Close Menu
  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    • GESCHICHTE
    • POLITIK
    • RECHT
    • STÄDTE
    • TRADITION
  • LEBEN & KULTUR
    • EVENTS
    • FREIZEIT
    • KUNST & KULTUR
    • GASTRONOMIE
    • WEIN
  • UMWELT & NATUR
    • FAUNA
    • FLORA
    • UMWELT
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve

  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    1. GESCHICHTE
    2. POLITIK
    3. RECHT
    4. STÄDTE
    5. TRADITION
    6. View All

    Merkwürdig! Portugiesische Frauenbewegung

    Fr. 02. Mai 2025

    Hinter den Kulissen: Bericht eines Augenzeugen

    Fr. 05. April 2024

    Die Spínola-Affäre: Ein Journalist deckt auf

    Mi. 03. April 2024

    Nelkenrevolution: Eine Blume steht Pate

    Di. 02. April 2024

    Jurist fordert Auflösung von Chega

    Do. 30. Oktober 2025

    Kommunalwahlen Algarve: Chega verfehlt Erwartungen

    Di. 14. Oktober 2025

    Kommunalwahlen 2025: Ergebnisse

    Di. 14. Oktober 2025

    Marokkanische Migranten aus Abschiebehaft entlassen

    Di. 07. Oktober 2025

    Petition fordert: Rassismus soll in Portugal als Verbrechen gelten

    Do. 06. November 2025

    Deco gegen digitale Bordkarten bei Ryanair

    Mi. 05. November 2025

    Alojamento Local-Betriebe – Teil VII

    So. 02. November 2025

    Die Beendigung von Arbeitsverträgen in Portugal: Teil VI

    Do. 02. Oktober 2025

    Entdeckt: Ossónobas Tempel

    Mi. 01. Oktober 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Faro hat gute Luftqualität

    Fr. 05. September 2025

    Lagos: Mangelhafte Krankenhaus-Ausstattung

    Di. 02. September 2025

    Olivenöl aus Portugal – weiterhin wertstabil

    Mo. 26. Mai 2025

    Calçada soll UNESCO-Weltkulturerbe werden

    Mi. 30. April 2025

    Alheira de Mirandela ist Portugals meistverkaufte Produkt

    Di. 09. April 2024

    Olivenöl

    Mo. 01. Mai 2023

    Petition fordert: Rassismus soll in Portugal als Verbrechen gelten

    Do. 06. November 2025

    Deco gegen digitale Bordkarten bei Ryanair

    Mi. 05. November 2025

    Alojamento Local-Betriebe – Teil VII

    So. 02. November 2025

    Jurist fordert Auflösung von Chega

    Do. 30. Oktober 2025
  • LEBEN & KULTUR
    1. EVENTS
    2. FREIZEIT
    3. KUNST & KULTUR
    4. GASTRONOMIE
    5. WEIN
    6. View All

    Märkte & Messen

    Sa. 01. November 2025

    Messen

    Sa. 01. November 2025

    Gastronomie

    Sa. 01. November 2025

    Tanz & Musicals

    Sa. 01. November 2025

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Innovatives Sportzentrum

    Do. 06. März 2025

    Algarve: Neues Wanderfestival

    Mi. 05. Februar 2025

    Monte Gordo: Sand Races World Cup

    Do. 07. November 2024

    Art Expo Algarve

    Mi. 05. November 2025

    Literatur geht auf die Straße

    Mo. 03. November 2025

    Lesung: Deutsch-Portugiesische Beziehungen

    Mi. 22. Oktober 2025

    Kulturherbst im CLCC

    Mo. 06. Oktober 2025

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Pastel de Feijão: Geografisch geschützte Bohnentörtchen

    Do. 06. März 2025

    Monchique: Bolo de Tacho wird Kulturerbe

    Fr. 31. Januar 2025

    Rabanadas

    Do. 01. Dezember 2022

    Weinsteuer anpassen

    Di. 05. August 2025

    Algarve Wein auf europäischer Bühne

    Mo. 26. Mai 2025

    Weinbranche in Sorge

    Do. 03. April 2025

    Ein Zuhause für Algarve-Weine

    Mi. 05. März 2025

    Fotoausstellung enthüllt Höhlenbiodiversität der Algarve

    Fr. 07. November 2025

    Art Expo Algarve

    Mi. 05. November 2025

    Literatur geht auf die Straße

    Mo. 03. November 2025

    Märkte & Messen

    Sa. 01. November 2025
  • UMWELT & NATUR
    1. FAUNA
    2. FLORA
    3. UMWELT
    4. View All

    Iberischer Luchs in den Pyrenäen gesichtet

    Fr. 12. September 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Vogelbeobachtungsfestival

