Close Menu
  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    • GESCHICHTE
    • POLITIK
    • RECHT
    • STÄDTE
    • TRADITION
  • LEBEN & KULTUR
    • EVENTS
    • FREIZEIT
    • KUNST & KULTUR
    • GASTRONOMIE
    • WEIN
  • UMWELT & NATUR
    • FAUNA
    • FLORA
    • UMWELT
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve

  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    1. GESCHICHTE
    2. POLITIK
    3. RECHT
    4. STÄDTE
    5. TRADITION
    6. View All

    Merkwürdig! Portugiesische Frauenbewegung

    Fr. 02. Mai 2025

    Hinter den Kulissen: Bericht eines Augenzeugen

    Fr. 05. April 2024

    Die Spínola-Affäre: Ein Journalist deckt auf

    Mi. 03. April 2024

    Nelkenrevolution: Eine Blume steht Pate

    Di. 02. April 2024

    Präsidentschaftswahlen: Stichwahl nötig

    Mo. 19. Januar 2026

    Investition in Streitkräfte

    Fr. 02. Januar 2026

    Staatshaushalt 2026

    Mo. 29. Dezember 2025

    Portugals Verfassungsgericht kippt zentrale Teile der Staatsangehörigkeitsreform

    Di. 16. Dezember 2025

    Portugals Verfassungsgericht kippt zentrale Teile der Staatsangehörigkeitsreform

    Di. 16. Dezember 2025

    Lösungen gegen das Aussetzen von Haustieren gefordert

    Fr. 05. Dezember 2025

    Alojamento Local-Betriebe – Teil VIII

    Di. 02. Dezember 2025

    Petition fordert: Rassismus soll in Portugal als Verbrechen gelten

    Do. 06. November 2025

    Hotelbau am Vale do Olival

    Di. 06. Januar 2026

    Entdeckt: Ossónobas Tempel

    Mi. 01. Oktober 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Faro hat gute Luftqualität

    Fr. 05. September 2025

    Olivenöl aus Portugal – weiterhin wertstabil

    Mo. 26. Mai 2025

    Calçada soll UNESCO-Weltkulturerbe werden

    Mi. 30. April 2025

    Alheira de Mirandela ist Portugals meistverkaufte Produkt

    Di. 09. April 2024

    Olivenöl

    Mo. 01. Mai 2023

    Präsidentschaftswahlen: Stichwahl nötig

    Mo. 19. Januar 2026

    Hotelbau am Vale do Olival

    Di. 06. Januar 2026

    Moliceiros: UNESCO schützt Schiffsbaukunst aus Aveiro

    Mo. 05. Januar 2026

    Investition in Streitkräfte

    Fr. 02. Januar 2026
  • LEBEN & KULTUR
    1. EVENTS
    2. FREIZEIT
    3. KUNST & KULTUR
    4. GASTRONOMIE
    5. WEIN
    6. View All

    Märkte & Messen

    Do. 01. Januar 2026

    Tanz & Musicals

    Do. 01. Januar 2026

    Musik

    Do. 01. Januar 2026

    Ausstellungen

    Do. 01. Januar 2026

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Innovatives Sportzentrum

    Do. 06. März 2025

    Algarve: Neues Wanderfestival

    Mi. 05. Februar 2025

    Monte Gordo: Sand Races World Cup

    Do. 07. November 2024

    Portimão in Bildern

    Do. 08. Januar 2026

    Lesung: Deutsch-Portugiesische Beziehungen

    Mi. 22. Oktober 2025

    Kulturherbst im CLCC

    Mo. 06. Oktober 2025

    Dana Georgescus Muschelkunst

    Do. 02. Oktober 2025

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Pastel de Feijão: Geografisch geschützte Bohnentörtchen

    Do. 06. März 2025

    Monchique: Bolo de Tacho wird Kulturerbe

    Fr. 31. Januar 2025

    Rabanadas

    Do. 01. Dezember 2022

    Weinsteuer anpassen

    Di. 05. August 2025

    Algarve Wein auf europäischer Bühne

    Mo. 26. Mai 2025

    Weinbranche in Sorge

    Do. 03. April 2025

    Ein Zuhause für Algarve-Weine

    Mi. 05. März 2025

    Loulé: Vorträge zu Portugal

    Do. 15. Januar 2026

    Portimão in Bildern

    Do. 08. Januar 2026

    Ella & More: Konzert des Jazzorchesters der Algarve

    Mo. 05. Januar 2026

    Märkte & Messen

    Do. 01. Januar 2026
  • UMWELT & NATUR
    1. FAUNA
    2. FLORA
    3. UMWELT
    4. View All

