Close Menu
  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    • GESCHICHTE
    • POLITIK
    • RECHT
    • STÄDTE
    • TRADITION
  • LEBEN & KULTUR
    • EVENTS
    • FREIZEIT
    • KUNST & KULTUR
    • GASTRONOMIE
    • WEIN
  • UMWELT & NATUR
    • FAUNA
    • FLORA
    • UMWELT
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve

  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    1. GESCHICHTE
    2. POLITIK
    3. RECHT
    4. STÄDTE
    5. TRADITION
    6. View All

    Paderne erhält Stolperstein

    Do. 09. April 2026

    Merkwürdig! Portugiesische Frauenbewegung

    Fr. 02. Mai 2025

    Hinter den Kulissen: Bericht eines Augenzeugen

    Fr. 05. April 2024

    Die Spínola-Affäre: Ein Journalist deckt auf

    Mi. 03. April 2024

    Portugal und Spanien gründen Klimaallianz

    Mi. 01. April 2026

    Keine Mehrwertsteuersenkung geplant

    Fr. 27. März 2026

    Portugals Regierung beschließt neue Wohnungsmaßnahmen

    Fr. 27. März 2026

    Nahostkonflikt: Regierung stellt Entlastungen in Aussicht

    Mo. 23. März 2026

    Investitionen im Kulturbereich für „Goldene Visa“

    Di. 14. April 2026

    Regierung plant strengere Strafen im Straßenverkehr

    Fr. 10. April 2026

    Gesetz schützt Senioren

    Di. 07. April 2026

    Reform des Arbeitsrechts: Verhandlungen gehen weiter

    Di. 24. März 2026

    Fuseta: Rettungsstation soll unter Schutz gestellt werden

    Di. 31. März 2026

    Alcoutim: Neue Zweifel an Grenzbrücke

    Di. 24. März 2026

    Rally-Raid: Ziel in Loulé

    Di. 10. März 2026

    Albufeira Europäische Sportstadt

    Do. 26. Februar 2026

    Moliceiros: UNESCO schützt Schiffsbaukunst aus Aveiro

    Mo. 05. Januar 2026

    Olivenöl aus Portugal – weiterhin wertstabil

    Mo. 26. Mai 2025

    Calçada soll UNESCO-Weltkulturerbe werden

    Mi. 30. April 2025

    Alheira de Mirandela ist Portugals meistverkaufte Produkt

    Di. 09. April 2024

    Investitionen im Kulturbereich für „Goldene Visa“

    Di. 14. April 2026

    Budens heißt seine Babys willkommen

    Mo. 13. April 2026

    Regierung plant strengere Strafen im Straßenverkehr

    Fr. 10. April 2026

    Paderne erhält Stolperstein

    Do. 09. April 2026
  • LEBEN & KULTUR
    1. EVENTS
    2. FREIZEIT
    3. KUNST & KULTUR
    4. GASTRONOMIE
    5. WEIN
    6. View All

    Märkte & Messen

    Mi. 01. April 2026

    Feste

    Mi. 01. April 2026

    Ostern

    Mi. 01. April 2026

    Tanz

    Mi. 01. April 2026

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Innovatives Sportzentrum

    Do. 06. März 2025

    Algarve: Neues Wanderfestival

    Mi. 05. Februar 2025

    Monte Gordo: Sand Races World Cup

    Do. 07. November 2024

    Espaço Jali zeigt Urban Art-Kultur

    Do. 09. April 2026

    Zweimal Literatur: Poesie-Konzert & Buchdruck-Spaziergang

    Di. 07. April 2026

    Fotoausstellung „Florescendo“

    Mo. 30. März 2026

    Frauenporträts zum Frauentag

    Mi. 04. März 2026

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Pastel de Feijão: Geografisch geschützte Bohnentörtchen

    Do. 06. März 2025

    Monchique: Bolo de Tacho wird Kulturerbe

    Fr. 31. Januar 2025

    Rabanadas

    Do. 01. Dezember 2022

    Algarve Weinroute-Pass

    Fr. 20. Februar 2026

    Weinsteuer anpassen

    Di. 05. August 2025

    Algarve Wein auf europäischer Bühne

    Mo. 26. Mai 2025

    Weinbranche in Sorge

    Do. 03. April 2025

    Espaço Jali zeigt Urban Art-Kultur

    Do. 09. April 2026

    Zweimal Literatur: Poesie-Konzert & Buchdruck-Spaziergang

    Di. 07. April 2026

    Märkte & Messen

    Mi. 01. April 2026

    Feste

    Mi. 01. April 2026
  • UMWELT & NATUR
    1. FAUNA
    2. FLORA
    3. UMWELT
    4. View All

