Die portugiesische Regierung plant eine umfassende Reform der Kraftfahrzeugsteuer (Imposto Único de Circulação, IUC). Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde im Parlament in der Detailabstimmung angenommen und ermöglicht es der Regierung, innerhalb von 180 Tagen die Zahlungsmodalitäten neu festzulegen.
Mehrheit für Gesetzesänderung
Die Vorlage wurde mit den Stimmen von PSD, CDS-PP und IL verabschiedet. PS und Chega enthielten sich. Eine endgültige Schlussabstimmung steht noch aus.
Abkehr vom bisherigen System
Kern der Reform ist die Abkehr von der bisherigen Regelung, wonach die Steuer im Monat der Fahrzeugzulassung zu entrichten ist. Künftig gelten feste Zahlungstermine für alle Fahrzeughalter. Ziel ist eine Vereinheitlichung und bessere Planbarkeit der Steuerzahlungen.
Übergangsregelung für 2027
Für das Jahr 2027 ist eine einmalige Übergangsphase vorgesehen.
- Beträge bis einschließlich 500 Euro werden einmalig im Oktober fällig.
- Höhere Beträge sind in zwei Raten im Juli und Oktober zu zahlen, wobei optional eine vollständige Zahlung im Juli möglich ist.
Diese Übergangsregel soll verhindern, dass Steuerpflichtige innerhalb kurzer Zeit sowohl die Abgabe für 2026 als auch für 2027 entrichten müssen.
Neues System ab 2028
Ab 2028 gilt ein dauerhaftes Modell mit gestaffelten Zahlungsfristen:
- Bis 100 Euro: Zahlung bis Ende April
- 100 bis 500 Euro: zwei Raten im April und Oktober
- Über 500 Euro: drei Raten im April, Juli und Oktober
Weitere Anpassungen
Zusätzlich wurde beschlossen, dass sich die Steuerberechnung künftig am Gesamtbetrag pro Steuerpflichtigem orientiert und nicht mehr an einzelnen Fahrzeugkennzeichen. Ein entsprechender Änderungsantrag des PS wurde mit breiter Mehrheit angenommen.
Die Änderung zielt darauf ab, die Pro-Kopf-Belastung fairer zu gestalten. Bisher zahlte jemand mit drei günstigen Kleinwagen eventuell insgesamt mehr Steuern (weil jedes Fahrzeug mit einem Mindestbetrag belegt war) als jemand mit einem teuren Luxuswagen. Künftig könnte die Steuerlast bei mehreren Fahrzeugen degressiv wirken – also nicht mehr linear pro Fahrzeug ansteigen.
Weitere Regelungen betreffen unter anderem:
- sofortige Fälligkeit aller Raten bei Zahlungsverzug
- anteilige Steuerbefreiung im Jahr der Erstzulassung
- Zahlungspflicht binnen 30 Tagen bei Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Begründung der Regierung
Die Regierung betont, dass die Übergangsregelung 2027 fiskalische Neutralität sicherstellen soll. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Bedingungen eine Steuerveranlagung für 2027 aufheben zu lassen, etwa bei Abmeldung eines Fahrzeugs im laufenden Jahr.

