Close Menu
  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    • GESCHICHTE
    • POLITIK
    • RECHT
    • STÄDTE
    • TRADITION
  • LEBEN & KULTUR
    • EVENTS
    • FREIZEIT
    • KUNST & KULTUR
    • GASTRONOMIE
    • WEIN
  • UMWELT & NATUR
    • FAUNA
    • FLORA
    • UMWELT
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve

  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    1. GESCHICHTE
    2. POLITIK
    3. RECHT
    4. STÄDTE
    5. TRADITION
    6. View All

    Merkwürdig! Portugiesische Frauenbewegung

    Fr. 02. Mai 2025

    Hinter den Kulissen: Bericht eines Augenzeugen

    Fr. 05. April 2024

    Die Spínola-Affäre: Ein Journalist deckt auf

    Mi. 03. April 2024

    Nelkenrevolution: Eine Blume steht Pate

    Di. 02. April 2024

    Jurist fordert Auflösung von Chega

    Do. 30. Oktober 2025

    Kommunalwahlen Algarve: Chega verfehlt Erwartungen

    Di. 14. Oktober 2025

    Kommunalwahlen 2025: Ergebnisse

    Di. 14. Oktober 2025

    Marokkanische Migranten aus Abschiebehaft entlassen

    Di. 07. Oktober 2025

    Petition fordert: Rassismus soll in Portugal als Verbrechen gelten

    Do. 06. November 2025

    Deco gegen digitale Bordkarten bei Ryanair

    Mi. 05. November 2025

    Alojamento Local-Betriebe – Teil VII

    So. 02. November 2025

    Die Beendigung von Arbeitsverträgen in Portugal: Teil VI

    Do. 02. Oktober 2025

    Entdeckt: Ossónobas Tempel

    Mi. 01. Oktober 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Faro hat gute Luftqualität

    Fr. 05. September 2025

    Lagos: Mangelhafte Krankenhaus-Ausstattung

    Di. 02. September 2025

    Olivenöl aus Portugal – weiterhin wertstabil

    Mo. 26. Mai 2025

    Calçada soll UNESCO-Weltkulturerbe werden

    Mi. 30. April 2025

    Alheira de Mirandela ist Portugals meistverkaufte Produkt

    Di. 09. April 2024

    Olivenöl

    Mo. 01. Mai 2023

    Petition fordert: Rassismus soll in Portugal als Verbrechen gelten

    Do. 06. November 2025

    Deco gegen digitale Bordkarten bei Ryanair

    Mi. 05. November 2025

    Alojamento Local-Betriebe – Teil VII

    So. 02. November 2025

    Jurist fordert Auflösung von Chega

    Do. 30. Oktober 2025
  • LEBEN & KULTUR
    1. EVENTS
    2. FREIZEIT
    3. KUNST & KULTUR
    4. GASTRONOMIE
    5. WEIN
    6. View All

    Märkte & Messen

    Sa. 01. November 2025

    Messen

    Sa. 01. November 2025

    Gastronomie

    Sa. 01. November 2025

    Tanz & Musicals

    Sa. 01. November 2025

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Innovatives Sportzentrum

    Do. 06. März 2025

    Algarve: Neues Wanderfestival

    Mi. 05. Februar 2025

    Monte Gordo: Sand Races World Cup

    Do. 07. November 2024

    Art Expo Algarve

    Mi. 05. November 2025

    Literatur geht auf die Straße

    Mo. 03. November 2025

    Lesung: Deutsch-Portugiesische Beziehungen

    Mi. 22. Oktober 2025

    Kulturherbst im CLCC

    Mo. 06. Oktober 2025

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Pastel de Feijão: Geografisch geschützte Bohnentörtchen

    Do. 06. März 2025

    Monchique: Bolo de Tacho wird Kulturerbe

    Fr. 31. Januar 2025

    Rabanadas

    Do. 01. Dezember 2022

    Weinsteuer anpassen

    Di. 05. August 2025

    Algarve Wein auf europäischer Bühne

    Mo. 26. Mai 2025

    Weinbranche in Sorge

    Do. 03. April 2025

    Ein Zuhause für Algarve-Weine

    Mi. 05. März 2025

    Fotoausstellung enthüllt Höhlenbiodiversität der Algarve

    Fr. 07. November 2025

    Art Expo Algarve

    Mi. 05. November 2025

    Literatur geht auf die Straße

    Mo. 03. November 2025

    Märkte & Messen

    Sa. 01. November 2025
  • UMWELT & NATUR
    1. FAUNA
    2. FLORA
    3. UMWELT
    4. View All

