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Pass- und Ausweisdokumente

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Von agaspar - So. 12. Mai 2019 Rechtsanwalt Rathenau

Welche Arten es gibt und was Sie beachten müssen

Rechtsanwalt und advogado Dr. Alexander Rathenau erklärt, wo sich in Portugal die zuständigen Stellen befinden, welche unterschiedlichen Arten von Pässen es gibt und welche Dokumente sowie Unterlagen für die jeweilige Antragstellung erforderlich sind

Es kann unterschiedliche Gründe dafür geben, die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde aufzusuchen. Der Normalfall ist der, dass Reisepass oder Personalausweis schlichtweg abzulaufen drohen oder bereits abgelaufen sind und ein neuer beantragt werden muss. Doch auch, wenn z.B. infolge von Diebstahl oder anderweitigem Verlust Ausweisdokumente abhandenkommen, muss die betroffene Person über kurz oder lang bei der zuständigen Passbehörde vorstellig werden.

Zuständige Pass- und Personalausweisbehörde für deutsche Staatsangehörige, die in Portugal ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben und in Deutschland abgemeldet sind, ist die deutsche Botschaft in Lissabon. Aber auch der für Südportugal (u.a. für die Algarve und den Alentejo) zuständige Honorarkonsul in Lagos kann Anträge auf Ausstellung von Pässen (biometrische Reisepässe), vorläufigen Reisepässen und Kinderreisepässen entgegennehmen.

Elektronischer Reisepass (ePass):

Für die Antragstellung eines ePasses sind neben einem aktuellen Lichtbild gemäß der deutschen biometrischen Norm folgende Unterlagen im Original (oder in beglaubigter Kopie) mitzubringen:

• Bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
• deutsche Geburts- oder Abstammungsurkunde;
• Abmelde- bzw. Meldebescheinigung des letzten oder aktuellen Wohnsitzes in Deutschland;
• aktuelle Aufenthaltsbescheinigung für Portugal (Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia bzw. Cartão de Residência);

• Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren);

• ggf. Scheidungsurteil oder -urkunde;

• ggf. Bescheinigung über die Namensführung

• ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde (ggf. Für diejenigen, die nachträglich – also nicht durch Geburt – die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben)

• ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (bei Erwerb der portugiesischen Staatsangehörigkeit, Vorlage der aktuellen portugiesischen Geburtsurkunde mit Beschreibung der Einbürgerung in nationaler Version);

• ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde;

• ggf. Nachweis über den Erwerb eines Doktortitels, falls dieser nach deutschem Recht geführt werden darf;

• bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige von der Polizei

Der ePass kann nur persönlich beantragt werden. Personen unter 18 Jahren müssen in Begleitung der Sorgeberechtigten erscheinen. Bei Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist dessen schriftliche Zustimmung vorzulegen. Die Unterschrift des nichtanwesenden Sorgeberechtigten muss beglaubigt sein.

Zusätzlich zu den gerade genannten Dokumenten bedarf es bei einem ePass-Antrag für einen Minderjährigen folgender Dokumente im Original:

• aktuelle Reisepässe oder Personalausweise aller Sorgeberechtigten;

• ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde der Eltern;

• ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern mit Hinweis zum Sorgerecht oder Strebeurkunde eines verstorbenen Elternteils

Die Bearbeitungsdauer des ePasses beträgt sechs bis acht Wochen. Gegen ein zusätzliches Entgelt kann auch ein Expressverfahren beantragt werden, welches die Bearbeitungszeit um bis zu zwei Wochen verkürzt.

Vorläufiger Reisepass:

Wenn der Antragsteller nicht im Besitz einer gültigen Residência ist, kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit für einen vorläufigen Reisepass beträgt zirka drei Wochen. Dieser ist maximal ein Jahr gültig. Zu beachten ist jedoch, dass einige Länder den vorläufigen Reisepass nicht zur Einreise akzeptieren. Zum Beispiel wird der vorläufige Reisepass nicht zur visafreien Einreise in die USA akzeptiert.

Personalausweis:

Im Falle der beabsichtigten Beantragung eines Personalausweises sind dieselben Dokumente wie bei der Beantragung des ePasses erforderlich. Zu beachten ist allerdings, dass Anträge für einen Personalausweis ausschließlich von der deutschen Botschaft in Lissabon und nicht bei dem Honorarkonsul entgegengenommen werden.

Die Abholung sämtlicher Pass- und/oder Ausweisdokumente, die beim Honorarkonsul in Lagos beantragt werden, kann nur persönlich erfolgen unter Vorlage des bisherigen Pass- und/oder Ausweisdokumentes. Sie können zur Abholung auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Reiseausweis:

Für den unangenehmen Fall, dass Reisepass und/oder Personalausweis gestohlen werden, anderweitig abhandenkommen oder ablaufen, können die deutsche Botschaft sowie der Honorarkonsul nach erfolgter Identitätsprüfung gegen eine Gebühr von Euro 21 – Euro 26 einen sogenannten „Reiseausweis zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausstellen.

Gebühren:

Exemplarisch sollen hier folgende für die Ausstellung von ePass/vorläufigen Reisepass/Kinderreisepass anfallenden Gebührensätze bei Antragstellung beim Honorarkonsul in Lagos aufgeführt werden. Folgende Gebühren – welche bei Antragstellung in bar zu entrichten sind – gelten nur bei örtlicher Zuständigkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Antragstellung in der deutschen Botschaft in Lissabon andere Gebühren fällig werden.

• ePass (32 Seiten) mit 10-jähriger Gültigkeit Euro 142
• ePass (32 Seiten) mit 6-jähriger Gültigkeit Euro 119,50 (für Personen unter 24 Jahren)
• vorläufiger Reisepass Euro 100
• Kinderreisepass mit 6-jähriger Gültigkeit Euro 87 (maximal bis zum 12. Lebensjahr gültig)
• ggf. Zuschlag für ePass mit 48 Seiten Euro 22
• ggf. Zuschlag für ePass im Expressverfahren Euro 32

Text: DR. ALEXANDER RATHENAU in ESA 05/2019

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