Close Menu
  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    • GESCHICHTE
    • POLITIK
    • RECHT
    • STÄDTE
    • TRADITION
  • LEBEN & KULTUR
    • EVENTS
    • FREIZEIT
    • KUNST & KULTUR
    • GASTRONOMIE
    • WEIN
  • UMWELT & NATUR
    • FAUNA
    • FLORA
    • UMWELT
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve

  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    1. GESCHICHTE
    2. POLITIK
    3. RECHT
    4. STÄDTE
    5. TRADITION
    6. View All

    Merkwürdig: Wer war Sidónio Pais?

    Di. 05. Mai 2026

    Paderne erhält Stolperstein

    Do. 09. April 2026

    Merkwürdig! Portugiesische Frauenbewegung

    Fr. 02. Mai 2025

    Nelkenrevolution: Bericht eines Augenzeugen

    Fr. 05. April 2024

    Macário Correia übernimmt Leitung der Wasserstrategie

    Di. 05. Mai 2026

    Staatsangehörigkeitsrechts

    Mo. 04. Mai 2026

    PTRR: Maßnahmenpaket zur Stärkung Portugals

    Mi. 29. April 2026

    Arbeitsmarktreform in der Sackgasse

    Fr. 24. April 2026

    PS fordert Verfassungsprüfung der Staatsbürgerschaft-Regelung

    Do. 23. April 2026

    Portugal verschärft Maßnahmen gegen Verkehrsunfälle

    Do. 16. April 2026

    Kraftfahrzeugsteuer: Neue Zahlungsfristen für IUC ab 2027

    Do. 16. April 2026

    Investitionen im Kulturbereich für „Goldene Visa“

    Di. 14. April 2026

    Ponte de Lima: Traditionsbewusste Stadt

    Di. 21. April 2026

    Madeira – Die grüne Insel

    Di. 21. April 2026

    Peneda-Gerês: Portugals Nationalpark

    Di. 21. April 2026

    Fuseta: Rettungsstation soll unter Schutz gestellt werden

    Di. 31. März 2026

    Moliceiros: UNESCO schützt Schiffsbaukunst aus Aveiro

    Mo. 05. Januar 2026

    Olivenöl aus Portugal – weiterhin wertstabil

    Mo. 26. Mai 2025

    Calçada soll UNESCO-Weltkulturerbe werden

    Mi. 30. April 2025

    Alheira de Mirandela ist Portugals meistverkaufte Produkt

    Di. 09. April 2024

    Merkwürdig: Wer war Sidónio Pais?

    Di. 05. Mai 2026

    Macário Correia übernimmt Leitung der Wasserstrategie

    Di. 05. Mai 2026

    Staatsangehörigkeitsrechts

    Mo. 04. Mai 2026

    PTRR: Maßnahmenpaket zur Stärkung Portugals

    Mi. 29. April 2026
  • LEBEN & KULTUR
    1. EVENTS
    2. FREIZEIT
    3. KUNST & KULTUR
    4. GASTRONOMIE
    5. WEIN
    6. View All

    Märkte & Messen

    Fr. 01. Mai 2026

    Feste & Zirkus

    Fr. 01. Mai 2026

    Tanz

    Fr. 01. Mai 2026

    Musik

    Fr. 01. Mai 2026

    Alcalar: Zeitreise in die Vorgeschichte

    Mi. 29. April 2026

    Trilho da Parra: Wo Adler kreisen

    Fr. 24. April 2026

    Budens: Wo Dinos lebten

    Fr. 24. April 2026

    Armação de Pêra: Die Brücke zwischen zwei Welten

    Di. 21. April 2026

    Timo Dillner: Vielseitige Botschaften

    Di. 21. April 2026

    Upcycling: Fischskulpturen aus Altwaren

    Di. 21. April 2026

    Espaço Jali zeigt Urban Art-Kultur

    Do. 09. April 2026

    Zweimal Literatur: Poesie-Konzert & Buchdruck-Spaziergang

    Di. 07. April 2026

    Alentejo com pão: Regionale Produkte

    Fr. 24. April 2026

    Fischkonserven Conserveira do Arade

    Fr. 24. April 2026

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Pastel de Feijão: Geografisch geschützte Bohnentörtchen

