Die EU-Kommission hat gegen Portugal und acht weitere Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Hintergrund ist die bislang nicht erfolgte Umsetzung einer EU-Richtlinie, mit der drei neue psychoaktive Substanzen als Drogen eingestuft werden. Betroffen sind neben Portugal Bulgarien, Kroatien, Zypern, die Niederlande, Rumänien, Slowenien und die Slowakei. Die EU-Kommission teilte mit, dass die Länder die erforderlichen nationalen Maßnahmen bis zum 12. Juli 2026 hätten melden müssen. Dies sei nicht geschehen. Bei den Substanzen handelt es sich um die synthetischen Cathinone 2-MMC, N-Ethylnorpentedron (NEP) und 4-Bromomethcathinon. Sie haben laut EU-Kommission psycho-stimulierende Wirkung und sind bereits seit mehr als zehn Jahren in Europa verbreitet. Seit 2022 sei der Konsum deutlich gestiegen. Die Behörden stellten mehrere Tonnen der Substanzen sicher.
Mit der Einstufung sollen die drei Stoffe den europäischen Vorschriften zu Straftaten und Sanktionen im Zusammenhang mit dem illegalen Drogenhandel unterliegen. Damit sollen die nationalen Kontrollen angeglichen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden verbessert werden. Die EU-Kommission hat Portugal und den anderen betroffenen Staaten nun eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um die Richtlinie umzusetzen. Sollte dies nicht erfolgen, kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln. Dies wäre der zweite Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens.
Nach Angaben der EU-Kommission wurden in sechs Mitgliedstaaten mindestens 63 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von NEP registriert. Zudem wurden acht Todesfälle mit 2-MMC in Verbindung gebracht.

