Das Verwaltungs- und Finanzgericht von Castelo Branco hat Ende Januar die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Talsperre Pisão bei S. Pedro do Sul annulliert. Mit dem Urteil wird das gesamte Projekt gestoppt: Alle Maßnahmen und Verfahren, die von der UVP abhängen, dürfen nicht weitergeführt werden. Öffentliche Ausschreibungen und bereits erfolgte Vergaben müssen aufgehoben werden. Ohne eine gültige Umweltgenehmigung kann die Talsperre nicht gebaut werden.
Das sogenannte Aproveitamento Hidráulico de Fins Múltiplos do Crato – kurz Barragem do Pisão – war eine fast 70 Jahre alte Forderung und galt als eines der größten Infrastrukturprojekte im nördlichen Alentejo. Es ist mit € 141 Mio. im Wiederaufbau- und Resilienzplan (PRR) eingetragen. Geplant war ein 10.000 ha großer Stausee, um 5.000 ha landwirtschaftliche Fläche zu bewässern, 55.000 Menschen mit Wasser zu versorgen und Energie zu erzeugen. Doch dieses Vorhaben wäre mit enormen ökologischen Kosten verbunden gewesen.
Die Umweltorganisationen der Koalition C7, die eine Klage und eine einstweilige Verfügung eingereicht hatten, begrüßen das Urteil. Sie argumentieren, dass der Stausee irreversible Umweltschäden verursacht hätte: „Die Zerstörung von fast 60.000 geschützten Bäumen und 14 prioritären Habitaten, die Veränderung natürlicher Wasserläufe, die Umwandlung von Trockenland in Bewässerungsflächen in einer ohnehin wasserarmen Region, die Kontaminationsgefahr für Böden und Gewässer sowie die Zwangsumsiedlung der Bevölkerung von Pisão – alles zugunsten weniger Großgrundbesitzer und Agrarkonzerne“.
Laut den Umweltorganisationen steht dieses Ausmaß an Umweltschäden in „krassem Gegensatz“ zum tatsächlichen Nutzen des Staudamms: „Der öffentliche Nutzen ist nicht gegeben. Das Hauptziel ist nicht die Trinkwasserversorgung, sondern die landwirtschaftliche Nutzung. Daten zeigen, dass der vorhandene Barragem de Póvoa e Meadas für die Versorgung der Bevölkerung ausreicht.“
Darüber hinaus widerspreche das Projekt zentralen Umweltvorgaben der Europäischen Union, darunter die EU-Biodiversitätsstrategie 2030, die Wasserrahmenrichtlinie, die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sowie das Prinzip des Do No Significant Harm, das für die Finanzierung aus dem Wiederaufbaufonds maßgeblich ist.
Bereits die Umweltverträglichkeitsprüfung stellte fest: „Das Projekt wird erhebliche negative Auswirkungen haben – sowohl in der Bauphase als auch im Betrieb – mit gravierenden Folgen für Natur, Kulturerbe, Ökologie und sozioökonomische Strukturen.“ Dennoch sollte das Projekt von der EU finanziert werden.
Das Urteil bedeutet einen herben Rückschlag für das bereits in der Vergabe befindliche Infrastrukturprojekt. Die Umweltorganisationen betonen, dass sie weiterhin wachsam bleiben und jede Umgehung des Gerichtsbeschlusses verhindern werden. Sie fordern Investitionen, die mit den Klimazielen und der Umweltgesetzgebung im Einklang stehen.