    Letzter Zirkustiger Portugals befreit

    Di. 14. April 2026

    Silberfischchen vom Aussterben bedroht

    Mo. 09. März 2026

    Iberische Luchs besiedelt bereits 1.000 Quadratkilometer

    Fr. 12. Dezember 2025

    Blaukrabbe bedroht Muschelproduktion

    Do. 04. Dezember 2025

    Neue Pflanzenart entdeckt: Euphorbia vicentina

    Fr. 06. März 2026

    Insekt könnte Ausbreitung von Akazienplage stoppen

    Do. 11. Dezember 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Mandelbäume verschwinden

    Mo. 29. Januar 2024

    Aktualisiert: Zero kritisiert Pfandsystem ohne Glasanteil

    Fr. 10. April 2026

    Strandaufspülung zwischen Quarteira und Garrão

    Fr. 10. April 2026

    Pfandsystem „Volta“ startet in Portugal

    Do. 09. April 2026

    Portugal und Spanien gründen Klimaallianz

    Mi. 01. April 2026

    Letzter Zirkustiger Portugals befreit

    Di. 14. April 2026

    Aktualisiert: Zero kritisiert Pfandsystem ohne Glasanteil

    Fr. 10. April 2026

    Strandaufspülung zwischen Quarteira und Garrão

    Fr. 10. April 2026

    Pfandsystem „Volta“ startet in Portugal

    Do. 09. April 2026
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve
Facebook Instagram
You are at:Home»Land & Leute»Recht»Rechtsanwalt Rathenau»Wasseranschluss
Rechtsanwalt Rathenau

Wasseranschluss

By agasparDi. 27. Juli 2021Updated:Fr. 27. Mai 20226 Mins Read
glas wasser

Rechte und Pflichten

Wasser ist lebensnotwendig und angesichts der zunehmenden Knappheit in Portugal immer kostbarer. Wasserrechtliche Auseinandersetzungen nehmen zu. In diesem Beitrag erläutert Rechtsanwalt und advogado Dr. Alexander Rathenau die rechtlichen Grundlagen der Wasserversorgung am Beispiel der Wasserverordnung der Stadt Lagos

Die Gesetzgebungskompetenz für das Wasserrecht steht grundsätzlich dem portugiesischen Parlament zu. Die meisten Gemeinden haben allerdings ihre eigenen Ausführungsbestimmungen, d. h. kommunalen Verordnungen über die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser. Dieser Beitrag erläutert am Beispiel der Trinkwasserverordnung der Stadt Lagos (Algarve) die Rechte und Pflichten des Wasserversorgungsunternehmens (das ist i. d. R. die Gemeinde) und des Kunden (das ist i. d. R. der Hauseigentümer). Die Wasserverordnungen der Gemeinden ähneln sich sehr.

Das öffentliche Wasserverteilungsnetz steht im Eigentum der Gemeinde. Im Gemeindegebiet Lagos liegt auch die Verwaltung und der Betrieb des öffentlichen Wasserversorgungsdienstes in der Verantwortung der Gemeinde. In einigen portugiesischen Gemeinden wurde diese Aufgabe Dritten übertragen. Die Installation, Erhaltung und Reparatur des öffentlichen Wasserverteilungsnetzes obliegen der Gemeinde bzw. dem jeweiligen Betreiber.

Jeder Hauseigentümer im Gemeindegebiet hat nach Maßgabe des Gesetzes einen Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zur Wasserversorgung. Die Gemeinde darf deshalb Antragsteller in einer vergleichbaren Situation nicht unterschiedlich behandeln.

Neben dem Grundstückseigentümer sind auch Nießbrauchberechtigte, Mieter und Pächter antragsberechtigt. Die Bereitstellung der öffentlichen Wasserversorgung ist Gegenstand eines Versorgungsvertrages. Wasserrechnungen werden monatlich ausgestellt. Der Anspruch der Gemeinde auf Zahlung der Rechnungen verjährt bereits sechs Monate nach der Erbringung der Leistung.

Jedes Gebäude wird grundsätzlich über einen einzigen Anschlusszweig mit Wasser versorgt. Wichtig ist jedoch, dass Pools über einen eigenen Wasseranschluss mit einer individuellen Wasseruhr verfügen, da Wasser für Schwimmbecken einem anderen Tarif unterliegt.

Die Gemeinde hat die fortlaufende Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen und das Versorgungsnetz zu pflegen und auszubauen. Der Kunde hat aber keinen Anspruch gegen die Gemeinde auf Ausbau des Netzes. Einen Anspruch auf öffentliche Wasserversorgung hat der Immobilieneigentümer nur, wenn das Wassernetz vor Ort zur Verfügung steht. Davon ist auszugehen, wenn das Netz nicht weiter als 20 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt ist. Existiert in der Nähe des Kunden noch kein öffentliches Wassernetz kommt es regelmäßig vor, dass der Kunde mit der Gemeinde eine Vereinbarung über die Übernahme der Erschließungskosten trifft.

