Portugals Parlament stimmte gestern der Entkriminalisierung der Euthanasie zu.
Gleich fünf Gesetzentwürfe lagen den Abgeordneten vor.
Gesetzesentwurf der PS: 127 Abgeordnete stimmten dafür, 10 enthielten sich der Stimme und 86 stimmten dagegen.
Gesetzesentwurf des Linksblocks : 124 dafür, 14 Enthaltungen und 85 dagegen.
Gesetzesentwurf der PAN: 121 dafür, 16 Enthaltungen und 86 dagegen.
Gesetzesentwurf der Grünen (PEV): 114 dafür, 23 Enthaltungen und 86 dagegen.
Gesetzesentwurf der Iniciativa Livre: 114 dafür, 24 Enthaltungen und 85 dagegen.
Nun wird eine parlamentarische Kommission einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, dem als Grundlage diese fünf Gesetzentwürfe dienen.
Obwohl die Mehrheit der Abgeordneten im Parlament für die Entkriminalisierung der Euthanasie ist, scheint es unter der Bevölkerung nicht so zu sein. Eine Umfrage des Egas-Moniz-Instituts ergab, dass nur 50 % der Befragten in Portugal diese Pläne befürworten, ein Viertel dagegen ist und knapp 24 % unentschlossen. Fast 64 % fordern, dass die Wähler darüber bei einem Referendum entscheiden. Dafür sind 60.000 Unterschriften nötig, von denen laut Presseberichten zwei Dutzend konservative und christliche Organisationen schon rund 40.000 gesammelt haben.
Zu den Gegnern zählt auch die portugiesische Ärztekammer. Der unabhängige „Nationale Ethikrat für Biowissenschaften“ lehnte vier der fünf Entwürfe ab, weil sie nicht „ethisch akzeptabel“ seien.
Staatschef Marcelo Rebelo de Sousa, ein überzeugter Katholik, könnte ebenfalls die Entkriminalisierung erschweren indem er das Gesetz dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegt.
Im Mai 2018 war ein erster Vorstoß, die aktive Sterbehilfe zu entkriminalisieren, knapp gescheitert: Damals fehlten den Befürwortern im Parlament fünf Stimmen.
In der EU ist aktive Sterbehilfe nur in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg zugelassen.