Ob im Supermarkt, in der Apotheke oder im Restaurant: Wer bezahlt, bekommt auch eine ausgedruckte Papier-Rechnung. Doch damit ist ab sofort Schluss. Händler und Dienstleister stellen das Papier nicht mehr automatisch aus. Aber der Kunde kann weiterhin eine Rechnung verlangen – entweder auf Papier oder per E-Mail. Trotz des neuen Gesetzes wird natürlich jeder Kauf weiterhin registriert. Jeder einzelne Vorgang wird direkt an das Finanzportal gesendet, wo die Steuerzahler diesen dann einsehen können. Dafür kann der Käufer die Steuernummer (NIF) angeben. Um auf die Papierrechnung verzichten zu können, müssen die Unternehmen über eine zertifizierte Software verfügen, die „in Echtzeit“ die Daten an den Fiskus schickt.
Die Maßnahme wurde bereits im Juni von Simplex+2018 angekündigt und wird vom Finanzministerium reguliert. Zusätzlich kommt eine weitere Neuerung. Ab 1. Januar 2020 werden alle Rechnungen einen sogenannten QR-Code enthalten. Damit können die Steuerzahler ihre Rechnung auch später noch beim Finanzamt einreichen. Dafür muss sie lediglich fotografiert werden, etwa mit dem Handy. Somit kann der Steuerpflichtige die Steuervorteile nutzen, ohne seine Steuernummer direkt an den Händler oder Dienstleister weitergeben zu müssen. Diese Maßnahme soll zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Betrug beitragen.
Allerdings äußerten sich Datenschützer negativ zu der papierlosen Rechnung und der Einführung von Barcodes. Doch die Regierung beruhigt.
Übrigens: Umweltschützer freuen sich über das neue Gesetz. Die Organisation Zero glaubt, dass damit pro Jahr 281.000 Bäume weniger gefällt werden müssen.