Im Mai 2014, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über die Überarbeitung des Küstenstreifen-Gesetzes (vgl. dazu ESA 12/13), hat die Regierungspartei PSD einen Entwurf vorgelegt. Das Änderungsgesetz Nummer 34/2014 ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Zum einen ist die Frist zur Klageerhebung aufgehoben worden. Das heißt, dem Bürger steht sein Klagerecht unter Vorlage des Urkundenbeweises ohne zeitliche Beschränkung zu. Zum anderen gehören solche Gebäude, die vor dem 1. August 1951 errichtet wurden und sich nicht in einer Gefahrenzone befinden, automatisch nicht dem Staat. Zum Verständnis: Am 1. August 1951 ist in Portugal das allgemeine Baugesetz in Kraft getreten. Vor diesem Datum konnte quasi jeder so bauen, wie er wollte. „Ausgerechnet jene, die sich an keine Bauvorschriften zu halten brauchten, sollen bevorzugt werden. Alle diejenigen, die mit Baugenehmigungen gemeindlicher und staatlicher Stellen nach dem 1. August 1951 gebaut haben, sollen hingegen ihr Eigentum „verlieren“, wenn sie den Urkundenbeweis nicht führen können“, führt der Experte im Immobilienrecht Rechtsanwalt Dr. Alexander Rathenau aus.Aber auch diese 1951-Regelung ist nach Auffassung des Experten eine Farce. Denn nahezu die gesamte Küstenfläche werde willkürlich als „Gefahrenzone“ dargestellt, weshalb wieder nur eine Handvoll Eigentümer von dieser Regelung profitieren werden können. Der Entwurf der Oppositionspartei PS, der nicht in Kraft trat, sah hingegen nur eine Verlängerung der Frist zur Klageerhebung um weitere zwei Jahre (bis Januar 2016) vor. „Das Unglaubliche an diesen Entwürfen beider Parteien ist, dass sie – so wie es der Gesetzgeber 2005 bereits vorgemacht hatte – die Heranziehung der monarchischen Dekrete aus dem 19. Jahrhundert und auch den zu führenden strengen Urkundenbeweis, der in der Praxis nicht geführt werden kann, nicht in Frage stellen!“, hob der Experte Dr. Rathenau noch vor dem Inkrafttreten des PSD-Entwurfes am 1. Juli 2014 hervor.