    Do. 06. März 2025

    Vinha da Falésia: Atlantisches Terroir

    Di. 21. April 2026

    Algarve Weinroute-Pass

    Fr. 20. Februar 2026

    Weinsteuer anpassen

    Di. 05. August 2025

    Algarve Wein auf europäischer Bühne

    Mo. 26. Mai 2025

    Märkte & Messen

    Fr. 01. Mai 2026

    Feste & Zirkus

    Fr. 01. Mai 2026

    Tanz

    Fr. 01. Mai 2026

    Musik

    Fr. 01. Mai 2026
  • UMWELT & NATUR
    1. FAUNA
    2. FLORA
    3. UMWELT
    4. View All

    Cetaceenmortalität an der Algarve

    Mo. 04. Mai 2026

    Portugal beschließt Plan zum Schutz von Bestäubern

    Do. 23. April 2026

    Cadela Carlota: Die Suche nach einem Zuhause

    Di. 21. April 2026

    Place for Strays: Platz der Hoffnung

    Di. 21. April 2026

    Orchard of Flavours: Ein botanisches Zukunftsprojekt

    Di. 21. April 2026

    Neue Pflanzenart entdeckt: Euphorbia vicentina

    Fr. 06. März 2026

    Insekt könnte Ausbreitung von Akazienplage stoppen

    Do. 11. Dezember 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Entsalzungsanlage: Baustart löst Proteste und Rechtsstreit aus

    Di. 05. Mai 2026

    Illegale Öffnung der Lagune Foz do Almargem

    Do. 23. April 2026

    Aktualisiert: Zero kritisiert Pfandsystem ohne Glasanteil

    Fr. 10. April 2026

    Strandaufspülung zwischen Quarteira und Garrão

    Fr. 10. April 2026

    Entsalzungsanlage: Baustart löst Proteste und Rechtsstreit aus

    Di. 05. Mai 2026

    Cetaceenmortalität an der Algarve

    Mo. 04. Mai 2026

    Illegale Öffnung der Lagune Foz do Almargem

    Do. 23. April 2026

    Portugal beschließt Plan zum Schutz von Bestäubern

    Do. 23. April 2026
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve
Facebook Instagram
You are at:Home»Land & Leute»Recht»Rechtsanwalt Hühn»Anwaltspraxis – Erbverträge und gemeinschaftliche Ehegattentestamente bei gemischt nationalen Ehen
Rechtsanwalt Hühn

Anwaltspraxis – Erbverträge und gemeinschaftliche Ehegattentestamente bei gemischt nationalen Ehen

Von agasparSa. 15. August 2020Aktualisiert:Fr. 15. Juli 2022Lesedauer: 5 Minuten

Leseranfrage:

Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit, meine Ehefrau ist Portugiesin. Wir leben und arbeiten in Deutschland, beabsichtigen aber, in einigen Jahren ganz nach Portugal umzusiedeln. Wir wollen nun in Deutschland unsere Erbfolge regeln und würden gerne einen Erbvertrag abschließen oder ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichten. Sind diese Verfügungen von Todes wegen auch nach unserem Umzug in Portugal wirksam?

Antwort:

Mit der Europäischen Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 (EU-ErbVO), die auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung findet, die am 17.8.2015 oder danach versterben, wurde das Erbrecht mit Auslandsbezug innerhalb der EU auf bestimmten Gebieten vereinheitlicht. Wesentliche Bestimmungen betreffen das in einem Erbfall anzuwendende Recht, die gerichtliche und behördliche Zuständigkeit sowie die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.

Die EU-ErbVO legt insbesondere fest, welches nationale Erbrecht auf Erbfälle ab dem 17.8.2015 anzuwenden ist, denn die EU-ErbVO begründet kein einheitliches europäisches Erbrecht, vielmehr gilt in jedem EU-Mitgliedsstaat weiterhin sein nationales Erbrecht.

