Mit 1. Oktober ist ein neues Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Bereits vor einigen Wochen hatten die Abgeordneten aller Parteien, außer der PCP (Kommunistische Partei Portugals), für eine neue Regelung im Tierschutz gestimmt. Am 29. August wurde das Gesetz im Amtsblatt Diário da República veröffentlicht. Darin heißt es: „Wer ohne legitimem Grund einem Haustier Schmerzen zufügt, es körperlich missbraucht oder ihm Schaden zufügt, der wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen in der Höhe von bis zu 120 Tagessätzen bestraft.“ Eine härtere Strafe gibt es, wenn das Tier aufgrund der Misshandlung stirbt, ein wichtiges Organ beschädigt wird oder das Tier nicht mehr laufen kann. Der Täter kann in diesen Fällen zwei Jahre ins Gefängnis kommen oder 240 Tagessätze zahlen müssen.
Doch im Vorfeld gab es zahlreiche Diskussionen. Die Partei für die Tiere und die Natur (PAN) gratulierte den Politikern zwar dazu, sich zu einer neuen Regelung durchgerungen zu haben, doch gebe es noch Bedarf zur Nachbesserung. Vertreter der PAN schlagen vor, die Arten der Misshandlungen gesetzlich genauer zu definieren. Außerdem ist der Partei die Liste mit den Straftaten zu kurz, für die theoretisch eine höhere Strafe ausgesprochen werden kann. Geht es nach den PAN-Mitgliedern, müsse dieses Gesetz auf jeden angewendet werden können, nicht nur auf die Besitzer der Tiere. Auf die Liste würden die Tierschützer jeden physischen und psychischen Missbrauch setzen, einschließlich der Verwendung von Tieren bei gefährlichen und verbotenen Aktivitäten, bei denen die Lebewesen überlastet werden. Die Freiheitsstrafen sollten zwischen sechs Monaten und zwei Jahren liegen. Außerdem fehlt den PAN-Mitgliedern ein Tierhalte-Verbot für jene, die sich strafbar gemacht haben.