Beim portugiesischen Verfassungsgericht liegt ein Antrag auf die Auflösung der rechtspopulistischen Partei Chega vor. Das bestätigte Verfassungsrichterin Maria Benedita Urbano. Eine Entscheidung sei bislang nicht getroffen worden. Sie bezeichnete es zugleich als juristisch „sehr schwierig“, eindeutig festzustellen, ob eine politische Partei faschistisch sei.
Der Anwalt António Garcia Pereira hatte bereits im Oktober 2025 die Staatsanwaltschaft aufgefordert, ein Verfahren zur Auflösung von Chega einzuleiten. Im Februar bekräftigte er seinen Antrag. Er begründet ihn u. a. mit der aus seiner Sicht rassistischen und faschistischen Ausrichtung der Partei sowie mit Verstößen gegen die Verfassung.
Garcia Pereira verweist zudem auf mutmaßliche Verbindungen von Chega zum neonazistischen Netzwerk „1143“ und auf ein Gerichtsurteil zu Wahlplakaten von Parteichef André Ventura. Diese mussten im vergangenen Dezember entfernt werden, weil sie sich auf die Roma-Gemeinschaft und Bangladesch bezogen.
Auch die innerparteilichen Strukturen sind Gegenstand der Beschwerde. Das Verfassungsgericht hatte im Mai 2025 die Wahlen der nationalen Parteigremien von Chega aus den Jahren 2023 und 2024 für ungültig erklärt. Nach Angaben von Urbano hat die Partei ihre vom Gericht abgelehnte Satzung bislang nicht entsprechend geändert und inzwischen sogar einen weiteren Parteitag abgehalten.
Urbano sagte, sie persönlich halte ein Verbot extremistischer Parteien für wünschenswert. Rechtlich sei die Schwelle jedoch hoch.
Portugal verfügt zwar über eine verfassungsrechtliche Grundlage für das Verbot rassistischer und faschistischer Parteien (das Verfassungsgericht kann solche Parteien auf Antrag der Staatsanwaltschaft auflösen), bislang wurde jedoch keine im Parlament vertretene Partei wegen faschistischer oder rechtsextremer Ideolgie aufgelöst. 1994 befasste sich das Verfassungsgericht mit einem Antrag auf Auflösung der faschistischen Movimento de Acção Nacional (MAN). Die Organisation hatte sich allerdings bereits selbst aufgelöst, bevor das Gericht abschließend über den Antrag entscheiden konnte.
Zuletzt löste das Verfassungsgericht im Juni 2025 die rechtsextreme Partei Ergue-te, ehemals Partido Nacional Renovador (PNR), auf. Dies geschah jedoch nicht wegen ihrer politischen Ausrichtung, sondern weil die Partei über mehrere Jahre die gesetzlich vorgeschriebenen Finanzberichte nicht ordnungsgemäß vorgelegt hatte.
Als Vergleich verwies Urbano auf Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 einen Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD trotz deren verfassungsfeindlicher Ausrichtung abgelehnt. Zugleich verwies Urbano auf die aktuelle Debatte über die Alternative für Deutschland (AfD). Eine deutsche Organisation von Anwälten und Juristen hatte die Partei im Juni als „erwiesen verfassungswidrig“ bezeichnet und ein Verbot gefordert. Urbano regte an, die weitere Entwicklung in Deutschland zu verfolgen und die dortigen Erfahrungen für den Umgang mit dem Chega-Verfahren zu nutzen.
Das macht Chega zu einem bemerkenswerten Präzedenzfall, falls die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Auflösung weiterverfolgt: Es geht nicht einfach um die nächste Auflösung einer kleinen Partei, sondern um die Frage, ob erstmals eine relevante portugiesische Partei wegen einer als faschistisch oder rassistisch eingestuften politischen Ausrichtung aus dem Parteienregister entfernt werden könnte.