    Iberischer Luchs in den Pyrenäen gesichtet

    Fr. 12. September 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Vogelbeobachtungsfestival

    Di. 02. September 2025

    Die Biber sind zurück

    Mi. 18. Juni 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Mandelbäume verschwinden

    Mo. 29. Januar 2024

    Vom Aussterben bedroht

    Mi. 14. Oktober 2020

    Spirulina

    So. 08. November 2015

    Küstenerosion: Regierung plant Schutzmaßnahmen

    Mo. 03. November 2025

    Tourismus gefährdet Recycling-Ziel

    Do. 02. Oktober 2025

    Klimawandel macht Hitzewellen in Portugal 40-mal wahrscheinlicher

    Di. 09. September 2025

    Leitfaden für umweltfreundliche Investitionen

    Do. 07. August 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Küstenerosion: Regierung plant Schutzmaßnahmen

    Mo. 03. November 2025

    Zero kritisiert Deponiezelle

    Fr. 31. Oktober 2025

    Umweltschutz nur theoretisch

    Fr. 03. Oktober 2025
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve
Facebook Instagram
Sie sind hier:Home»Land & Leute»Recht»Rechtsanwalt Rathenau»Der Vorvertrag beim Immobilienkauf – Teil 1: Die Abgrenzung zu anderen Vertragsarten
Rechtsanwalt Rathenau

Der Vorvertrag beim Immobilienkauf – Teil 1: Die Abgrenzung zu anderen Vertragsarten

Von mirandaMo. 27. Februar 2023Aktualisiert:Fr. 03. November 20235 Min Lesezeit

Der portugiesische Kaufvorvertrag entspricht funktionell dem deutschen Kaufvertrag; beide Institute nehmen bei der Abwicklung eines Immobilienkaufs dieselbe vorrangige Stellung ein. Durch einen Vorvertrag können sich sowohl Verkäufer als auch Käufer binden (zweiseitiger Vorvertrag) oder nur einer von ihnen (einseitiger Vorvertrag).

Durch einen Kaufvorvertrag verpflichten sich die Vertragsparteien zu einem späteren Zeitpunkt den Hauptvertrag abzuschließen. Üblicherweise wird eine Frist vereinbart, innerhalb derer der Hauptvertrag zu beurkunden ist. Hauptvertrag ist der Kaufendvertrag, mit dem das Eigentum auf den Käufer übergeht. Anders als im deutschen Recht geht das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer mit dem Abschluss des Kaufendvertrages über: Dingliches und schuldrechtliches Rechtsgeschäft fallen zusammen. Die Registereintragung (Grundbuch) ist nur für die Rechtssicherung von Bedeutung. Zusammen mit dem Eigentum geht bei der Beurkundung des Kaufendvertrages in aller Regel auch der Besitz (die Schlüsselgewalt) auf den Käufer über.

Mit dem Abschluss des Vorvertrages nimmt der Käufer in aller Regel eine Anzahlung auf den Kaufpreis vor, die gleichzeitig als Reugeld (sog. sinal) gilt. Möglich und je nach Transaktion ratsam ist der Abschluss eines dinglichen Kaufvorvertrages, der im Grundbuch eingetragen wird und ähnlich wie eine Auflassungsvormerkung im deutschen Recht wirkt.

Der Kaufvorvertrag ist insbesondere von folgenden anderen Rechtsinstituten abzugrenzen:

1. Vorkaufsrecht (direito de preferência)
Bei der sog. Präferenzvereinbarung handelt es sich um einen Vertrag, in dem sich jemand verpflichtet, bei der Veräußerung einer bestimmten Sache diese zunächst dem Vorkaufsberechtigten anzubieten bzw. ihn zu informieren. Dieses Recht muss, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von acht Tagen ausgeübt werden, sonst verfällt es. Da sich beim Vorkaufsrecht nur ein Vertragsteil verpflichtet, muss nur dieser Teil den Vertrag unterzeichnen. Anders als beim Vorvertrag geht das Vorkaufsrecht weder von Todes wegen über, noch ist es durch Vertrag übertragbar. Die Präferenzvereinbarung begründet grundsätzlich nur schuldrechtliche Ansprüche; im Falle einer vorkaufswichtigen Verfügung bleiben dem Vorkaufsberechtigten nur Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegen den anderen Teil. Durch Parteivereinbarung kann dem Vorkaufsrecht dingliche Wirkung verliehen und im Grundbuch eingetragen werden.

