Die portugiesische Regierung plant eine Verschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts. Begründet wird dies mit einem angeblichen Ansturm auf die portugiesische Staatsbürgerschaft. Doch aktuelle Zahlen des Instituts für Register und Notariate (IRN) zeichnen ein anderes Bild: Die durchschnittliche monatliche Zahl der Anträge ist zwischen 2024 und dem ersten Halbjahr 2025 um 12,5 % gesunken.
Auch ein längerfristiger Vergleich liefert wenig Argumente für strengere Regeln. Zwischen 2023 und 2024 stieg die Zahl der Staatsbürgerschaftsanträge lediglich um 1 %, obwohl die ausländische Bevölkerung in diesem Zeitraum um 25 % zunahm.
Trotzdem möchte die Regierung die Anforderungen weiter anheben. Die Staatsbürgerschaft durch Abstammung soll künftig nur noch bis zu den Urenkeln portugiesischer Staatsangehöriger möglich sein. Wer sich über einen dauerhaften Aufenthalt einbürgern lassen will, müsste künftig sieben Jahre in Portugal gelebt haben – sofern er oder sie aus einem portugiesischsprachigen Land stammt. Für alle anderen soll die Mindestaufenthaltsdauer auf zehn Jahre steigen. Bislang galt eine Frist von fünf Jahren.
Während die Zahl der Anträge kaum steigt, wächst die Zahl der unbearbeiteten Verfahren drastisch: Über 500.000 Fälle sind mittlerweile anhängig – das Zehnfache im Vergleich zur Situation vor zehn Jahren. Rund 31 % betreffen Nachkommen sephardischer Juden, deren Einbürgerung seit 2015 möglich ist – um das historische Unrecht der Vertreibung der sephardischen Juden aus Portugal im 15. Jh. wiedergutzumachen. Weitere 20 % entfallen auf Langzeitbewohner Portugals, 15 % auf Kinder von im Ausland geborenen Portugiesen. Anträge durch Ehe oder Partnerschaft machen 14 %, Anträge von Enkeln 12 % aus.
Auffällig ist: Die Mehrheit der Einbürgerungen betrifft Personen, die gar nicht in Portugal leben. 2023 stammten 40 % der neuen Staatsbürger aus Israel. Menschen, die seit mindestens sechs Jahren in Portugal lebten, machten dagegen nur etwa ein Viertel der Einbürgerungen aus.
Bei der Parlamentsdebatte zur Gesetzesreform verteidigte der Minister für Präsidentschaftsangelegenheiten, António Leitão Amaro, die Pläne: „Der Zugang zur und der Besitz der portugiesischen Staatsbürgerschaft dürfen nicht erleichtert oder gehandelt werden. Staatsbürgerschaft darf keine Transaktion sein – kein Mittel, um einen Pass zu erhalten und sofort in ein anderes EU-Land weiterzuziehen.“ Er warnte vor einer „geschwächten Bindung zur nationalen Gemeinschaft“. Die Zahl der Anträge sei gestiegen, so der Minister, nicht aber die Zahl der Anträge von Kindern portugiesischer Eltern.
Die Debatte über das Staatsangehörigkeitsrecht sorgte für hitzige Diskussionen – nicht nur im Parlament.
Staatschef Marcelo Rebelo de Sousa hat Zweifel an den Zahlen geäußert, die zu der Regierungsentscheidung geführt haben, und wird voraussichtlich den Gesetzesvorschlag vom Verfassungsgericht prüfen lassen. Selbst die Möglichkeit eines Vetos durch ihn ist denkbar.

