Wie aus dem aktuellen SPACE-II-Bericht des Europarats hervorgeht, wurden in Portugal im Jahr 2024 insgesamt 28.903 Maßnahmen verhängt, die eine Freiheitsstrafe ganz oder teilweise ersetzten. Damit zählt das Land zu den europäischen Staaten, die besonders häufig auf ausgesetzte Freiheitsstrafen zurückgreifen. Von den insgesamt erfassten Maßnahmen entfielen 13.723 auf die Phase vor einem Urteil und 15.180 auf den Zeitraum nach einer gerichtlichen Entscheidung. Die Statistik bezieht sich auf Maßnahmen und nicht auf einzelne Personen, da Betroffene gleichzeitig mehreren Auflagen unterliegen können.
Vor Abschluss eines Strafverfahrens wurden 9.910 Verfahren vorläufig ausgesetzt, hinzu kamen 2.230 Alternativen zur Untersuchungshaft. Nach einer Verurteilung entschieden portugiesische Gerichte u. a. über 8.644 ausgesetzte Freiheitsstrafen, 3.309 gemeinnützige Arbeitsleistungen, 604 Hausarreste mit elektronischer Überwachung, 428 elektronische Überwachungsmaßnahmen, 173 therapeutische Maßnahmen sowie 1.536 Entscheidungen zur vorzeitigen Haftentlassung. Im Berichtsjahr endeten zudem 24.057 alternative Maßnahmen, überwiegend regulär nach Ablauf der festgelegten Frist. Unter den erfassten Personen befanden sich 3.017 Frauen, 395 Minderjährige und 395 ausländische Staatsangehörige.
Europaweit standen Anfang 2025 rund 1,43 Mio. Menschen unter Aufsicht im Rahmen alternativer Strafmaßnahmen. Das entspricht 154 Personen je 100.000 Einwohner. Der Europarat betont, dass Maßnahmen wie elektronische Überwachung, gemeinnützige Arbeit oder Hausarrest die Wiedereingliederung Verurteilter fördern und zugleich zur Entlastung der Gefängnisse beitragen können. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten seien jedoch erheblich und spiegelten die unterschiedlichen Straf- und Justizsysteme in Europa wider.

