Die Kanzlei Garcia Pereira hat bei der portugiesischen Generalstaatsanwaltschaft Anzeige gegen die Polizei erstattet. Der Vorwurf: unverhältnismäßige Gewalt gegen friedlich Demonstrierende bei den Protestcamps
Bei der portugiesischen Generalstaatsanwaltschaft (PGR) ist eine Anzeige gegen die Polizeieinsätze bei Protestcamps für das Recht auf Wohnen in Porto und Lissabon eingegangen. Die Einsätze fanden zwischen dem 15. und 25. Oktober statt. Das 23-seitige Dokument, das der Zeitung Diário de Notícias vorliegt, nennt den Verdacht auf Amtsmissbrauch, schwere Körperverletzung, schwere Nötigung und Freiheitsberaubung. Gefordert werden Ermittlungen, die Sicherung von Beweismitteln und die Identifizierung der Verantwortlichen.
Eingereicht wurde die Anzeige von Jorge Van Krieken Mota über die Kanzlei Garcia Pereira e Associados. Nach Angaben der Demonstrierenden gab es bei den Einsätzen nahezu 100 Verletzte und 86 Festnahmen wegen mutmaßlichen Ungehorsams.
Die Anzeige wirft der Polizei für öffentliche Sicherheit (PSP) vor, unverhältnismäßige Gewalt eingesetzt zu haben. Neben Schlagstöcken und Schutzschilden seien bei den Einsätzen am 25. Oktober auch Hunde und mutmaßlich Elektroschockwaffen verwendet worden. Zudem werden Übergriffe gegen bereits am Boden liegende oder gefesselte Personen sowie gegen Menschen, die die Einsätze filmten, geschildert. Auch der Zugang zu medizinischer Versorgung und zu Rechtsanwälten sei erschwert worden.
Der Anzeigenerstatter stellt die Rechtmäßigkeit der Einsätze infrage. Die Versammlungen seien den Behörden zuvor angezeigt worden; gesetzlich vorgeschriebene, begründete Protokolle über ihre Auflösung seien offenbar nicht vorgelegt worden. Auch die zeitlichen Beschränkungen und eine angebliche Genehmigungspflicht für Zelte seien als Begründung für die Räumungen rechtlich fragwürdig.
Zu den Genannten zählen PSP-Generaldirektor Pedro Moura und die Leiter der Polizeikommandos in Lissabon und Porto. Außerdem soll geprüft werden, ob Innenminister Luís Neves oder die Bürgermeister beider Städte an den Entscheidungen beteiligt waren.
Der Anwalt begründet die Dringlichkeit mit der drohenden Vernichtung von Beweismitteln, darunter Überwachungsaufnahmen, Funkprotokolle und interne Planungsunterlagen, die teilweise nur 30 Tage aufbewahrt würden. Zudem seien bereits Festgenommene wegen mutmaßlichen Ungehorsams der Justiz vorgeführt worden. Die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Anordnungen sei daher auch für diese Verfahren entscheidend.
Schließlich verweist die Anzeige auf eine Ankündigung des Innenministers vom 21. Oktober, wonach die PSP künftig „im Vorfeld“ einschreiten werde. Vier Tage später hätten sich die Einsätze mit größerer Intensität wiederholt. Der Anwalt sieht deshalb die Gefahr weiterer gewaltsamer Einsätze.
Die Anzeige fordert, die Ermittlungen mit dem bereits angekündigten Verfahren zu den Ereignissen in Porto vom 15. Oktober 2026 zu verbinden oder abzustimmen. Zudem sollen die Staatsanwaltschaft selbst oder die Kriminalpolizei (PJ) die Ermittlungen führen – nicht die PSP.

