Aufgrund der extremen Kälte in der ersten Januarhälfte beschloss die Regierung allen privaten Verbrauchern mit einer installierten Leistung unter 6,9 kVA eine „außerordentliche und einmalige Unterstützung“ auf die Januar-Stromrechnung zu gewähren. In der Praxis besteht die Unterstützung aus einer Ermäßigung von maximal € 2,40 und soll 5,2 Millionen Verbrauchern zugutekommen. Der Rabatt wird von den Stromversorgern direkt bei der Rechnungsstellung an die Verbraucher berücksichtigt.
Die Regierung beschloss zudem, den ca. 800.000 Familien, die vom sozialen Stromtarif (33,8 % niedriger als der normale Tarif) profitieren, eine außerordentliche Ermäßigung in Höhe von 10 % für die gesamte Dauer des neuen Lockdowns zu gewähren.