Mit 1. Mai tritt in Portugal der neue Rechtsstatus der Tiere in Kraft (s. ESA 2/17), der neue rechtliche Verpflichtungen für Besitzer mit sich bringt, aber auch für Personen, die auf ein verletztes oder streunendes Tier treffen. Das Gesetz erkennt Tiere nun als „sensible Lebewesen“ an. Wer sie misshandelt, den erwarten hohe Geld- und Gefängnisstrafen. Bis zu 120 Tagessätze können von den Richtern als Geldstrafe verhängt werden, ebenso bis zu ein Jahr Haft. In der Wohnung müssen die Tiere Zugang zu Wasser und Fressen haben. Außerdem verpflichten sich die Besitzer, ihre Haustiere tierärztlich versorgen zu lassen.
Wer Tiere hat und sich scheiden lässt, muss jetzt zwingend auch schriftlich festlegen, wo der Vierbeiner bleibt. Im Streitfall entscheidet das Gericht, ähnlich wie beim Sorgerecht von Kindern. Dabei müssen die Richter die Interessen sowohl der Erwachsenen als auch der gemeinsamen Kinder berücksichtigen – und natürlich auf das Wohl des Tieres achten. Neben den Pflichten gibt es mit der Gesetzesnovelle auch Erleichterungen für Tierliebhaber. Auf Antrag der Partei Menschen, Tiere und Natur (PAN) wurde beschlossen, dass Tierhalter Kosten für Tierarzt und Medikamente von der Steuer absetzen können. Die entrichtete Mehrwertsteuer kann in der Einkommensteuererklärung in der Kategorie „Familienausgaben“ bis zu einer Höhe von 250 Euro angegeben werden.