    Di. 02. September 2025

    Die Biber sind zurück

    Mi. 18. Juni 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Mandelbäume verschwinden

    Mo. 29. Januar 2024

    Vom Aussterben bedroht

    Mi. 14. Oktober 2020

    Spirulina

    So. 08. November 2015

    Küstenerosion: Regierung plant Schutzmaßnahmen

    Mo. 03. November 2025

    Tourismus gefährdet Recycling-Ziel

    Do. 02. Oktober 2025

    Klimawandel macht Hitzewellen in Portugal 40-mal wahrscheinlicher

    Di. 09. September 2025

    Leitfaden für umweltfreundliche Investitionen

    Do. 07. August 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Küstenerosion: Regierung plant Schutzmaßnahmen

    Mo. 03. November 2025

    Zero kritisiert Deponiezelle

    Fr. 31. Oktober 2025

    Umweltschutz nur theoretisch

    Fr. 03. Oktober 2025
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve
Facebook Instagram
Sie sind hier:Home»Land & Leute»Recht»Rechtsanwalt Rathenau»Gesetzeslage bei Homeoffice
Rechtsanwalt Rathenau

Gesetzeslage bei Homeoffice

Von mirandaDo. 31. März 2022Aktualisiert:Di. 31. Oktober 20236 Min Lesezeit

Die Pandemie brachte vielerlei Veränderung des täglichen Lebens mit sich. Dazu zählt auch das vermehrte Arbeiten am heimischen Arbeitsplatz, das sogenannte Homeoffice. Um dessen Auswirkungen arbeitsrechtlich ausreichend Rechnung zu tragen, hat das portugiesische Parlament das bestehende Arbeitsrecht modifiziert; dies soll die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben fördern. Rechtsanwalt und advogado Dr. Alexander Rathenau gibt einen Überblick über die seit dem 1.1.2022 geltenden Neuerungen

A. Anwendbarkeit

1. Begriff des Homeoffice
Der Begriff des Homeoffice ist hier weit zu verstehen. Ihm unterfällt nicht nur die Arbeit vom heimischen Schreibtisch aus. Erfasst ist jede Art von Arbeit, die an einem nicht allein vom Arbeitgeber bestimmten Ort durch Kommunikations- und Informationstechnologien erbracht werden kann.

2. Betroffene Arbeitnehmer
Auch der Begriff des Arbeitnehmers ist hier weit zu verstehen. Ein Arbeitsverhältnis mit Weisungsgebundenheit ist nicht unbedingt notwendig. Ausreichend ist eine (beruflich bedingte) wirtschaftliche Abhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber.

B. Recht auf Homeoffice

Wenn der Vorschlag für Homeoffice von Seiten des Arbeitnehmers kommt, kann der Arbeitgeber diesen – soweit Homeoffice aufgrund der Art der Tätigkeit und den bereitstehenden Ressourcen möglich ist – nur unter schriftlicher Angabe von Gründen ablehnen.

Schlägt der Arbeitgeber Homeoffice vor, muss der Arbeitnehmer einen Widerspruch nicht begründen. Die Ablehnung kann weder Kündigungsgrund noch Grundlage für die Verhängung einer Sanktion sein.

Bestimmte Arbeitnehmer haben nun ein Recht auf Homeoffice – wieder vorausgesetzt, der betroffene Arbeitsplatz ist dafür geeignet. Dem kann der Arbeitgeber dann nicht widersprechen. Eltern mit Kindern im Alter bis drei Jahren haben durchgehend das Recht auf Homeoffice. Dieses Recht kann auf Kinder im Alter von drei bis acht Jahren ausgeweitet werden, soweit es sich um einen Betrieb mit mindestens zehn Mitarbeitern handelt sowie beide Elternteile homeofficeberechtigt sind, der Arbeitnehmer alleinerziehend ist oder wenn nur ein Elternteil die erforderlichen Voraussetzungen für Homeoffice erfüllt.

Arbeitnehmer, die den Status einer nicht hauptberuflichen Pflegeperson für Angehörige innehaben, haben gleichfalls das Recht auf Homeoffice für einen Zeitraum von höchstens vier (aufeinanderfolgenden oder gesplitteten) Jahren.

Im Zuge des seit 1.12.2021 und bis einschließlich 20.03.2022 geltenden Katastrophenzustands wird das Homeoffice – soweit realisierbar – generell von der Regierung empfohlen.