2. Wiederkaufsrecht (venda a retro)
Durch die Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts wird dem Verkäufer das Recht eingeräumt, innerhalb von in der Regel 2-5 Jahren den Vertrag aufzulösen und die von ihm veräußerte Sache zurückzukaufen. Die Ausübung des Wiederkaufsrechts bedarf der anwaltlichen oder notariellen Beurkundung. Dabei hat der Verkäufer den ursprünglichen Kaufpreis zu zahlen und gegebenenfalls Verwendungen des Käufers zu ersetzen. Wird eine Immobilie entgegen der Wiederverkaufsvereinbarung an Dritte verkauft, steht dem Wiederkaufsberechtigten die Herausgabeklage gegen den Dritten zu, sofern die Wiederkaufsvereinbarung im Grundbuch registriert wurde. Dieser Vertrag ähnelt wie die Präferenzvereinbarung der Konstellation eines einseitigen Vertragsversprechens. Im Gegensatz zum Vorvertrag kann der Wiederkaufsberechtigte sein Recht durch bloße Bekanntgabe ausüben. Der Käufer muss also nicht wie beim Vorvertrag eine rechtsgeschäftliche Erklärung zum Abschluss eines zweiten Vertrages abgeben.

3. Optionsvertrag (pacto de opção)
Beim Optionsvertrag gibt eine Partei das Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, während die andere Partei sich die Entscheidung vorbehält, innerhalb einer bestimmten Frist das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Bei Annahme kommt der Vertrag ohne weitere Erklärung des anderen Teils zustande. Im Gegensatz dazu ist bei einem einseitigen Vorvertrag erforderlich, dass ein weiterer Vertrag geschlossen wird. Während der Käufer beim Vorvertrag das Recht hat, den Abschluss des versprochenen Hauptvertrages zu fordern, gewährt das Optionsrecht ein Gestaltungsrecht, wonach der Vertrag durch die Annahme des Vertragsangebotes zustande kommt.

4. Vertragsangebot (proposta contratual)
Auch beim Vertragsangebot ist, im Gegensatz zum Vorvertrag, eine weitere Willenserklärung des Versprechensgebers entbehrlich. Es besteht zudem keine Verpflichtung, einen weiteren Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen. Zwar ist das Vertragsangebot im Grundsatz unwiderruflich, jedoch sieht das Gesetz Ausnahmen vor. So ist ein Widerruf wirksam, wenn dieser gleichzeitig mit dem Angebot bei dem Empfänger eingeht und in der entsprechenden Form vorgenommen wurde. Unterschiede zwischen Vertragsangebot und Vorvertrag zeigen sich schließlich auch bei der Regelung der Annahmefrist und der Tatsache, dass die Rechte des Empfängers der Willenserklärung bei dessen Tod nicht auf die Erben übergehen.

5. Vertrag mit der Abrede späterer Beurkundung (contrato de pacto de reprodução formal)
Kaufvertrag über eine zukünftige Sache (compra e venda de bem futuro), Verkauf unter einer Bedingung (venda condicional) und Terminverkauf (venda a termo).

