Am Mittwoch stimmte das EU-Parlament über eine neue Richtlinie gegen Plastikmüll ab.
Nach der Vorstellung des Europaparlaments sollen ab 2021 EU-weit neun verschiedene Einwegprodukte aus Plastik verboten werden: Trinkhalme, Besteck, Teller, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für den Kaffee, dünne Plastiktüten, Wattestäbchen, Getränkeverpackungen aus erweitertem Polystyrol und so genanntes „oxo-abbaubares Plastik“ – ein Material mit Metallbeimischung.
Ein Problem für die Umwelt stellen zudem Lebensmittelverpackungen und Fast-Food-Behälter dar. Für derartige Produktgruppen, bei denen es keine preiswerten Alternativen aus anderen Stoffen gibt, will das Europaparlament eine Minderung beim Verbrauch bewirken (mindestens 25 % bis 2025). Bei Einwegplastikflaschen sieht das Parlament zudem ab 2025 eine Recycling-Quote von 90 Prozent vor.
Während hierzulande die Maßnahme von Umweltschutzvereinen wie Quercus und ZERO begrüßt wurde, wird sie von der Industriebranche kritisiert. Laut dem Verein der Plastikindustrie APIP ist es eine „unbedachte Maßnahme“, die die Lebensmittelsicherheit und die öffentliche Gesundheit in Risiko stellt. Die Einweg-Plastikprodukte würden lediglich in einer bestimmten Marktnische zum Einsatz kommen und der „Sicherheit, Hygiene und öffentlichen Gesundheit dienen“. In Krankenhäusern, Haftanstalten oder Flugzeugen sei die Nutzung von Plastikgeschirr auch eine Sicherheitsfrage. Die Branche habe selbst viel zur Reduzierung des Plastiks geleistet sowie zu einer richtigen Entsorgung und Wiederwertung von Kunststoff. Die Problematik sei viel größer und könnte lediglich mit einem Verbot nicht gelöst werden.
In den kommenden Monaten müssen sich die EU-Kommission, das Europaparlament und die Mitgliedstaaten im so genannten Trilog-Verfahren über den endgültigen Gesetzestext einigen. In Brüssel geht man davon aus, dass die Einigung zwischen Mitgliedstaaten, EU-Kommission und Europaparlament im kommenden Jahr steht. Anschließend beginnt dann die gesetzgeberische Umsetzung in den Mitgliedstaaten, für die eine zweijährige Frist gilt.