Nach Art. 21 Absatz 1 der EU-ErbVO unterliegt für Erbfälle ab dem 17.8.2015 die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für Deutsche, die in Portugal Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gilt danach im Erbfall portugiesisches Erbrecht. Jedoch ermöglicht Art. 22 der EU-ErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 abweichend hiervon die Wahl des Erbrechts der eigenen Staatsangehörigkeit.

Danach kann der Erblasser die Erbfolge dem Recht des Staates unterstellen, dem er zum Zeitpunkt der Ausübung der Rechtswahl oder im Zeitpunkt seines Todes angehört und damit sicherstellen, dass er nach dem Recht seines Heimatstaates beerbt wird.

Die Rechtswahl muss ausdrücklich in einer Erklärung in der Form einer Verfügung von Todes wegen erfolgen. Personen, die wie Ihre Ehefrau derzeit und die wie Sie in einigen Jahren in einem anderen Staat als dem ihrer eigenen Staatsangehörigkeit ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sollten daher überprüfen, welches auf ihren Erbfall anzuwendende Erbrecht zu dem gewünschten Ergebnis führt, das Recht ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder das Recht ihrer Staatsangehörigkeit.

Der Erbvertrag ist neben dem Testament im deutschem Recht eine alternative Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den eigenen oder gemeinschaftlichen Nachlass zu treffen. Man kann seinen letzten Willen also entweder in Form eines Testaments verfassen oder aber einen Erbvertrag schließen.

Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht darin, dass der Erblasser sich beim Erbvertrag gegenüber seinem Vertragspartner bindet. Der Erbvertrag muss durch den Erblasser höchstpersönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Vertragspartner vor einem Notar geschlossen werden.

Erbverträge und gemeinschaftliche Ehegattentestamente werden von zahlreichen Rechtsordnungen (z. B. der spanischen, belgischen, französischen und italienischen) nicht anerkannt und sind auch in Portugal gemäss Artigo 2181 des portugiesischen Código Civil wegen Verstoßes gegen die Testierfreiheit verboten, weil durch die Bindungswirkung die Testierfreiheit beeinträchtigt werde. Die EU-ErbVO enthält konkrete Bestimmungen über den Erbvertrag, nicht hingegen über das gemeinschaftliche Ehegattentestament.

Verfügt in einem Erbvertrag nicht nur eine der Parteien über ihren Nachlass, sondern betrifft er die Nachlässe mehrerer am Erbvertrag beteiligter Personen, so ist der Erbvertrag insgesamt unwirksam, wenn auch nur die darin enthaltene Verfügung einer einzigen Partei nach der Rechtsordnung, die auf ihre letztwilligen Verfügungen anwendbar ist, in erbvertraglicher Form nicht zulässig ist.

Nach Art. 25 Absatz 2 der EU-ErbVO ist ein Erbvertrag, der den Nachlass mehrerer Personen betrifft, nur zulässig, wenn er nach jedem der Rechte zulässig ist, die nach dieser Verordnung auf die Rechtsnachfolge der einzelnen beteiligten Personen anzuwenden wären, wenn sie zu dem Zeitpunkt verstorben wären, in dem der Erbvertrag geschlossen wurde. Für Erbverträge gilt also nach der EU-ErbVO das jeweilige Recht, nach dem die vertragschließenden Parteien bei Abschluss des Vertrages beerbt werden würden.Da Sie und Ihre Ehefrau bei Abschluss des Erbvertrages beide Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, kommt der Erbvertrag bezüglich beider vertragschließenden Parteien nach deutschem Recht wirksam zustande.

Durch einen Umzug nach Portugal und damit die Änderung Ihres gewöhnlichen Aufenthalts könnte der nach deutschen Recht wirksame Erbvertrag unwirksam werden, wenn Sie und Ihre Ehefrau bei Abschluss des Erbvertrages keine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts treffen würden.