    Blaukrabbe bedroht Muschelproduktion

    Do. 04. Dezember 2025

    Iberischer Luchs: Zuchtprogramm feiert Rekordergebnis

    Do. 27. November 2025

    Iberischer Luchs in den Pyrenäen gesichtet

    Fr. 12. September 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Insekt könnte Ausbreitung von Akazienplage stoppen

    Do. 11. Dezember 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Mandelbäume verschwinden

    Mo. 29. Januar 2024

    Vom Aussterben bedroht

    Mi. 14. Oktober 2020

    Rückschritte bei den „Erneuerbaren“

    Mi. 10. Dezember 2025

    Pfandsystem soll 2026 endlich starten

    Mi. 03. Dezember 2025

    Schlechte Sammlung von Bioabfällen

    Mo. 24. November 2025

    Riff Pedra do Valado: außergewöhnliche Artenvielfalt

    Di. 18. November 2025

    Erfolgreiches Projekt: LIFE Ilhas Barreira

    Mi. 07. Januar 2026

    Meerwasser statt Trinkwasser

    Mo. 05. Januar 2026

    Abwasser: Zwei Investitionen, ein Ziel

    Mo. 29. Dezember 2025

    Insekt könnte Ausbreitung von Akazienplage stoppen

    Do. 11. Dezember 2025
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve
Facebook Instagram
You are at:Home»Land & Leute»Recht»Rechtsanwalt Rathenau»Die Beendigung von Arbeitsverträgen in Portugal: Teil IV
Rechtsanwalt Rathenau

Die Beendigung von Arbeitsverträgen in Portugal: Teil IV

By agasparFr. 01. August 20255 Mins Read
Foto: Shutterstock/Stokkete

Im Teil III dieser Beitragsreihe hat Rechtsanwalt und advogado Dr. Alexander Rathenau die betriebsbedingten und personenbedingten Kündigungen erläutert. Dieser Teil IV widmet sich der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer

Im Gegensatz zur Arbeitgeberkündigung ist es dem Arbeitnehmer gem. portugiesischem Recht relativ formfrei möglich, den Arbeitsvertrag zu beenden. Das Gesetz sieht eine sofortige außerordentliche Beendigung und eine Beendigung mit Auslauffrist vor.

1. Außerordentliche Arbeitnehmerkündigung (resolução)

Die außerordentliche sofortige Kündigung erlaubt es dem Arbeitnehmer in bestimmten Situationen sich umgehend ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist aus seinen vertraglichen Pflichten zu lösen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes: i) schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers oder ii) dem Arbeitgeber nicht vorwerfbare Gründe, die die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Weiter ist die Kausalität in der Form zu fordern, dass das Verhalten des Arbeitgebers den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses sofort unzumutbar macht.

Das Gesetz sieht sechs Beispiele subjektiver Gründe für eine sofortige Kündigung vor: – vom Arbeitgeber verschuldete unpünktliche Lohnzahlung; – schuldhafte Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Garantien des Arbeitnehmers; – rechtsmissbräuchliche Disziplinarverfahren; – schuldhafte Mängel bei Arbeitsschutzvorschriften; – schuldhafte Verletzung erheblicher vermögensrechtlicher Interessen des Arbeitnehmers; – Verletzung gesetzlich geschützter, strafbewehrter Rechte des Arbeitnehmers (körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit, Ehre) durch den Arbeitgeber bzw. ihm zuzurechnender Personen. Regelmäßig verlangt die portugiesische Rechtsprechung noch, dass die schwere und die Auswirkungen des Arbeitgeberverhaltens eine sofortige Unzumutbarkeit des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses bewirken.

Ferner sieht das Gesetz drei objektive Gründe für eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers vor: – Mit dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses unvereinbare rechtliche Pflichten; – zulässige wesentliche und dauerhafte Änderung der Arbeitsbedingungen und – nicht schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitgebers (z.B. eine unpünktliche Lohnzahlung). Die in diesen Situationen vorzufindende Unzumutbarkeit der Vertragsfortführung berechtigt ebenfalls zur sofortigen Beendigung.

