Close Menu
  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    • GESCHICHTE
    • POLITIK
    • RECHT
    • STÄDTE
    • TRADITION
  • LEBEN & KULTUR
    • EVENTS
    • FREIZEIT
    • KUNST & KULTUR
    • GASTRONOMIE
    • WEIN
  • UMWELT & NATUR
    • FAUNA
    • FLORA
    • UMWELT
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve

  • Nachrichten
  • LAND & LEUTE
    1. GESCHICHTE
    2. POLITIK
    3. RECHT
    4. STÄDTE
    5. TRADITION
    6. View All

    Merkwürdig! Portugiesische Frauenbewegung

    Fr. 02. Mai 2025

    Hinter den Kulissen: Bericht eines Augenzeugen

    Fr. 05. April 2024

    Die Spínola-Affäre: Ein Journalist deckt auf

    Mi. 03. April 2024

    Nelkenrevolution: Eine Blume steht Pate

    Di. 02. April 2024

    Präsidentschaftswahlen: Stichwahl nötig

    Mo. 19. Januar 2026

    Investition in Streitkräfte

    Fr. 02. Januar 2026

    Staatshaushalt 2026

    Mo. 29. Dezember 2025

    Portugals Verfassungsgericht kippt zentrale Teile der Staatsangehörigkeitsreform

    Di. 16. Dezember 2025

    Portugals Verfassungsgericht kippt zentrale Teile der Staatsangehörigkeitsreform

    Di. 16. Dezember 2025

    Lösungen gegen das Aussetzen von Haustieren gefordert

    Fr. 05. Dezember 2025

    Alojamento Local-Betriebe – Teil VIII

    Di. 02. Dezember 2025

    Petition fordert: Rassismus soll in Portugal als Verbrechen gelten

    Do. 06. November 2025

    Hotelbau am Vale do Olival

    Di. 06. Januar 2026

    Entdeckt: Ossónobas Tempel

    Mi. 01. Oktober 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Faro hat gute Luftqualität

    Fr. 05. September 2025

    Olivenöl aus Portugal – weiterhin wertstabil

    Mo. 26. Mai 2025

    Calçada soll UNESCO-Weltkulturerbe werden

    Mi. 30. April 2025

    Alheira de Mirandela ist Portugals meistverkaufte Produkt

    Di. 09. April 2024

    Olivenöl

    Mo. 01. Mai 2023

    Mehr öffentliche Mittel für wachsende Migrantenzahlen

    Di. 03. Februar 2026

    EU genehmigt neuen Algarve 2030

    Mo. 02. Februar 2026

    Präsidentschaftswahlen: Stichwahl nötig

    Mo. 19. Januar 2026

    Hotelbau am Vale do Olival

    Di. 06. Januar 2026
  • LEBEN & KULTUR
    1. EVENTS
    2. FREIZEIT
    3. KUNST & KULTUR
    4. GASTRONOMIE
    5. WEIN
    6. View All

