Tausende Tierfreunde gingen in Lissabon auf die Straße. Der Grund: Das Verfassungsgericht will das 2014 in Kraft getretene Tierschutzgesetz als verfassungswidrig erklären.
Nach Artikel 387 des Strafgesetzbuches begeht eine Straftat der Misshandlung von Haustieren, wer einem Haustier ohne rechtmäßigen Grund Schmerzen, Leiden oder andere körperliche Misshandlungen zufügt, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 120 Tagessätzen geahndet wird. Doch bislang kam es für Straftäter nie zu einer Haftstrafe. Das Verfassungsgericht hat drei Verurteilungen mit der Begründung aufgehoben, dass nur Angriffe auf verfassungsrechtlich geschützte Werte – wie Leben, Gesundheit, Privateigentum oder die Würde des Menschen – mit Freiheitsentzug geahndet werden können. Mit anderen Worten: Das Rechtsgut der Tiere ist nicht in der Verfassung verankert, und daher kann es keinen Freiheitsentzug für die Misshandlung von etwas geben, das nicht ausdrücklich durch das Grundgesetz geschützt ist. Geldstrafen zwischen € 2.000 und € 7.500 sind aber nach wie vor in Kraft, die Polemik betrifft lediglich den Freiheitsentzug der Täter.
Die sozialistische Regierung beabsichtigt, das Tierschutzgesetz zu klären, u. a. die Bestimmbarkeit einiger Begriffe – wie „Tier“ oder „Misshandlung“ – zu verbessern, und im Rahmen der geplanten Verfassungsrevision Tiere als Rechtsgut aufzunehmen.
Zwischen 2018 und 2022 registrierten die Polizeikräfte PSP und GNR 10.000 Straftaten wegen Aussetzung und Misshandlung von Tieren