Tausende Fahrzeughalter in Portugal werden innerhalb von nur drei Monaten die Kraftfahrzeugsteuer (Imposto Único de Circulação, IUC) zweimal entrichten müssen. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die Teil der Steuerreform ist und den Fälligkeitstermin künftig auf den Februar vereinheitlicht.
Konkret betrifft die Neuregelung alle Fahrzeuge mit Dezember-Zulassung. Diese Halter müssen die IUC noch bis 31. Dezember 2025 begleichen – und erneut im Februar 2026. Betroffen sind nach Branchenschätzungen 15.000 bis 20.000 Vehicle.

