Eine EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen verpflichtet die Mitgliedstaaten im Jahr 2021 Zensusdaten zu erheben. Eine gigantische Aufgabe bei der die aktive Teilnahme aller Bürger gefragt ist.
Volkszählungen blicken auf eine lange Tradition zurück. Bereits 2238 v. Chr. ordnete der chinesische Kaiser Yao eine statistische Ermittlung der Bevölkerungszahl an. Dokumente belegen die jährliche Durchführung von Zensus im 16. Jh. v. Chr. in Ägypten, und auch die Römer und die Griechen ordneten solche Erhebungen an. Oft beschränkte man sich dabei auf die Erfassung der Einkommen und der waffenfähigen Männer, denn es ging lediglich darum, die zu zahlenden Steuern festzulegen und um die Rekrutierung für die Armee. Heutzutage werden Daten zur Bevölkerung und zu deren Wohn- und Arbeitssituation erhoben, welche einer Vielzahl wichtiger Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dienen. Der Zensus kann also als eine Art Inventur des Landes bezeichnet werden, die es der Regierung zum Beispiel ermöglicht zu wissen, wo und wie viele Kinder in den kommenden Jahren eingeschult werden, oder wo aufgrund der Altersstruktur Senioren- und Pflegeeinrichtungen gebraucht werden. Des Weiteren hängt die Verteilung der staatlichen Subventionen an die Bezirke von der Bevölkerungsdichte ab. Auch die Sitze der EU-Mitgliedstaaten im Europaparlament und -rat oder die Zuteilung von Zuschüssen für den Bau von Infrastrukturen wie Krankenhäuser hängen von aktuellen Einwohnerzahlen ab. Deshalb schrieb die Europäische Union durch die EU-Verordnung Nr. 763/2008 ab 2011 für alle Mitgliedstaaten die Durchführung von Volks- und Wohnungszählungen im Abstand von zehn Jahren vor. Die Verordnung legt auch die Merkmale fest, die alle EU-Länder liefern müssen, denn nur so sind die Ergebnisse des Zensus europaweit vergleichbar.
In Portugal wird seit 1890 alle zehn Jahre ein Zensus durchgeführt. Seit 2011 kann der Fragebogen per Internet (http://censos.ine.pt) ausgefüllt und eingereicht werden. Somit soll das Speichern und Abrufen der Daten vereinfacht und eine schnellere und günstigere Daten-Aktualisierung ermöglicht werden. Weitere im Jahr 2011 eingeführte Neuigkeiten waren die Registrierung der Gebäude mittels geographischer Koordinaten und die Erhebung von eheähnlichen Lebensgemeinschaften und Homo-Ehen.
Zuständig für die Durchführung des Zensus in Portugal sind das Statistikamt INE, sowie auf kommunaler Ebene die Rathäuser und Gemeindeämter. Pandemie bedingt wird dieses Jahr auf das Ausfüllen der Fragebogen via Internet gesetzt. Mittels INE-Karte identifizierte Erhebungsbeauftragte werden ab 5. April den Haushalten einen Umschlag mit den Zugangsdaten für die Online-Beteiligung übergeben. Die Beantwortung muss zwischen dem 19. April und dem 3. Mai erfolgen. Vier Fragebogen müssen ausgefüllt werden: einer über das Gebäude, dass der Erhebungsbeauftragte ausfüllt, einer zur Wohnung, einer zur Familie und einer zu jeder Person.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Fragebogen telefonisch zu beantworten. Diese richtet sich im Wesentlichen an Bevölkerungsgruppen, denen das Ausfüllen über das Internet nicht möglich ist oder die aus gesundheitlichen Gründen ihr Haus nicht verlassen können. Für Situationen, in denen eine online oder telefonische Beantwortung nicht möglich ist, werden andere Formen der Teilnahme zur Verfügung stehen, einschließlich Stellen bei den Câmaras Municipais und Juntas de Freguesia, die bei der online Beantwortung oder beim Ausfüllen der Fragebögen auf Papier unter Beachtung aller von der Gesundheitsbehörde festgelegten Sicherheitsmaßnahmen helfen.
Auch Ausländer, die mehr als die Hälfte des Jahres in Portugal verbringen oder sich der Großteil ihres Eigentums in Portugal befindet, gelten als Bewohner und müssen die Formulare zur Wohnung, Familie und Person ausfüllen.
Mit dem Statistikgesetz Nr. 22/2008 trat auch in Portugal die Auskunftspflicht ein. Dieses Gesetz legt fest, dass alle persönlichen Einzelangaben strikt geheim zu halten sind. Die Erhebungsbeauftragten haben sich zudem dazu verpflichtet, das Statistikgeheimnis und das Datenschutzgesetz zu wahren und Informationen geheim zu halten, die ihnen im Rahmen der Erhebung bekannt werden, auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit.
Zensus 2021
19. April – 3. Mai unter https://censos.ine.pt/
Telefonische Unterstützung unter
Linha de Apoio CENSOS 2021 (INE) – 210 542 021