Das Gesundheitsministerium hat den Maximalbetrag erhöht, den der Nationale Gesundheitsdienst (SNS) an Einrichtungen zahlen muss, die für die nicht dringende Patientenbeförderung verantwortlich sind. Das veröffentlichte Dokument zielt außerdem auf eine Anpassung der Verwaltungs- und Zahlungsregeln für nicht dringende Patiententransporte ab und verabschiedet eine mehrjährige Preisstrategie. Diese Aktualisierung soll eine höhere Qualität und einen besseren Zugang zu diesem grundlegenden Dienst für die Gesundheitsversorgung der Patienten gewährleisten. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums beabsichtigt man außerdem, eine größere Vorhersehbarkeit in der Beziehung zwischen dem SNS und den für diese Transportart verantwortlichen Stellen einzuführen. Laut der veröffentlichten Anordnung wird die sogenannte Ausstiegsgebühr nun für Fahrten von weniger als oder gleich 15 Kilometern erhoben. Dabei handelt es sich um einen Festbetrag für kürzere Strecken, inklusive Hin- und Rückfahrt. Bei einem Krankentransport beträgt die Gebühr nun € 10,78 pro Patient. Bei Transporten, die in Fahrzeugen durchgeführt werden, die für den Transport von Patienten bestimmt sind (VDTD), wird ein Betrag von bis zu € 9,30 gezahlt. Bei Fahrten zwischen 15 und 100 km erhöht sich der Höchstbetrag pro Kilometer für nicht dringende Patiententransporte auf € 0,63 bei Krankenwagen und € 0,60 Euro bei Transporten durch VDTD.
Die Höchstbeträge für Verbrauchsmaterialien im Rettungswagen betragen € 9 für das Versorgungsset, € 25 für die Nutzung eines Beatmungsgeräts und € 10 für die Nutzung von Sauerstoff.
Darüber hinaus wird auch die Wartezeit während des Fahrdienstes aktualisiert – bei Krankenwagen auf € 11,50 zwischen der 2. und 4. Stunde und bei VDTD auf € 8 zwischen der 2. und 3. Stunde. Nach der 4. Wartestunde bei Krankenwagen und nach der 3. Wartestunde bei VDTD reduziert sich der Vertragsbetrag um 50 %.
Das Diplom zielt außerdem auf die Anpassung der Verwaltungs- und Zahlungsregeln für nicht dringende Patiententransporte ab und verabschiedet eine mehrjährige Preisstrategie, die Aktualisierungen der zu zahlenden Beträge bis 2026 vorsieht, was allen Partnern in diesem System mehr Sicherheit und Vorhersehbarkeit bietet.
Darüber hinaus legt die Verordnung auch fest, dass die Organe des Gesundheitsministeriums sowie die Einrichtungen und Dienste des SNS bis Ende 2024 zwingend ein einziges Computersystem verwenden müssen für die Anfrage und Verwaltung von nicht-dringenden Patiententransporten.