Die Tourismusabgabe von Lagoa ist seit dem 13. April in Kraft, um strategische Investitionen zur Wertsteigerung des Bezirks als touristisches Ziel zu stärken.
Die Abgabe in Höhe von € 1 pro Übernachtung in der Nebensaison (vom 1. November – 31. März) und von € 2 in der Hochsaison (vom 1. April – 31. Oktober) wird in diversen touristischen Unterkünften, inklusive Hostels, Camping- und Stellplätzen, bis zu maximal sieben aufeinanderfolgenden Nächten auf Gäste ab 13 Jahren erhoben.
Die Tourismusabgabe unterliegt nicht der Mehrwertsteuerpflicht, zudem gelten einige Ausnahmen, die ordnungsgemäß nachgewiesen werden müssen, wie z. B. Gäste bis 12 Jahren, mit einer Behinderung von mindestens 60 % oder Aufenthalt aus medizinischen Gründen, einschließlich eines Begleiters.
„In einer Gemeinde, in der der Tourismus eine entscheidende Rolle in der Wirtschaft spielt und in der die steigende touristische Nachfrage zu einem Anstieg des Drucks auf kommunale Einrichtungen, Infrastrukturen, städtischen und natürlichen Raum führt, stellt diese Abgabe eine neue Finanzierungsquelle dar, um Verbesserungen vorzunehmen sowie Kultur- und Freizeitaktivitäten im Bezirk zu fördern“, rechtfertigt die Stadtverwaltung die Einführung der Tourismusabgabe.