Das portugiesische Verfassungsgericht hat zentrale Bestimmungen des Gesetzes zur medizinisch assistierten Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt, dabei jedoch betont, dass eine Legalisierung grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar ist. Die Richter unterstrichen, dass die portugiesische Verfassung „weder die Legalisierung noch das Verbot der assistierten Sterbehilfe ausdrücklich vorschreibt“ und dem Gesetzgeber somit einen breiten Gestaltungsspielraum zur Abwägung zwischen dem Schutz des Lebens und der individuellen Selbstbestimmung überlässt – insbesondere in Fällen schwerer, irreversibler Erkrankungen, die mit erheblichem Leiden verbunden sind.
Die Entscheidung erfolgte auf Antrag einer Gruppe von Abgeordneten der PSD sowie der Ombudsfrau Maria Lúcia Amaral. Trotz der umfassenden Prüfung erklärten die Richter lediglich drei Regelungen des Gesetzes eindeutig für verfassungswidrig. Am schwersten wiegt dabei die Kritik an der impliziten Annahme, Patienten könnten frei zwischen assistiertem Suizid und aktiver Euthanasie wählen. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass Euthanasie nur zulässig ist, wenn ein Patient physisch nicht in der Lage ist, sich die tödlichen Medikamente selbst zu verabreichen. Diese Unklarheit stelle laut Gericht ein „vermeidbares Risiko für Fehlanwendung“ dar und verletze das Prinzip der Rechtssicherheit.
Darüber hinaus rügte das Gericht, dass ein medizinischer Facharzt nicht zwingend zur persönlichen Untersuchung des Patienten herangezogen werden muss – ein Verstoß gegen internationale Standards, der die Verlässlichkeit medizinischer Entscheidungen untergrabe. Außerdem wurde die Regelung beanstandet, wonach medizinisches Personal im Falle einer Gewissensverweigerung verpflichtet ist, die Beweggründe offenzulegen. Diese Verpflichtung sei unverhältnismäßig und verfassungswidrig, da sie die individuelle Gewissensfreiheit unzulässig einschränke.
Trotz dieser Beanstandungen blieb der Großteil des Gesetzestextes unangetastet. Die Richter betonten, dass es sich bei der Sterbehilfe um ein ethisch hochsensibles Thema handle, das in die politische Verantwortung des Gesetzgebers falle. Es gelte, in einem gesellschaftlichen Klima anhaltender Debatten einen Ausgleich zwischen gegensätzlichen verfassungsrechtlichen Werten zu finden – zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Schutz des Lebens. Das Parlament muss nun nachbessern.

