Die EU-Kommission verklagt Portugal vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, weil das Land Gebrauchtwagen, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt werden, höher besteuert als auf dem portugiesischen Markt erworbene Gebrauchtwagen. Nach den EU-Vorschriften darf kein Mitgliedstaat auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten höhere inländische Abgaben erheben, als gleichartige inländische Waren zu tragen haben. „Die fraglichen portugiesischen Rechtsvorschriften berücksichtigen den Wertverlust von Pkws, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt werden, nicht in vollem Umfang und sind daher nicht mit Artikel 110 AEUV vereinbar“, so die Pressemitteilung der Kommission. Der EU-Gerichtshof hatte bereits im Juni 2016 festgestellt, dass eine frühere Version der Imposto sobre Veículos (ISV) gegen das EU-Recht verstößt. Im Januar 2019 hatte die Kommission Portugal ein Aufforderungsschreiben bezüglich der diskriminierenden Besteuerung übermittelt und im November eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Da Portugal seine Rechtsvorschriften nicht mit dem EU-Recht in Einklang gebracht hat, wurde der Fall nun an den Gerichtshof verwiesen.