Die Kosten für die Verlegung des Wassers von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude (Grundstücksverteilungsnetz) trägt stets der Kunde allein. Das Grundstücksverteilungsnetz beginnt an der Grundstücksgrenze und erstreckt sich bis zu den jeweiligen Entnahmestellen. Die Installation und die Instandhaltung des Netzes liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers. Das Netz muss insbesondere gegen die Verunreinigung des Leitungswassers bzw. der Wasserleitungen geschützt werden. So darf über das Netz z. B. kein Bohrlochwasser laufen. Die Gemeinde ist nur für die Installation und Instandhaltung der Wasseruhr verantwortlich. Der Kunde trägt dabei die Kosten für die Errichtung des Wasseruhrkastens. Die Wasseruhr muss mindestens ein Meter über dem Boden an der Grundstücksgrenze angebracht werden, sodass die Gemeinde den Zähler ablesen, reparieren und austauschen kann. Der Kunde kann jederzeit eine Prüfung der Wasseruhr verlangen und hat das Recht, eine Abschrift des entsprechenden Prüfberichts zu erhalten. Zählerstände sollten vorzugsweise monatlich abgelesen werden, mit einer Mindesthäufigkeit von zweimal pro Jahr und einem maximalen Abstand von acht Monaten zwischen zwei aufeinanderfolgenden Ablesungen. In den Zeiträumen, in denen keine Ablesung erfolgt, wird der Verbrauch wie folgt berechnet: a) durch den Durchschnittsverbrauch, der in den letzten zwölf Monaten berechnet wurde; b) durch den Verbrauch, der im gleichen Monat des Vorjahres festgestellt wurde, wenn der in a) genannte Durchschnitt nicht existiert oder c) durch den Durchschnittsverbrauch, der in den Ablesungen nach der Installation des Zählers berechnet wurde, wenn die in a) und b) genannten Daten fehlen.

Der Kunde ist verpflichtet, sein Grundstück an das öffentliche Wassernetz anzuschließen, wenn ein solches Netz zur Verfügung steht (sog. Anschlusszwang). Er kann demnach in diesem Falle nicht vortragen, dass er keinen öffentlichen Anschluss benötigt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Hauseigentümer nachweist, über ein eigenes Versorgungssystem zu verfügen, das nach den geltenden Vorschriften ordnungsgemäß genehmigt ist.

Bei Neubauten ist relevant, dass die baurechtliche Bauabnahme durch die Gemeinde, die zur Ausstellung der wichtigen Nutzungsbescheinigung führt, erst nach Fertigstellung des Anschlusses an das öffentliche Netz vorgenommen wird. Wenn der Anschluss an das öffentliche Netz jedoch (noch) nicht möglich ist, kann die Bauabnahme stattfinden, solange das Grundstücksverteilungsnetz fertiggestellt wurde, d. h. das Grundstück jederzeit „betriebsbereit“ ist.

Die Gemeinde hat die Pflicht, den Kunden umfassend über die Eigenschaften des Wassernetzes zu informieren, insbesondere über die Qualität des Wassers und die geltenden Wassertarife (Kosten). Vierteljährlich muss das Amt eine Wasseranalyse vornehmen lassen und das Ergebnis veröffentlichen. Die Gemeinde muss an Werktagen von 9 – 17 Uhr für Wasserfragen zur Verfügung stehen und eine 24-Std.-Notrufnummer bei Wasserstörungen einrichten.

Die Gemeinde haftet nur dann nicht für Schäden, die den Kunden durch Ausfälle bzw. Störungen in den Leitungen des öffentlichen Wasserverteilungsnetzes und durch Unterbrechungen oder Einschränkungen in der Wasserversorgung entstehen, sofern diese Störungen auf höherer Gewalt beruhen oder durch Eingriffe Dritter verursacht wurden. Ebenso haftet die Gemeinde nicht, wenn die Störung ihre Ursache im Verteilungssystem des Grundstücks hat. Kommt es zu einem Rohrbruch auf dem Grundstück des Kunden, so ist der Kunde verpflichtet, den Wasserverbrauch zu zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gemeinde im Falle eines Rohrbruchs einen günstigeren Wassertarif anwenden, um den Kunden nicht so stark zu belasten. Ebenso ist zu erwähnen, dass die Gemeinde berechtigt sein kann, die Wasserversorgung zu unterbrechen, z. B. im Falle des Eintritts einer Verschlechterung der Wasserqualität oder während Wartungs- oder Reparaturarbeiten am öffentlichen Wassernetz. Die Gemeinde hat die Kunden möglichst 48 Std. im Voraus über eine geplante Unterbrechung der Wasserversorgung zu informieren.

