Seit Bekanntwerden des Urteils des Verwaltungsgerichts Lissabon herrscht Unklarheit darüber, ob die Entscheidung, Zelte als Bestandteil des Protests für das Recht auf Wohnraum zuzulassen, ausschließlich für die Aktivistin Renata Cambra gilt, die Klage eingereicht hatte, oder auch für die übrigen Demonstranten. Während das Innenministerium (MAI) den individuellen Charakter des Verfahrens betont, sehen mehrere Juristen in dem Urteil eine grundsätzliche Bedeutung für alle Teilnehmer des friedlichen Protests.
Das Verwaltungsgericht Lissabon hatte Cambra Recht gegeben, die bis zum 24. November mit Zelten auf dem Praça do Rossio in Lissabon demonstrieren will. An diesem Tag soll der Staatshaushalt für 2027 endgültig verabschiedet werden.
Die Richterin erklärte die bisherige Auslegung eines Dekrets aus dem Jahr 1974 für verfassungswidrig, wonach Demonstrationen automatisch um 0.30 Uhr beendet werden müssen. Eine solche zeitliche Beschränkung verletze die Versammlungsfreiheit, wenn die konkreten Umstände und möglichen Folgen für die Grundrechte nicht berücksichtigt würden. Die Polizei wurde angewiesen, den Protest unter den festgelegten Bedingungen nicht aufzulösen und die Zelte nicht zu entfernen. Voraussetzung ist, dass die Kundgebung friedlich bleibt, die Nachtruhe eingehalten wird und Fußwege sowie Rettungszufahrten frei bleiben.
Das Innenministerium unter Leitung von Luís Neves erklärte dagegen, das Urteil beziehe sich ausschließlich auf einen „individuellen und konkreten Fall“ und den Antrag von Renata Cambra. Das Gericht habe weder die Rechtmäßigkeit früherer Polizeieinsätze bewertet noch ein allgemeines Recht auf dauerhafte Zeltlager im öffentlichen Raum anerkannt. Bei konkreten Gefahren oder Verstößen gegen die Auflagen könnten die Behörden weiterhin eingreifen.
Mehrere Verfassungs- und Verwaltungsrechtler vertreten allerdings die Auffassung, dass auch andere Demonstranten von der Entscheidung profitieren können, sofern sie sich unter denselben Bedingungen am Protest beteiligen. Das Demonstrationsrecht sei zwar ein individuelles Grundrecht, werde aber gemeinschaftlich ausgeübt.
Auch zum traditionellen Weihnachtsmarkt auf dem Rossio äußerte sich das Gericht: Falls sich die Nutzung des Platzes für den Markt und den Protest nicht vereinbaren lasse, müsse die Stadt einen alternativen Standort für die Kundgebung finden, der deren Sichtbarkeit und symbolische Wirkung möglichst wenig beeinträchtige.