    Märkte

    So. 01. Februar 2026

    Zirkus

    So. 01. Februar 2026

    Karneval

    So. 01. Februar 2026

    Tanz

    So. 01. Februar 2026

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Innovatives Sportzentrum

    Do. 06. März 2025

    Algarve: Neues Wanderfestival

    Mi. 05. Februar 2025

    Monte Gordo: Sand Races World Cup

    Do. 07. November 2024

    Buchpräsentation im Goethe-Institut

    Mo. 09. Februar 2026

    Europäischer Filmpreis für portugiesische Regisseurin

    Mi. 04. Februar 2026

    Regierung will portugiesische Kopfsteinpflaster aufwerten

    Mo. 02. Februar 2026

    Portimão in Bildern

    Do. 08. Januar 2026

    Tradition zum Nachmachen

    Mi. 11. Juni 2025

    Pastel de Feijão: Geografisch geschützte Bohnentörtchen

    Do. 06. März 2025

    Monchique: Bolo de Tacho wird Kulturerbe

    Fr. 31. Januar 2025

    Rabanadas

    Do. 01. Dezember 2022

    Weinsteuer anpassen

    Di. 05. August 2025

    Algarve Wein auf europäischer Bühne

    Mo. 26. Mai 2025

    Weinbranche in Sorge

    Do. 03. April 2025

    Ein Zuhause für Algarve-Weine

    Mi. 05. März 2025

    Buchpräsentation im Goethe-Institut

    Mo. 09. Februar 2026

    Europäischer Filmpreis für portugiesische Regisseurin

    Mi. 04. Februar 2026

    Regierung will portugiesische Kopfsteinpflaster aufwerten

    Mo. 02. Februar 2026

    Märkte

    So. 01. Februar 2026
  • UMWELT & NATUR
    1. FAUNA
    2. FLORA
    3. UMWELT
    4. View All

    Blaukrabbe bedroht Muschelproduktion

    Do. 04. Dezember 2025

    Iberischer Luchs: Zuchtprogramm feiert Rekordergebnis

    Do. 27. November 2025

    Iberischer Luchs in den Pyrenäen gesichtet

    Fr. 12. September 2025

    Schlangen schleichen sich in Städte

    Fr. 05. September 2025

    Insekt könnte Ausbreitung von Akazienplage stoppen

    Do. 11. Dezember 2025

    Iberische Halbinsel: Hotspot für invasive Arten

    Do. 06. November 2025

    Mandelbäume verschwinden

    Mo. 29. Januar 2024

    Vom Aussterben bedroht

    Mi. 14. Oktober 2020

    Guimarães: Europäische Grüne Hauptstadt 2026

    Do. 05. Februar 2026

    Erweiterung der Fläche für kontrollierte Feuer

    Mi. 04. Februar 2026

    Vorreiter bei Erneuerbaren, Stillstand bei Kreislaufwirtschaft

    Mi. 04. Februar 2026

    Portugal will Flüsse und Bäche renaturieren

    Di. 03. Februar 2026

    Guimarães: Europäische Grüne Hauptstadt 2026

    Do. 05. Februar 2026

    Erweiterung der Fläche für kontrollierte Feuer

    Mi. 04. Februar 2026

    Vorreiter bei Erneuerbaren, Stillstand bei Kreislaufwirtschaft

    Mi. 04. Februar 2026

    Portugal will Flüsse und Bäche renaturieren

    Di. 03. Februar 2026
  • LESERSERVICE
    • ABONNEMENTS
    • APOTHEKEN-NOTDIENSTE
    • BUSINESS PARTNER
    • BRANCHENVERZEICHNIS
    • ESA-BÜCHERSTUBE
    • GEZEITENTABELLE
    • KLEINANZEIGEN
  • KONTAKT
Facebook Instagram
Entdecken Sie Algarve
Facebook Instagram
You are at:Home»Land & Leute»Recht»Rechtsanwalt Hühn»Anwaltspraxis – Annahme und Ausschlagung der Erbschaft nach portugiesischem und deutschem Recht
Rechtsanwalt Hühn

Anwaltspraxis – Annahme und Ausschlagung der Erbschaft nach portugiesischem und deutschem Recht

By agasparDo. 18. Oktober 2018Updated:Do. 18. August 20225 Mins Read

Leseranfrage:

Mein kürzlich verstorbener Vater hat kein Testament hinterlassen; seine gesetzlichen Erben sind meine Schwester und ich. Mein Vater hatte eine Mietwohnung in Deutschland und ein kleines Haus in der Algarve. Sein Nachlass ist erheblich überschuldet, weshalb ich die Erbschaft ausschlagen möchte. Da nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, wo sich zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters sein gewöhnlicher Aufenthalt befand, in Portugal oder in Deutschland, kommt sowohl portugiesisches als auch deutsches Erbrecht als das auf seinen Nachlass anzuwendende Recht in Betracht. Wie ist die Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft in den beiden Staaten geregelt?

Antwort:

Nach Artikel 21 der seit 17. August 2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Ergibt sich ausnahmsweise aus der Gesamtheit der Umstände, dass der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen als dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts hatte, so ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht dieses anderen Staates anzuwenden.

Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person ist ein Rechtsbegriff, der ein tatsächliches Verhältnis beschreibt und nach der Regel Nr. 9 der Entschließung des Ministerkomitees des Europarates vom 18. Januar 1972 zur Vereinheitlichung der Rechtsgrundbegriffe „Wohnsitz“ und „Aufenthalt“ dort gegeben ist, wo die Dauer und die Beständigkeit des Aufenthaltes sowie andere Umstände persönlicher und beruflicher Natur die dauerhafte Beziehung zwischen einer Person und ihrem Aufenthalt anzeigen.

Wo sich der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Vaters also tatsächlich befand, ist daher aufgrund seiner Lebensumstände festzustellen.

Dem nach Artikel 21 der Europäischen Erbrechtsverordnung anzuwendenden Recht unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen, insbesondere auch der Übergang der zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte, Rechte und Pflichten auf die Erben, einschließlich der Bedingungen für die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft und deren Wirkungen.

Nach deutschem Erbrecht geht das Vermögen des Erblassers mit seinem Tod auf seine Erben über. Nach dem Prinzip des „Vonselbsterwerbs“ tritt der Erbe mit dem Erbfall vorläufig in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Dafür bedarf es keiner weiteren Handlung oder Erklärung des Erben, er hat jedoch das Recht, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen.

Der vorläufige Erbe kann die Erbschaft durch eine Erklärung annehmen. Diese Erklärung kann entweder durch ausdrückliche Äußerung erfolgen oder durch sogenanntes schlüssiges Verhalten, wenn er sich beispielsweise wie ein Erbe verhält.

Endgültig erlangt der vorläufige Erbe die Erbschaft erst mit der Annahme, bis dahin herrscht ein Schwebezustand. Die Annahme der Erbschaft beendet diesen Schwebezustand; ab diesem Zeitpunkt kann der Erbe auch nicht mehr ausschlagen.

Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt nach deutschem Recht gegenüber dem Nachlassgericht und ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung als Erbe Kenntnis erlangt. Die Frist beträgt jedoch sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält. Mit dem Ablauf dieser Fristen gilt die Erbschaft als angenommen: Die Annahme der Erbschaft wird also unterstellt. Wird die Erbschaft ausgeschlagen, so gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt und die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte.

Wie oben dargelegt, kann die Erbschaft nicht mehr ausgeschlagen werden, wenn sie einmal angenommen worden ist. Jedoch kann sich der Erbe von der einmal getroffenen Entscheidung, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen unter Umständen durch Anfechtung wieder lösen. Dies setzt aber einen Irrtum, eine Täuschung oder eine Drohung voraus. Der in der Praxis häufigste Fall ist, dass der Erbe sich über den Umfang des Nachlasses irrt, beispielsweise weil ihm Schulden des Erblassers nicht bekannt waren.

Nach portugiesischem Recht muss der Erbe die Erbschaft im Gegensatz zum deutschen Recht annehmen. Die nach portugiesischen Recht erforderliche Annahme ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie kann durch eine ausdrückliche schriftliche oder mündliche Erklärung oder auch stillschweigend erfolgen. Eine stillschweigende Annahme erfolgt beispielsweise durch die Inbesitznahme und Nutzung von Nachlassgegenständen, wie der Bezug einer Immobilie oder die Nutzung eines Kraftfahrzeugs aus dem Nachlass. Die Absicht, eine Erbschaft anzunehmen, muss jedenfalls deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Das Eigentum und der Besitz am Nachlassvermögen geht erst mit der Annahme auf den oder die Erben über.

Die Erklärung der Erbschaftsannahme ist unwiderruflich und das Recht auf Annahme verjährt mit Ablauf von zehn Jahren ab Kenntnis der Erbberechtigung.

Da der Erbe nach portugiesischem Recht die Erbschaft annehmen muss, braucht er sie nicht auszuschlagen. Gleichwohl ist die Erbausschlagung in den Art. 2062 bis 2067 des Código Civil geregelt.