Die Kündigungserklärung des Arbeitnehmers muss innerhalb von 30 Tagen ab Kenntniserlangung der Kündigungsgründe erfolgen. Die Kündigungsgründe müssen angegeben werden. Er muss die Tatsachen und deren zeitliche Einordnung benennen, aus welchen der Arbeitnehmer die Unzumutbarkeit des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses folgert. Dadurch wird dem Arbeitgeber eine Verteidigung ermöglicht. Weiter ist dies für die Rechtsdurchsetzung maßgeblich, da in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren nur die, in diesem Kündigungsschreiben benannten Gründe, berücksichtigt werden dürfen. Die Rechtsfolgen der Kündigung treten mit Zugang der Kündigungserklärung beim Empfänger ein. Darüber hinaus besteht die grundsätzliche Möglichkeit eines siebentägigen Widerrufs der Kündigung. Der Arbeitgeber kann einen solchen Widerruf verhindern, indem er eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift unter der Kündigungserklärung verlangt. Dies hat allerdings eine Verlängerung der Erklärungsfrist auf 60 Tage zur Folge.

2. Ordentliche Arbeitnehmerkündigung (denúncia)

Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ist auch dann möglich, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Der Arbeitnehmer kann sich in jedem Stadium des Arbeitsvertrages einseitig lösen, ohne dem Arbeitgeber eine Entschädigung zahlen zu müssen. Er muss aber eine Kündigungsfrist einhalten, die folgende Dauer hat: i) bei unbefristeten Verträgen bis zu zwei Jahren Betriebszugehörigkeit 30 Tage, danach 60 Tage; ii) bei befristeten Verträgen bis zu sechs Monaten Vertragsdauer 15 Tage, bei längerer Vertragsdauer 30 Tage. Diese Kündigungsfrist kann bei unbefristeten Verträgen für Arbeitnehmer in gehobenen Positionen individualvertraglich oder durch kollektivrechtliche Vereinbarungen auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Die Kündigungserklärung ist dem Arbeitgeber schriftlich zu übermitteln. Zwischen Zugang und Ende des Arbeitsverhältnisses muss mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist liegen. Die Schriftform ist aber nicht zwingend, sondern dient nur Beweiszwecken gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung. Die Kündigungserklärung kann durch den Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen nach Zugang widerrufen werden, wenn keine notarielle Beglaubigung seiner Unterschrift vorliegt.

3. Schadensersatzbewährte Arbeitnehmerkündigungen

Es gibt Situationen, die dazu führen, dass der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur Leistung von Schadenersatz infolge der Vertragskündigung verpflichtet ist: i) der Arbeitnehmer kündigt ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist (fristlose Arbeitnehmerkündigung); ii) der angegebene wichtige Kündigungsgrund liegt nicht vor (rechtswidrige Arbeitnehmerkündigung) und iii) der Arbeitnehmer liegt die Arbeit außerhalb von Streikhandlungen nieder.

Kündigt der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, ist er dem Arbeitgeber zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Die Entschädigung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Dem Grundgehalt und den regelmäßigen Lohnbezügen für den Zeitraum der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist einerseits sowie einem eventuellen Schadensersatzanspruch andererseits. Ein Schadensersatz kann z.B. anfallen, wenn die Kündigung unmittelbar nach Ende einer durch den Arbeitgeber bezahlten Ausbildung erfolgt.

Kündigt der Arbeitnehmer außerordentlich und stellt sich heraus, dass kein wichtiger Grund vorliegt, endet dennoch das Arbeitsverhältnis, jedoch steht dem Arbeitgeber ein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitnehmer zu. Dieser Schadensersatz umfasst die Schäden, die dem Arbeitgeber durch die rechtswidrige sofortige Vertragsauflösung entstanden sind. Der Höhe nach beträgt dieser Anspruch maximal die im Falle der Missachtung der Auslauffrist zu zahlende Summe. Erklärt der Arbeitnehmer die außerordentliche Kündigung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, liegt ebenso eine rechtswidrige Kündigung vor, die einen Anspruch auf Schadenersatz begründen kann. Auch diese Kündigung führt allerdings zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Einen Anspruch auf Schadensersatz des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer tritt nach Ansicht der Rechtsprechung jedoch nur nach Klage gegen die Kündigung und Rüge des Fristablaufs durch den Arbeitgeber ein. Die Literatur sieht das teilweise anders.

