Seit Januar ist das neue Gesetz in Kraft, das Rauchen in geschlossenen Räumen von Restaurants, Bars und Diskotheken nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Die Räume müssen eine Fläche von mindestens 100 m2 und eine Mindestdeckenhöhe von 3 m haben. Zudem wurden in der Verordnung der Ministerien für Wirtschaft und Gesundheit bestimmte Anforderungen an Lüftungsanlagen festgelegt. Außerdem müssen die Raucherräume von anderen Räumen so getrennt sein, dass ein Vorraum von mindestens 4 m2
vorhanden ist. Davor müssen automatische Türen installiert sein. Die Eingangstür der Räume, in denen das Rauchen erlaubt ist, darf sich nicht gleichzeitig mit der anderen Tür öffnen. Die Raucherplätze inklusive des jeweiligen Vorzimmers dürfen maximal 20 %
der für Kunden vorgesehenen Fläche einnehmen. „Die maximale Kapazität der Orte, an denen das Rauchen erlaubt ist, wird vom Eigentümer der Einrichtung oder von den für die Einrichtungen verantwortlichen Stellen festgelegt und muss mit dem Brandschutz in Gebäuden übereinstimmen und von spezialisierten Technikern validiert werden“, heißt es im Gesetz.
Raucherräume müssen ausgeschildert und die maximal zulässige Kapazität an der Tür ersichtlich sein. Die Hinweise, dass unter 18-Jährigen der Zutritt verboten ist“ und dass „die Qualität der Luft in diesem Raum die Gesundheit ihrer Benutzer gefährden kann“, müssen gut sichtbar zu lesen sein. In Raucherräumen müssen Lüftungsanlagen vorhanden sein und eine Mindestlüftungseffizienz von 80 % muss gewährleistet sein. Räume, in denen geraucht werden darf, müssen vor der Nutzung für Reinigungs- oder Wartungszwecke mindestens eine Stunde lang einem Luftwechsel von mindestens zehn Luftwechseln pro Stunde unterzogen werden.
Das Gesetz von 2007 legt Normen zum Schutz der Bürger vor unfreiwilliger Exposition gegenüber Tabakrauch und Maßnahmen zur Reduzierung der Nachfrage im Zusammenhang mit der Abhängigkeit und der Beendigung des Konsums fest. „Die Erfahrung mit der Anwendung dieses Gesetzes und die Notwendigkeit, Artikel 8 des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs vollständig einzuhalten, zwangen die Regierung zu neuen Maßnahmen. So wird die Anzahl der Orte begrenzt, an denen geraucht werden darf. Strengere Einbaubedingungen und technische Anforderungen an die jeweiligen Lüftungsanlagen haben zum Ziel, die Gesundheit in diesen Räumen zu fördern“, heißt es in der Verordnung.