrichtungen der Geburtshilfe erhalten. Bei Bedarf ist eine Weiterleitung an die psychiatrischen und psychologischen Angebote des staatlichen Gesundheitsdienstes SNS vorgesehen.
Darüber hinaus müssen Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen freiwillige, vertrauliche und leicht zugängliche Fragebögen zur Zufriedenheit mit der Geburtserfahrung anbieten. Abgefragt werden sollen unter anderem die erhaltenen Informationen, die Achtung der Privatsphäre und Selbstbestimmung, die wahrgenommene Sicherheit, die Einwilligung zu Eingriffen, die Umsetzung des Geburtsplans und die Betreuung im Wochenbett.
In den Gesundheitseinrichtungen müssen außerdem gut sichtbare Informationen über die Rechte von Frauen vor und während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ausgehängt werden. Sie sollen auch darüber informieren, an welche zuständigen Stellen Fälle von unangemessenen, respektlosen oder nicht einvernehmlichen Praktiken gemeldet werden können.
Das Gesetz wurde am 24. August im Amtsblatt „Diário da República“ veröffentlicht. Die Regierung hat nun 90 Tage Zeit, die Regelung durch weitere Vorschriften zu konkretisieren.
Quelle: Público