Legt der Arbeitnehmer seine Arbeit nieder, wird dieses Verhalten als Vertragsauflösung gewertet, wenn zusätzlich zu der Abwesenheit des Arbeitnehmers weitere Anhaltspunkte einer endgültigen Niederlegung ersichtlich sind. Es werden zwei kumulative Voraussetzungen gefordert: i) ein freiwilliges, ungerechtfertigtes Nichterscheinen des Arbeitnehmers zu vertraglich geschuldeter Zeit und ii) den Willen, die Arbeitsleistung nicht wieder aufzunehmen. Es besteht die Vermutung einer Arbeitsniederlegung bei einer unentschuldigten Abwesenheit von mehr als zehn zusammenhängenden Werktagen. Zum Schutz des Arbeitnehmers muss allerdings der Arbeitgeber erklären, dass er die Arbeitsniederlegung als Kündigungsfiktion auffasst. Nach Zugang dieser Erklärung liegt eine (konkludente) ordentliche Arbeitnehmerkündigung ohne Auslauffrist vor.

Fortsetzung folgt

In ESA 08/25

Instagram
Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email Copy Link

Related Posts

Alojamento Local-Betriebe – Teil VIII

Alojamento Local-Betriebe – Teil VII

Die Beendigung von Arbeitsverträgen in Portugal: Teil VI

 

Entdecken Sie Algarve

ESA (Entdecken Sie Algarve) ist die deutschsprachige Zeitschrift Portugals, einschließlich der Inselgruppen Madeira und Azoren.

Seit 36 Jahren informiert das Magazin Urlauber und Residenten über Land, Leute, Kultur, Wirtschaft, Politik sowie aktuelle Ereignisse und Veranstaltungen und ist unentbehrlich für jeden, der mehr über Portugal wissen möchte.

Darüber hinaus bietet Ihnen auch die Online-Version von „Entdecken Sie Algarve“ umfangreiche Informationen.

Auf der Webseite www.entdecken-sie-algarve.com und auf unserer Facebook-Seite ESAmagazin können Sie tagesaktuelle Meldungen und ausgewählte Beiträge aus der Printausgabe lesen.

©2026 Entdecken Sie Algarve – Powered by Editurismo, Lda.  | Redaktionsstatut | IMPRESSUM

Webcare by ableLabel.eu

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

Diese Website verwendet Cookies für eine bessere Funktionalität. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Ablehnen
Akzeptieren
Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites verwendet werden können, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Das Gesetz besagt, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern können, wenn sie für den Betrieb dieser Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Arten von Cookies benötigen wir Ihre Erlaubnis. Diese Website verwendet verschiedene Arten von Cookies. Einige Cookies werden von Drittanbieterdiensten platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
  • notwendig
    Immer aktiv
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie Die Seitennavigation und den Zugriff auf sichere Bereiche der Website ermöglichen. Die Website funktioniert ohne diese Cookies nicht ordnungsgemäß.

  • Marketing
    Marketing-Cookies werden verwendet, um Besucher über Websites zu verfolgen. Die Absicht ist es, Anzeigen anzuzeigen, die für den einzelnen Benutzer relevant und ansprechend sind und somit für Verlage und Werbetreibende von Drittanbietern wertvoller sind.

  • Analytik
    Analyse-Cookies helfen Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher anonym mit Websites interagieren, indem sie Informationen sammeln und anonym berichten.

  • Präferenz
    Präferenz-Cookies ermöglichen es einer Website, Informationen zu speichern, die die Art und Weise ändern, wie sich die Website verhält oder aussieht, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • Nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir derzeit zusammen mit den Anbietern von individuellen Cookies klassifizieren.

  • Analytics
    Analytics-Cookies helfen Website-Besitzern, zu verstehen, wie Besucher mit Websites interagieren, indem sie Informationen anonym sammeln und melden.

  • Notwendig
    Immer aktiv
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugang zu sicheren Bereichen der Website ermöglichen. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

  • Einstellungen
    Mit Präferenz-Cookies kann sich eine Website Informationen merken, die das Verhalten oder Aussehen der Website ändern, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir zusammen mit den Anbietern einzelner Cookies klassifizieren.

Scroll Up