Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Portugal wegen der unzureichenden Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen verurteilt. In einem jetzt veröffentlichten Urteil folgte das Gericht den meisten Kritikpunkten der EU-Kommission und stellte mehrere Verstöße gegen EU-Recht fest.
Portugal verwendet nach Auffassung der Richter weiterhin eine veraltete Definition „gefährlicher Stoffe“ und legt fest, dass Betreiber Umweltunfälle erst innerhalb von 48 Stunden melden müssen. Die Richtlinie schreibt jedoch eine unverzügliche Information vor. Zudem bemängelte der EuGH fehlende allgemeine Umweltstandards als Alternative zu Einzelgenehmigungen sowie unzureichende Vorgaben für die Überprüfung von Genehmigungen anhand von Emissionsmessungen und Inspektionen.
Weitere Kritik betrifft den Informationsaustausch mit anderen EU-Staaten bei grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen sowie die Genehmigung von Müllverbrennungsanlagen, bei denen Vorgaben zu pH-Wert, Temperatur und Abwassermenge nicht ausreichend abgesichert seien.
Nur in einem Punkt bekam Portugal Recht: Zusätzliche Maßnahmen zur Begrenzung von Umweltschäden müssen ausschließlich von den Anlagenbetreibern ergriffen werden, nicht von den Behörden.