Bei einem Vertrag mit der Abrede späterer Beurkundung treffen die Parteien eine Abrede, dass der Vertrag später beurkundet werden soll. Ein Kaufvertrag über eine zukünftige Sache betrifft eine Sache, über die der Verkäufer noch nicht verfügt. Diesen Fällen sowie bei dem Verkauf unter eine Bedingung und dem Terminverkauf kann für die Abgrenzung auf den bereits beim Optionsvertrag und Vertragsangebot angeführten Aspekt verwiesen werden: Während beim Vorvertrag der Abschluss eines weiteren Vertrags und eine damit verbundene Abgabe von Willenserklärungen erforderlich ist, bedarf es eines derartigen Vorgehens in den hier genannten Fällen nicht. Enthält ein Vertrag die Abrede einer späteren Beurkundung, stellt diese spätere Beurkundung keinen zweiten Vertragsabschluss dar; es gilt die Vermutung, dass die Parteien bis zur Beurkundung keine vertragliche Verpflichtung eingehen möchten. Weiterhin sind Fälle denkbar, in denen nach der Parteivereinbarung oder nach dem Parteiwillen der Eintritt der (Vor-) Vertragswirkung durch diese Formvereinbarung hinausgeschoben werden soll oder dass der Vertrag bis zur Beurkundung gar nicht wirksam sein soll. Auch dann liegt entweder ein (Haupt-)Vertrag oder gar kein Vertrag vor. Sind jedoch bestimmte Nebenpunkte offengelassen oder Modifikationen vorgesehen, ist der sonstige Vertragsinhalt aber hinreichend bestimmt, dann kann ein Vorvertrag vorliegen, da erst mit der Beurkundung der vervollständigte Hauptvertrag geschlossen wird. In diesem Fall sind die Vorschriften über den Vorvertrag anzuwenden, einschließlich der entsprechenden Formvorschriften. Wie in dieser  Beitragsreihe noch zu lesen sein wird, unterliegt der Vorvertrag über den Kauf eines bereits errichteten oder sich noch im Bau befindlichen Gebäudes der besonderen Form der anwaltlichen oder notariellen Beglaubigung der Unterschriften der Vertragsparteien.

In ESA 02/2023
Foto: Shutterstock

abgrenzung algarve immobilienkauf portugal Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau vertragsarten Vorvertrag
Instagram
Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email Copy Link

Verwandte Artikel

Dienstleistungen

Gesundheit/Wellness

Kurse / Unterricht

 

Entdecken Sie Algarve

ESA (Entdecken Sie Algarve) ist die deutschsprachige Zeitschrift Portugals, einschließlich der Inselgruppen Madeira und Azoren.

Seit 36 Jahren informiert das Magazin Urlauber und Residenten über Land, Leute, Kultur, Wirtschaft, Politik sowie aktuelle Ereignisse und Veranstaltungen und ist unentbehrlich für jeden, der mehr über Portugal wissen möchte.

Darüber hinaus bietet Ihnen auch die Online-Version von „Entdecken Sie Algarve“ umfangreiche Informationen.

Auf der Webseite www.entdecken-sie-algarve.com und auf unserer Facebook-Seite ESAmagazin können Sie tagesaktuelle Meldungen und ausgewählte Beiträge aus der Printausgabe lesen.

©2025 Entdecken Sie Algarve – Powered by Editurismo, Lda.  | Redaktionsstatut | IMPRESSUM

Webcare by ableLabel.eu

Suchbegriff eingeben und Eingabe, drücken. Zum Abbrechen Esc.

Diese Website verwendet Cookies für eine bessere Funktionalität. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Ablehnen
Akzeptieren
Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites verwendet werden können, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Das Gesetz besagt, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern können, wenn sie für den Betrieb dieser Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Arten von Cookies benötigen wir Ihre Erlaubnis. Diese Website verwendet verschiedene Arten von Cookies. Einige Cookies werden von Drittanbieterdiensten platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
  • notwendig
    Always Active
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie Die Seitennavigation und den Zugriff auf sichere Bereiche der Website ermöglichen. Die Website funktioniert ohne diese Cookies nicht ordnungsgemäß.

  • Marketing
    Marketing-Cookies werden verwendet, um Besucher über Websites zu verfolgen. Die Absicht ist es, Anzeigen anzuzeigen, die für den einzelnen Benutzer relevant und ansprechend sind und somit für Verlage und Werbetreibende von Drittanbietern wertvoller sind.

  • Analytik
    Analyse-Cookies helfen Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher anonym mit Websites interagieren, indem sie Informationen sammeln und anonym berichten.

  • Präferenz
    Präferenz-Cookies ermöglichen es einer Website, Informationen zu speichern, die die Art und Weise ändern, wie sich die Website verhält oder aussieht, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • Nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir derzeit zusammen mit den Anbietern von individuellen Cookies klassifizieren.

  • Analytics
    Analytics-Cookies helfen Website-Besitzern, zu verstehen, wie Besucher mit Websites interagieren, indem sie Informationen anonym sammeln und melden.

  • Notwendig
    Always Active
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugang zu sicheren Bereichen der Website ermöglichen. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

  • Einstellungen
    Mit Präferenz-Cookies kann sich eine Website Informationen merken, die das Verhalten oder Aussehen der Website ändern, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir zusammen mit den Anbietern einzelner Cookies klassifizieren.

Scroll Up