C. Formelle Anforderungen

1. Vereinbarungsinhalt
Grundsätzlich ist für die Durchführung von Homeoffice – unabhängig von einer Neueinstellung oder einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis – eine Vereinbarung notwendig, welche den bestehenden Arbeitsvertrag entweder ergänzt oder die zusätzlich getroffen wird. Sie hat eine Regelung für die Dauer oder den Wechsel von Homeoffice und Vorortarbeit festzulegen. Inhaltlich notwendig sind darüber hinaus zu benennen: a)  Namen, Unterschriften und Wohnsitz oder Sitz der Parteien; b) der Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich sein Homeoffice verrichtet (relevant zur Einbeziehung in insbesondere arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen; er kann nachträglich durch erneute schriftliche Vereinbarung abgeändert werden); c) die tägliche, wöchentliche und insgesamte Arbeitszeit; d) die Art der vertraglich vereinbarten Beschäftigung; e) die dem Arbeitnehmer zustehende Vergütung und sonstige Zusatzleistungen; f) Eigentum an den Arbeitsgeräten sowie der Verantwortliche für die jeweilige Installation, Aufstellung und Wartung; g) Häufigkeit und Art der Durchführung von persönlichen Kontakten.

2. Vereinbarungsdauer
Grundsätzlich kann die Homeoffice-Vereinbarung entweder temporär oder permanent geschlossen werden (siehe aber Zeitanspruch bei Eltern und Pflegenden). Sollte sie temporär gestaltet sein, darf sie die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Gleichwohl wird sie automatisch für die gleiche Dauer verlängert, wenn keiner der Beteiligten 15 Tage vor Ablauf schriftlich kundgetan hat, dass er keine Erneuerung möchte. Sollte sie permanent gestaltet sein, kann jeder Beteiligte schriftlich kündigen; wirksam wird diese dann am folgenden sechzigsten Tag. In jedem Fall kann sie während der ersten 30 Tage nach Beginn von beiden Seiten frei gekündigt werden.

Sollte die Homeoffice-Vereinbarung enden, wandelt sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers automatisch wieder in seine bisherige bzw. eine vergleichbare Vororttätigkeit, ohne dass ihm dadurch Nachteile entstehen dürfen.

D. Bereitstellung von Geräten

1. Bereitstellungsanspruch
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die notwendigen Geräte und Systeme zur Ausführung des Homeoffice bereitzustellen. Diesbe-züglich hat die Vereinbarung auch zu enthalten, ob sie vom Arbeitgeber geliefert oder vom Arbeitnehmer erworben werden sollen, deren Eigenschaften und Preise sowie deren Nutzungsbedingungen. Sollten Letztere nicht aufgeführt sein, sind diese durch Vertragsauslegung zu bestimmen.

2. Kosten
Der Arbeitgeber hat alle zusätzlichen Kosten vollständig zu erstatten, die dem Arbeitnehmer nachweislich als direkte Folge des Erwerbs oder der Nutzung der für die Durchführung der Arbeit erforderlichen Geräte und Systeme nachweislich entstanden sind. Dazu zählen auch zusätzliche Kosten für Energie und Internet sowie Wartungskosten. Die Erstattung ist sofort fällig, nachdem der Arbeitnehmer die Auslagen geleistet hat. Zusätzlich hat der Arbeitgeber die Kostenübernahme der Wartung und Reparatur der Geräte und Systeme zu garantieren – unabhängig davon, in welchem Eigentum diese stehen. Verpflegungskosten werden vom Gesetzestext nicht erwähnt.

Diese Zahlungen sind steuerlich als Kosten des Arbeitgebers zu behandeln und stellen kein Einkommen des Arbeitnehmers dar.

E. Rechte des Arbeitnehmers

1. Verwendung der Arbeitsmittel
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer bzgl. der Nutzung der Gerätschaften und Systeme zu schulen. Eine Sanktionierung des Arbeitnehmers aufgrund der über die vereinbarte Art hinaus erfolgten Benutzung der Gerätschaften und Systeme darf nicht ergehen. Insbesondere dürfen diese zur Teilnahme an kollektiven Arbeitnehmerveranstaltungen verwendet werden.

Gleichwohl muss der Arbeitnehmer die vereinbarten Grenzen der Nutzung sowie Sicherheitsanweisungen respektieren und auch Störfälle umgehend mitteilen; Verstöße können zivilrechtliche Haftung zur Folge haben.

2. Keine Benachteiligung aufgrund von Homeoffice
Darüber hinaus dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile aus seiner Stellung als Beschäftigter im Homeoffice erwachsen. Dies gilt in Bezug auf Ausbildung, berufliches Fortkommen, Arbeitszeitbegrenzung, Ruhezeiten einschließlich bezahlten Urlaub, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, (auch persönlichen) Zugang zu Informationen der Arbeitnehmervertretungsstrukturen und auf mit Vorortmitarbeitern vergleichbarer Entlohnung.

