Die Regierung führte Änderungen im sogenannten Ausländergesetz (23/2007) ein, die am 30. Oktober in Kraft traten. Unter anderem sieht die Gesetzgebung nun ein neues Visum für digitale Nomaden vor, die mindestens € 2.820 pro Monat verdienen.
Wer sich bewerben möchte, muss folgende Dokumente vorlegen: Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes; Arbeitsvertrag oder Zusage eines Arbeitsvertrags oder Erklärung des Arbeitgebers zum Nachweis des Arbeitsverhältnisses; Nachweis eines durchschnittlichen monatlichen Einkommens in den letzten drei Monaten, das mindestens dem Vierfachen des portugiesischen Mindestlohns (derzeit € 705) pro Monat entspricht. Im Falle einer selbständigen Tätigkeit müssen Antragsteller zusätzlich zum Nachweis des Wohnsitzes und des durchschnittlichen Monatseinkommens einen Unternehmens- oder Dienstleistungsvertrag oder Zusage für einen Dienstleistungsvertrag vorlegen.
Bisher nutzten viele digitale Nomaden das Touristenvisum oder das D7-Modell, das sich hauptsächlich an Rentner richtet. Gonçalo Hall, CEO von NomadX. sagt, dass Portugal „mehr von diesen Menschen braucht“, aber „nicht unbedingt Lissabon, das randvoll ist“. Dezentralisierung sei das Schlüsselwort. Deshalb setzt sich die im August von Gonçalo Hall gegründete Digital Nomad Association dafür ein, digitale Nomaden in andere Regionen Portugals zu locken.
Interessierte können das für zunächst ein Jahr gültige Visum in einer portugiesischen Botschaft oder bei der Ausländerbehörde in Portugal (SEF) beantragen. Darüber hinaus ist eine auf bis zu fünf Jahre verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung möglich.