Die Gemeinde ist außerdem berechtigt, die Wasserversorgung zu unterbrechen, wenn ein schuldhaftes Verhalten des Kunden vorliegt. Das ist insbesondere dann der Fall wenn a) der Kunde nicht der Inhaber des Wasserversorgungsvertrages ist und nicht nachweist, dass er von ihm zum Wasserverbrauch ermächtigt wurde; b) wenn es der Gemeinde nicht möglich ist, die Wasserleitungen auf dem Grundstück des Kunden zu begutachten oder wenn, nachdem eine Begutachtung durchgeführt wurde, die dem Kunden auferlegten Reparaturen nicht innerhalb der gesetzten Frist ausgeführt werden, vorausgesetzt, dass die Gefahr der Verunreinigung des Wassers oder der Verdacht auf Wasserdiebstahlseitens des Kunden besteht; c) wenn der Kunde mit der Zahlung des Verbrauchs in Verzug ist; d) wenn es der Gemeinde unmöglich gemacht wird, die Wasseruhr abzulesen bzw. zu wechseln und e) wenn festgestellt wird, dass die Wasseruhr defekt ist oder mit betrügerischen Mitteln Wasser abgezapft wird. Die Unterbrechung der Wasserversorgung durch die Gemeinde darf grundsätzlich nur nach schriftlicher Benachrichtigung des Kunden mit einem Vorlauf von mindestens zehn Werktagen erfolgen. Ferner ist relevant, dass die Versorgung mit Wasser innerhalb von 24 Std. nach der Bereinigung der Situation, welche die Aussetzung verursacht hat, durch die Gemeinde wiederhergestellt werden muss. Stand der Kunde z. B. mit der Zahlung der Wasserrechnung im Verzug, hat die Wiederherstellung der Wasserversorgung demnach innerhalb von 24 Std. nach der Zahlung des ausstehenden Betrages zzgl. des Säumniszuschlages zu erfolgen.

In ESA 07/2021

alexander rathenau algarve anwalt portugal recht rechte und pflichte wasseranschluss
Instagram
Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email Copy Link

Related Posts

Stellenangebote

Vermietungen

Alternative Energie

 

Entdecken Sie Algarve

ESA (Entdecken Sie Algarve) ist die deutschsprachige Zeitschrift Portugals, einschließlich der Inselgruppen Madeira und Azoren.

Seit 36 Jahren informiert das Magazin Urlauber und Residenten über Land, Leute, Kultur, Wirtschaft, Politik sowie aktuelle Ereignisse und Veranstaltungen und ist unentbehrlich für jeden, der mehr über Portugal wissen möchte.

Darüber hinaus bietet Ihnen auch die Online-Version von „Entdecken Sie Algarve“ umfangreiche Informationen.

Auf der Webseite www.entdecken-sie-algarve.com und auf unserer Facebook-Seite ESAmagazin können Sie tagesaktuelle Meldungen und ausgewählte Beiträge aus der Printausgabe lesen.

©2026 Entdecken Sie Algarve – Powered by Editurismo, Lda.  | Redaktionsstatut | IMPRESSUM

Webcare by ableLabel.eu

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

Diese Website verwendet Cookies für eine bessere Funktionalität. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Ablehnen
Akzeptieren
Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites verwendet werden können, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Das Gesetz besagt, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern können, wenn sie für den Betrieb dieser Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Arten von Cookies benötigen wir Ihre Erlaubnis. Diese Website verwendet verschiedene Arten von Cookies. Einige Cookies werden von Drittanbieterdiensten platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
  • notwendig
    Immer aktiv
    Necessary cookies help make a website usable by enabling basic functions like page navigation and access to secure areas of the website. The website cannot function properly without these cookies.

  • Marketing
    Marketing-Cookies werden verwendet, um Besucher über Websites zu verfolgen. Die Absicht ist es, Anzeigen anzuzeigen, die für den einzelnen Benutzer relevant und ansprechend sind und somit für Verlage und Werbetreibende von Drittanbietern wertvoller sind.

  • Analytik
    Analyse-Cookies helfen Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher anonym mit Websites interagieren, indem sie Informationen sammeln und anonym berichten.

  • Präferenz
    Präferenz-Cookies ermöglichen es einer Website, Informationen zu speichern, die die Art und Weise ändern, wie sich die Website verhält oder aussieht, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • Nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir derzeit zusammen mit den Anbietern von individuellen Cookies klassifizieren.

  • Analytics
    Analytics cookies help website owners to understand how visitors interact with websites by collecting and reporting information anonymously.

  • Notwendig
    Immer aktiv
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugang zu sicheren Bereichen der Website ermöglichen. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

  • Einstellungen
    Preference cookies enable a website to remember information that changes the way the website behaves or looks, like your preferred language or the region that you are in.

  • nicht klassifiziert
    Unclassified cookies are cookies that we are in the process of classifying, together with the providers of individual cookies.

Scroll Up