Portugal verankert den Schutz von Tieren künftig ausdrücklich im Katastrophenschutz. Ein am 3. August im Amtsblatt veröffentlichter Erlass tritt am 8. August in Kraft und verpflichtet Gemeinden, Such-, Rettungs- und Versorgungsmaßnahmen für Tiere in ihre Katastrophenschutzpläne aufzunehmen. Damit werden Tiere erstmals systematisch in die Notfallplanung des Zivilschutzes einbezogen.
Die Gesetzesänderung erweitert die Definition des Zivilschutzes. Dessen Aufgabe ist künftig nicht nur die Verhütung und Bewältigung schwerer Unfälle und Katastrophen zum Schutz von Menschen und Sachwerten, sondern ausdrücklich auch der Schutz und die Versorgung von Tieren. Kommunale Zivilschutzpläne müssen künftig Maßnahmen für die Suche, Rettung, Evakuierung, Unterbringung und Versorgung von Tieren vorsehen sowie entsprechende Übungen durchführen.
Auslöser der Reform war nach Angaben von Premierminister Luís Montenegro eine praktische Erfahrung aus Katastrophenlagen: Viele Menschen weigerten sich, ihre Häuser zu verlassen, wenn sie ihre Haustiere zurücklassen mussten. Die stärkere Berücksichtigung von Tieren solle deshalb auch die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen.
Darüber hinaus wird die Generaldirektion für Lebensmittel und Veterinärwesen (DGAV) stärker in die Zivilschutzstrukturen eingebunden. Vertreter der Behörde für Tiergesundheit und Tierschutz werden künftig Mitglied der nationalen und regionalen Zivilschutzkommissionen. Auf kommunaler Ebene gehören außerdem der Amtstierarzt sowie anerkannte Tierschutz- und Rettungsorganisationen den Zivilschutzausschüssen an.
Neu geschaffen wird zudem eine eigene Tieraufnahme- und Sammelzone innerhalb der Einsatzräume. Dort sollen Tiere vorübergehend untergebracht, versorgt und nach ihrer Rettung registriert und medizinisch erstversorgt werden.