3. Strafrechtliche Sanktionierung des Arbeitgebers
Insbesondere geschützt wird die Privatsphäre des Arbeitnehmers durch eine strafrechtliche Sanktionierung bei Verstößen durch den Arbeitgeber. Dazu zählt gerade die Wahrung der tatsächlichen Arbeits- und Ruhezeit – also das Recht der Nichterreichbarkeit. Ausnahmen bilden hier Fälle höherer Gewalt. Auch verboten ist das Erwachsen von Nachteilen aus der Nichterreichbarkeit.

Gleichfalls darf keine Überwachung des Arbeitnehmers durch unangekündigte und unangemessene Besuche im Homeoffice oder technische Kontrollmittel erfolgen.

Ebenfalls strafrechtlich sanktioniert wird der Arbeitgeber, wenn Besprechungen mit anderen Mitarbeitern außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten stattfinden und nicht rechtzeitig angekündigt werden, eine Teilnahme an Vorortschulungen verweigert bzw. nicht rechtzeitig angekündigt wird. Über die gewöhnlich zwischen Wohnort und Vorortarbeitsplatz anfallenden Fahrtkosten hinaus, hat der Arbeitgeber – ebenfalls unter strafrechtlicher Sanktionierung – die anfallenden Kosten zu erstatten.

4. Maßnahmen gegen Isolationsauswirkungen
Darüber hinaus hat der Arbeitgeber Anstrengungen zu unternehmen, um die Isolation des Arbeitnehmers zu verringern, indem er, auch soweit nicht vertraglich vereinbart, persönliche Kontakte mit Vorgesetzten und anderen Arbeitnehmern in Abständen von höchstens zwei Monaten fördert.

In ESA 03/2022

algarve gesetzeslage homeoffice portugal Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau
Instagram
Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email Copy Link

Verwandte Artikel

Dienstleistungen

Gesundheit/Wellness

Kurse / Unterricht

 

Entdecken Sie Algarve

ESA (Entdecken Sie Algarve) ist die deutschsprachige Zeitschrift Portugals, einschließlich der Inselgruppen Madeira und Azoren.

Seit 36 Jahren informiert das Magazin Urlauber und Residenten über Land, Leute, Kultur, Wirtschaft, Politik sowie aktuelle Ereignisse und Veranstaltungen und ist unentbehrlich für jeden, der mehr über Portugal wissen möchte.

Darüber hinaus bietet Ihnen auch die Online-Version von „Entdecken Sie Algarve“ umfangreiche Informationen.

Auf der Webseite www.entdecken-sie-algarve.com und auf unserer Facebook-Seite ESAmagazin können Sie tagesaktuelle Meldungen und ausgewählte Beiträge aus der Printausgabe lesen.

©2025 Entdecken Sie Algarve – Powered by Editurismo, Lda.  | Redaktionsstatut | IMPRESSUM

Webcare by ableLabel.eu

Suchbegriff eingeben und Eingabe, drücken. Zum Abbrechen Esc.

Diese Website verwendet Cookies für eine bessere Funktionalität. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Ablehnen
Akzeptieren
Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites verwendet werden können, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Das Gesetz besagt, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern können, wenn sie für den Betrieb dieser Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Arten von Cookies benötigen wir Ihre Erlaubnis. Diese Website verwendet verschiedene Arten von Cookies. Einige Cookies werden von Drittanbieterdiensten platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
  • notwendig
    Always Active
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie Die Seitennavigation und den Zugriff auf sichere Bereiche der Website ermöglichen. Die Website funktioniert ohne diese Cookies nicht ordnungsgemäß.

  • Marketing
    Marketing-Cookies werden verwendet, um Besucher über Websites zu verfolgen. Die Absicht ist es, Anzeigen anzuzeigen, die für den einzelnen Benutzer relevant und ansprechend sind und somit für Verlage und Werbetreibende von Drittanbietern wertvoller sind.

  • Analytik
    Analyse-Cookies helfen Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher anonym mit Websites interagieren, indem sie Informationen sammeln und anonym berichten.

  • Präferenz
    Präferenz-Cookies ermöglichen es einer Website, Informationen zu speichern, die die Art und Weise ändern, wie sich die Website verhält oder aussieht, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • Nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir derzeit zusammen mit den Anbietern von individuellen Cookies klassifizieren.

  • Analytics
    Analytics-Cookies helfen Website-Besitzern, zu verstehen, wie Besucher mit Websites interagieren, indem sie Informationen anonym sammeln und melden.

  • Notwendig
    Always Active
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugang zu sicheren Bereichen der Website ermöglichen. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

  • Einstellungen
    Mit Präferenz-Cookies kann sich eine Website Informationen merken, die das Verhalten oder Aussehen der Website ändern, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir zusammen mit den Anbietern einzelner Cookies klassifizieren.

Scroll Up