Nach Art. 25 Absatz 3 der EU-ErbVO können die Parteien für die Zulässigkeit, die materielle Wirksamkeit und die Bindungswirkungen ihres Erbvertrages, einschließlich der Voraussetzungen für seine Auflösung, das Recht wählen, das die Person oder eine der Personen, deren Nachlass betroffen ist, nach Artikel 22 der Verordnung unter den darin genannten Bedingungen hätte wählen können. Da Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie nach Artikel 22 der EU-ErbVO für Ihre Rechtsnachfolge von Todes wegen deutsches Recht wählen, nach dem der Erbvertrag rechtswirksam ist.

Wenn Sie und Ihre Ehefrau in einigen Jahren durch Umzug Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal haben, kann der Erbvertrag dort dann anerkannt werden, weil er nach dem Recht nur eines der beiden Staatsangehörigen rechtswirksam ist.

Ob Ehegatten, die nicht beide dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen, für ein gemeinschaftliches Ehegattentestament eine wirksame Rechtswahl treffen können, ist streitig. Diese Ehepaare sollten daher aus Gründen der Rechtssicherheit hierauf verzichten und den vorstehend dargestellten Weg wählen.

Text: RECHTSANWALT WALDEMAR HÜHN in ESA 08/2020

anwaltspraxis Ehegattentestamente Erbverträge gemischt nationalen Ehen huehn
Instagram
Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email Copy Link

Related Posts

Erbrechtliche Probleme in Patchwork-Familien

Vermietung von Wohnraum an Touristen oder langfristige Vermietung?

General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung im Vergleich

 

Entdecken Sie Algarve

ESA (Entdecken Sie Algarve) ist die deutschsprachige Zeitschrift Portugals, einschließlich der Inselgruppen Madeira und Azoren.

Seit 36 Jahren informiert das Magazin Urlauber und Residenten über Land, Leute, Kultur, Wirtschaft, Politik sowie aktuelle Ereignisse und Veranstaltungen und ist unentbehrlich für jeden, der mehr über Portugal wissen möchte.

Darüber hinaus bietet Ihnen auch die Online-Version von „Entdecken Sie Algarve“ umfangreiche Informationen.

Auf der Webseite www.entdecken-sie-algarve.com und auf unserer Facebook-Seite ESAmagazin können Sie tagesaktuelle Meldungen und ausgewählte Beiträge aus der Printausgabe lesen.

©2026 Entdecken Sie Algarve – Powered by Editurismo, Lda.  | Redaktionsstatut | IMPRESSUM

Webcare by ableLabel.eu

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

Diese Website verwendet Cookies für eine bessere Funktionalität. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Ablehnen
Akzeptieren
Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites verwendet werden können, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Das Gesetz besagt, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern können, wenn sie für den Betrieb dieser Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Arten von Cookies benötigen wir Ihre Erlaubnis. Diese Website verwendet verschiedene Arten von Cookies. Einige Cookies werden von Drittanbieterdiensten platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
  • notwendig
    Immer aktiv
    Necessary cookies help make a website usable by enabling basic functions like page navigation and access to secure areas of the website. The website cannot function properly without these cookies.

  • Marketing
    Marketing-Cookies werden verwendet, um Besucher über Websites zu verfolgen. Die Absicht ist es, Anzeigen anzuzeigen, die für den einzelnen Benutzer relevant und ansprechend sind und somit für Verlage und Werbetreibende von Drittanbietern wertvoller sind.

  • Analytik
    Analyse-Cookies helfen Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher anonym mit Websites interagieren, indem sie Informationen sammeln und anonym berichten.

  • Präferenz
    Präferenz-Cookies ermöglichen es einer Website, Informationen zu speichern, die die Art und Weise ändern, wie sich die Website verhält oder aussieht, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • Nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir derzeit zusammen mit den Anbietern von individuellen Cookies klassifizieren.

  • Analytics
    Analytics cookies help website owners to understand how visitors interact with websites by collecting and reporting information anonymously.

  • Notwendig
    Immer aktiv
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugang zu sicheren Bereichen der Website ermöglichen. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

  • Einstellungen
    Preference cookies enable a website to remember information that changes the way the website behaves or looks, like your preferred language or the region that you are in.

  • nicht klassifiziert
    Unclassified cookies are cookies that we are in the process of classifying, together with the providers of individual cookies.

Scroll Up