Die Ausschlagung ist nur bezüglich der gesamten Erbschaft möglich und ist wie die Erbschaftsannahme unwiderruflich und kann weder unter einer Bedingung noch einer Befristung erfolgen. Die Annahme unter dem Vorbehalt der Durchführung eines Inventarerrichtungsverfahrens wird nicht als Bedingung angesehen. Durch dieses Verfahren wird eine Haftungsbeschränkung der Erben auf den Nachlass erreicht.

Sowohl die Annahme der Erbschaft als auch die Ausschlagung können wegen Täuschung oder Zwangs angefochten werden, die Annahme darüberhinaus wegen einfachen Irrtums.

Text: RECHTSANWALT WALDEMAR HÜHN in ESA 10/2018

Annahme anwaltpraxis Ausschlagung deutschem Erbschaft huehn portugiesischem rechstanwalt recht
Instagram
Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email Copy Link

Related Posts

Das Ende der Alojamento-Local Vermietungen an Touristen? Teil III

Gesetz zur Sterbehilfe abgeändert

Die Hypothek im portugiesischen Recht

 

Entdecken Sie Algarve

ESA (Entdecken Sie Algarve) ist die deutschsprachige Zeitschrift Portugals, einschließlich der Inselgruppen Madeira und Azoren.

Seit 36 Jahren informiert das Magazin Urlauber und Residenten über Land, Leute, Kultur, Wirtschaft, Politik sowie aktuelle Ereignisse und Veranstaltungen und ist unentbehrlich für jeden, der mehr über Portugal wissen möchte.

Darüber hinaus bietet Ihnen auch die Online-Version von „Entdecken Sie Algarve“ umfangreiche Informationen.

Auf der Webseite www.entdecken-sie-algarve.com und auf unserer Facebook-Seite ESAmagazin können Sie tagesaktuelle Meldungen und ausgewählte Beiträge aus der Printausgabe lesen.

©2026 Entdecken Sie Algarve – Powered by Editurismo, Lda.  | Redaktionsstatut | IMPRESSUM

Webcare by ableLabel.eu

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

Diese Website verwendet Cookies für eine bessere Funktionalität. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Ablehnen
Akzeptieren
Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites verwendet werden können, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Das Gesetz besagt, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern können, wenn sie für den Betrieb dieser Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Arten von Cookies benötigen wir Ihre Erlaubnis. Diese Website verwendet verschiedene Arten von Cookies. Einige Cookies werden von Drittanbieterdiensten platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.
  • notwendig
    Immer aktiv
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie Die Seitennavigation und den Zugriff auf sichere Bereiche der Website ermöglichen. Die Website funktioniert ohne diese Cookies nicht ordnungsgemäß.

  • Marketing
    Marketing-Cookies werden verwendet, um Besucher über Websites zu verfolgen. Die Absicht ist es, Anzeigen anzuzeigen, die für den einzelnen Benutzer relevant und ansprechend sind und somit für Verlage und Werbetreibende von Drittanbietern wertvoller sind.

  • Analytik
    Analyse-Cookies helfen Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher anonym mit Websites interagieren, indem sie Informationen sammeln und anonym berichten.

  • Präferenz
    Präferenz-Cookies ermöglichen es einer Website, Informationen zu speichern, die die Art und Weise ändern, wie sich die Website verhält oder aussieht, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • Nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir derzeit zusammen mit den Anbietern von individuellen Cookies klassifizieren.

  • Analytics
    Analytics-Cookies helfen Website-Besitzern, zu verstehen, wie Besucher mit Websites interagieren, indem sie Informationen anonym sammeln und melden.

  • Notwendig
    Immer aktiv
    Notwendige Cookies tragen dazu bei, eine Website nutzbar zu machen, indem sie grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugang zu sicheren Bereichen der Website ermöglichen. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

  • Einstellungen
    Mit Präferenz-Cookies kann sich eine Website Informationen merken, die das Verhalten oder Aussehen der Website ändern, wie Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

  • nicht klassifiziert
    Nicht klassifizierte Cookies sind Cookies, die wir zusammen mit den Anbietern einzelner Cookies klassifizieren.

Scroll Up