Das seit letztem Monat in Kraft getretene nationale Geldwäschegesetz setzt die Änderungen der vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie in der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung in Portugal um. Unter Anwälten stößt es jedoch auf große Kritik.
Laut dem Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer Guilherme de Figueiredo ist das Gesetz ein „Angriff auf die Verschwiegenheitspflicht der Anwälte“. Dabei geht es um das Verbot der Anwälte ihre Kunden darüber zu informieren, dass Ermittlungen gegen sie laufen, sowie um die Pflicht der Anwälte alle Informationen, die sie über mögliche Geldwäschetransaktionen oder Terrorismusfinanzierung haben, der Kriminalpolizei weiterzuleiten.
Das neue Gesetz sieht ebenfalls neue Schwellenwerte für Bargeldgeschäfte vor. Für Privatpersonen sind Zahlungen über 3.000 Euro in Bargeld verboten; die Grenze liegt bei 10.000 Euro für Personen, die im Ausland leben. Unternehmen müssen Transaktionen ab 1.000Euro per Überweisung, Einzugsermächtigung oder Scheck tätigen, sodass der Empfänger identifiziert werden kann.